Nursing home report of “Senioren-Residenz Schwalmstadt”

den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Senioren-Residenz Schwalmstadt“ unter dieser Adresse:

Loshäuser Weg 1 a
34613 Schwalmstadt

Ich bin (potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. Oktober 2023
  • Frist
    2. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Transparenzberichte von Pflegeheimen“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Heimaufsichtsbericht für das …
An Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nursing home report of “Senioren-Residenz Schwalmstadt” [#291386]
Datum
31. Oktober 2023 13:31
An
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Senioren-Residenz Schwalmstadt“ unter dieser Adresse: Loshäuser Weg 1 a 34613 Schwalmstadt Ich bin (potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291386 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291386/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel
Ihre E-Mail vom 31.10.2023 Sehr << Antragsteller:in >> Sie bitten in Bezug auf das unter der Anschrif…
Von
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel
Betreff
Ihre E-Mail vom 31.10.2023
Datum
31. Oktober 2023 14:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
nursinghomereportofsenioren-residenzsch.eml
5,7 KB
Sehr << Antragsteller:in >> Sie bitten in Bezug auf das unter der Anschrift Loshäuser Weg 1 a in 34613 Schwalmstadt geführte Pflegeheim „Senioren-Residenz Schwalmstadt“ um Übersendung des „Heimaufsichtsberichtes“. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass eine Zuständigkeit meiner Behörde für betreute Wohnformen i. S. d. § 2 Abs. 4 Nr. 1 Hessisches Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) nicht gegeben ist. Bei dem unter der von Ihnen benannten Anschrift geführten Objekt handelt es sich nach hiesigem Kenntnisstand um eine betreute Wohnform i. S. d. § 2 Abs. 4 Nr. 1 HGBP. Eine Überwachung dieser Wohnform i. S. d. § 14 HGBP ist mangels Eröffnung des Geltungsbereiches des HGBP nicht vorgesehen. Darüber hinaus weise ich vorsorglich darauf hin, dass die Prüfberichte der Betreuungs- und Pflegeaufsicht schutzwürdige Daten von Bewohnerinnen und Bewohnern und des Einrichtungsbetreibers enthalten. Eine Rechtsverordnung nach § 17 des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) gibt es derzeit nicht, so dass die Prüfberichte derzeit nicht veröffentlicht werden. Die von Ihnen angeführten Rechtsgrundlagen des Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) sind vorliegend nicht einschlägig. Ferner weise ich darauf hin, dass die Behörde gemäß § 29 Absatz 1 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) hat die Behörde den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Eine Beteiligtenstellung bzw. berechtigtes Interesse im Sinne des § 29 Abs.1 HVwVfG wäre ggf. durch Sie darzulegen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich sein. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen