NSU2.0 Datenabfragen

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Eine Antwort auf die Frage, ob es in der Organisationseinheit OE33 seit Beginn der NSU 2.0 Drohschreiben polizeiliche Datenabfragen zu den öffentlich bekannten Empfängern der Drohschreiben gab.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Januar 2024
  • Frist
    27. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Antwort auf die Frage, ob es in …
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
NSU2.0 Datenabfragen [#298167]
Datum
24. Januar 2024 11:10
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Antwort auf die Frage, ob es in der Organisationseinheit OE33 seit Beginn der NSU 2.0 Drohschreiben polizeiliche Datenabfragen zu den öffentlich bekannten Empfängern der Drohschreiben gab.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 298167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298167/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „NSU2.0 Datenabfragen“ vom 24.01.2024 (#298167) wurde von Ihnen nic…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: NSU2.0 Datenabfragen [#298167]
Datum
8. März 2024 09:28
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „NSU2.0 Datenabfragen“ vom 24.01.2024 (#298167) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4 - 13002/9#1 Sehr << Antragsteller:in >> f…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: NSU2.0 Datenabfragen [#298167]
Datum
11. März 2024 10:03
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4 - 13002/9#1 Sehr << Antragsteller:in >> für Ihre an das Bundeskriminalamt gerichtet IFG Anfrage ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat nicht zuständig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „NSU2.0 Datenabfragen“ vom 24.01.2024 (#298167) wurde von Ihnen nic…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: NSU2.0 Datenabfragen [#298167]
Datum
11. März 2024 10:16
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „NSU2.0 Datenabfragen“ vom 24.01.2024 (#298167) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um etliche Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 298167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298167/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr << Antragsteller:in >> Sie hattenIhre Anfrage an das Bundeskriminalamt gerichtete. Ich bitte weg…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: NSU2.0 Datenabfragen [#298167]
Datum
11. März 2024 10:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Sie hattenIhre Anfrage an das Bundeskriminalamt gerichtete. Ich bitte wegen Ihres Antrages dort nachzufragen. Mit freundlichen Grüßen
Bundeskriminalamt
Sehr << Antragsteller:in >> ein als "NSU2.0 Datenabfragen" betitelter Antrag vom 24.01.202…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
2024 - IFG - NSU2.0 Datenabfragen [#298167] V 2024-0007258951
Datum
12. März 2024 11:36
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
unknown.sig
835 Bytes
Sehr << Antragsteller:in >> ein als "NSU2.0 Datenabfragen" betitelter Antrag vom 24.01.2024 ist beim BKA nicht eingegangen. Aufgrund Ihrer Erinnerungsmail zu Ihrer Informationsfreiheitsanfrage "NSU2.0 Datenabfragen" sind wir erstmalig auf Ihren Antrag aufmerksam geworden. Wir bitten Sie daher um erneute Übersendung Ihres Antrags. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Antwort auf die Frage, ob es in …
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2024 - IFG - NSU2.0 Datenabfragen [#298167] V 2024-0007258951 [#298167]
Datum
12. März 2024 12:13
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Antwort auf die Frage, ob es in der Organisationseinheit OE33 seit Beginn der NSU 2.0 Drohschreiben polizeiliche Datenabfragen zu den öffentlich bekannten Empfängern der Drohschreiben gab. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 298167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298167/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „NSU2.0 Datenabfragen“ vom 24.01.2024 (#298167) wurde von Ihnen nic…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2024 - IFG - NSU2.0 Datenabfragen [#298167] V 2024-0007258951 [#298167]
Datum
23. März 2024 09:27
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „NSU2.0 Datenabfragen“ vom 24.01.2024 (#298167) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „NSU2.0 Datenabfragen“ vom 24.01.2024 (#298167) wurde von Ihnen nic…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2024 - IFG - NSU2.0 Datenabfragen [#298167] V 2024-0007258951 [#298167]
Datum
10. April 2024 08:07
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „NSU2.0 Datenabfragen“ vom 24.01.2024 (#298167) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 44 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>