Nur 59 Monate bezahlte Beiträge
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit haben wir zwei Fragen an Sie.
1. Sollte ein EU-Bürger (z.B Rumäne) nur maximal 59 Monaten hier in Deutschland gearbeitet haben und sonst nirgends wo, was passiert mit seinen einbezahlten Rentenbeiträgen?
a) Kann er seine eigene Bezahlte Beiträge auszahlen lassen?
- Wenn Ja, welche Formulare müssen eingereicht werden und welche Nachweise muss vorlegen?
b) Bekommt eine Monatliche Rente beim Erreichen seine Renteneintrittsalter?
c) Sind seine einbezahlte Beiträge verloren und er bekommt nichts?
2. Sollte ein EU-Bürger (z.B. Rumäne) in Deutschland nur maximal 59 Monate in die RV einbezahlt haben, aber in ein oder mehrere andere EU-Länder weitere Monate, wie ist die Vorgehensweise?
a) Kann er seine eigene Bezahlte Beiträge auszahlen lassen?
b) Bekommt eine Monatliche Rente beim Erreichen seine Renteneintrittsalter, wenn er die Zeiten aus dem Ausland hier bei der RV anzeigt?
c) Muss der Beitragszahler die Nachweise mit der Beitragszeiten aus dem Ausland bei der RV vorlegen, oder stellt die Deutsche RV Anträge im jeweilige Ausland ein? (bei Kenntnis der jeweilige Land)
d) Sind seine einbezahlte Beiträge verloren und er bekommt nichts?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum29. Juli 2023
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2. September 2023
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