Null-Toleranz-Richtlinie

den Text der "Null-Toleranz-Richtlinie" wie u.a. hier berichtet wird: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Hackbacks-Bundeswehr-Hacker-koennten-jetzt-zurueckschlagen-4080067.html

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Juni 2018
  • Frist
    20. Juli 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Text der &qu…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Null-Toleranz-Richtlinie [#30862]
Datum
16. Juni 2018 22:32
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-818 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer nachstehend angeführt…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Null-Toleranz-Richtlinie [#30862]
Datum
19. Juni 2018 09:50
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-818 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer nachstehend angeführten IFG-Anfrage. Diese wird unter dem oben genannten Aktenzeichen (Az) bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-818 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 16.0…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Null-Toleranz-Richtlinie [#30862]
Datum
12. Juli 2018 07:49
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-818 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 16.06.2018 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-818 vom 19.06.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in in der o.g. Angelegenheit nach dem IFG teile ich Ihnen mit, dass die Recherche nach antragsgegenständlichen amtlichen Information andauert und nicht innerhalb der Monatsfrist des § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG zum Abschluss gebracht werden kann. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie freundlich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-818 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 16. J…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Null-Toleranz-Richtlinie [#30862]
Datum
7. August 2018 15:37
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-818 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 16. Juni 2018 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-818 vom 19.06.2018 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-818 vom 12.07.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem Antrag vom 16. Juni 2018 teile ich Ihnen abschließend mit, dass - nach umfangreicher Recherche - ein Bezug von der Ihrerseits benannten Veröffentlichung ("Null-Toleranz-Richtlinie") zu Dokumenten innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung nicht hergestellt werden konnte. Ihrem Antragsgegenstand sind somit keine amtlichen Informationen konkret zuzuordnen. Insoweit liegen im Ergebnis keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vor. Für die verlängerte Bearbeitungsdauer, die auf Grund umfänglicher Ermittlungen erforderlich war, bitte ich nochmals um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen