Nur 59 Monate bezahlte Beiträge

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit haben wir zwei Fragen an Sie.

1. Sollte ein EU-Bürger (z.B Rumäne) nur maximal 59 Monaten hier in Deutschland gearbeitet haben und sonst nirgends wo, was passiert mit seinen einbezahlten Rentenbeiträgen?

a) Kann er seine eigene Bezahlte Beiträge auszahlen lassen?
- Wenn Ja, welche Formulare müssen eingereicht werden und welche Nachweise muss vorlegen?

b) Bekommt eine Monatliche Rente beim Erreichen seine Renteneintrittsalter?

c) Sind seine einbezahlte Beiträge verloren und er bekommt nichts?

2. Sollte ein EU-Bürger (z.B. Rumäne) in Deutschland nur maximal 59 Monate in die RV einbezahlt haben, aber in ein oder mehrere andere EU-Länder weitere Monate, wie ist die Vorgehensweise?

a) Kann er seine eigene Bezahlte Beiträge auszahlen lassen?

b) Bekommt eine Monatliche Rente beim Erreichen seine Renteneintrittsalter, wenn er die Zeiten aus dem Ausland hier bei der RV anzeigt?

c) Muss der Beitragszahler die Nachweise mit der Beitragszeiten aus dem Ausland bei der RV vorlegen, oder stellt die Deutsche RV Anträge im jeweilige Ausland ein? (bei Kenntnis der jeweilige Land)

d) Sind seine einbezahlte Beiträge verloren und er bekommt nichts?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Juli 2023
  • Frist
    2. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, hierm…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nur 59 Monate bezahlte Beiträge [#285002]
Datum
29. Juli 2023 09:08
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit haben wir zwei Fragen an Sie. 1. Sollte ein EU-Bürger (z.B Rumäne) nur maximal 59 Monaten hier in Deutschland gearbeitet haben und sonst nirgends wo, was passiert mit seinen einbezahlten Rentenbeiträgen? a) Kann er seine eigene Bezahlte Beiträge auszahlen lassen? - Wenn Ja, welche Formulare müssen eingereicht werden und welche Nachweise muss vorlegen? b) Bekommt eine Monatliche Rente beim Erreichen seine Renteneintrittsalter? c) Sind seine einbezahlte Beiträge verloren und er bekommt nichts? 2. Sollte ein EU-Bürger (z.B. Rumäne) in Deutschland nur maximal 59 Monate in die RV einbezahlt haben, aber in ein oder mehrere andere EU-Länder weitere Monate, wie ist die Vorgehensweise? a) Kann er seine eigene Bezahlte Beiträge auszahlen lassen? b) Bekommt eine Monatliche Rente beim Erreichen seine Renteneintrittsalter, wenn er die Zeiten aus dem Ausland hier bei der RV anzeigt? c) Muss der Beitragszahler die Nachweise mit der Beitragszeiten aus dem Ausland bei der RV vorlegen, oder stellt die Deutsche RV Anträge im jeweilige Ausland ein? (bei Kenntnis der jeweilige Land) d) Sind seine einbezahlte Beiträge verloren und er bekommt nichts? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Gollent Anfragenr: 285002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285002/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Gollent << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
unser Az:3005-333-007-33/2023 Bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Inform…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Nur 59 Monate bezahlte Beiträge [#285002]
Datum
31. Juli 2023 13:41
Status
Warte auf Antwort
pic28464.gif
5,5 KB


unser Az:3005-333-007-33/2023 Bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) vom 29.07.2023 ist im Dezernat für Datenschutz der Deutschen Rentenversicherung Bund eingegangen. Wir bestätigen Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihres Antrages und sind um eine zeitnahe Erledigung bemüht. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden können, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Anlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. (See attached file: GebuehrenOrdngIFG.pdf) Sofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Innern eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. Die Beantwortung ihres Begehrens richtet sich hier nach den in den §§13 - 15 des I. Buches des Sozialgesetzbuches (SGBI). Wir haben deshalb ihren Antrag an die fachlich zuständige Stelle weitergeleitet und bitten um etwas Geduld. Sobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, werden wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren tatsächlich entstehen könnten. Sollte sich dabei eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie in diesem Fall auch die Möglichkeit, Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Deutsche Rentenversicherung Bund
unser Az:3005-333-007-33/2023 Bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag vom 2…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
IFG-Antrag: Nur 59 Monate bezahlte Beiträge [#285002]
Datum
2. August 2023 13:36
Status
pic12290.gif
5,5 KB


unser Az:3005-333-007-33/2023 Bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag vom 29.07.2023 möchten wir Sie darüber informieren, das wir diesen an die entsprechende Fachabteilung gegeben haben. Die Fachabteilung wird dann im Rahmen der in §§ 13 bis 15 SGB I verankerten Beratungs-, Aufklärungs- und Informationspflichten ihre gestellten Fragen beantworten. Mit freundlichen Grüßen