Nutrias Rheinaue

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Schriftverkehr zwischen der Unteren Naturschutzbehörde und dem LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen) zur Thematik der Sterilisation / Kastration aller Tiere.
Schriftverkehr zwischen der Unteren Naturschutzbehörde und dem final beauftragten Jäger, der die Tötungen durchführen soll inklusive des erteilten Auftrages.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Freundliche Grüße

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Dezember 2022
  • Frist
    1. Februar 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sc…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutrias Rheinaue [#266585]
Datum
30. Dezember 2022 11:57
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schriftverkehr zwischen der Unteren Naturschutzbehörde und dem LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen) zur Thematik der Sterilisation / Kastration aller Tiere. Schriftverkehr zwischen der Unteren Naturschutzbehörde und dem final beauftragten Jäger, der die Tötungen durchführen soll inklusive des erteilten Auftrages. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Freundliche Grüße
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266585/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz NRW (UIG N…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: Nutrias Rheinaue [#266585]
Datum
3. Januar 2023 15:51
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW) vom 30.12.2022, die mir zur Bearbeitung vorliegt und deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Sie bitten um Zusendung des Schriftverkehrs zwischen der Unteren Naturschutzbehörde und 1. dem LANUV hinsichtlich der Sterilisation / Kastration der Nutrias in der Rheinaue und 2. dem Jäger, der die Tötungen durchführen soll, einschließlich des erteilten Auftrags. Ich weise Sie darauf hin, dass der Anspruch nach § 2 Abs. 1 UIG NRW auf die bei der Bundesstadt Bonn verfügbaren Informationen beschränkt ist und nicht schrankenlos besteht. Vielmehr sind etwa der Schutz personenbezogener Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter zu berücksichtigen, ggf. sind solche Informationen zu schwärzen. Wegen der beantragten Informationen habe ich mich bereits mit dem einzubeziehenden Fachamt in Verbindung gesetzt. Nachdem ich von dort eine entsprechende Rückmeldung erhalten habe, werde ich prüfen, ob die Informationen unter Berücksichtigung etwaiger Rechte Dritter zugänglich gemacht werden können. Im Anschluss daran erhalten Sie vom Amt für Recht und Versicherungen weiteren Bescheid. Außerdem weise ich rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle einer positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand Gebühren erhoben werden können. Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 5 Abs. 1 UIG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 5 Abs. 4 IFG NRW i. V. m. § 2 Gebührengesetz NRW i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW, der Tarifstelle 15c des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand. Dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll, führt nicht zu einer Befreiung. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen keine Gebühren. Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutrias Rheinaue“ vom 30.12.2022 (#266585) wurde von Ihnen nicht i…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutrias Rheinaue [#266585]
Datum
5. Februar 2023 12:55
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutrias Rheinaue“ vom 30.12.2022 (#266585) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266585/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Nutrias Rheinaue“ [#266585]
Datum
26. Februar 2023 11:36
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/266585/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht bisher nicht bearbeitet, weil die Stadt Bonn offensichtlich nicht gewillt ist, meine Fragen zu beantworten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 266585.pdf - 2023-01-03_1-image001.png - 2023-01-03_1-image002.png Anfragenr: 266585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266585/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Kommunalverwaltung Bonn
Sehr << Antragsteller:in >> zu der Bearbeitung Ihres Antrags auf Zugang zu Umweltinformationen (Nutri…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Ihr Antrag: Nutrias Rheinaue; LDI AZ: 209.3.3.2-1477/23
Datum
20. März 2023 18:21
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> zu der Bearbeitung Ihres Antrags auf Zugang zu Umweltinformationen (Nutrias Rheinaue [#266585]) möchte ich Ihnen gerne einen Zwischenstand mitteilen. Sie haben Zugang zu dem Schriftverkehr mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bzgl. des Themas Kastration / Sterilisation von Nutrias einerseits und mit den jagdausübungsberechtigten Personen andererseits, einschließlich des erteilten Auftrags, beantragt. Aufgrund allgemeiner verwaltungsverfahrensrechtlicher Grundsätze bin ich bei der Prüfung Ihres Antrags verpflichtet, eine andere Stelle der öffentlichen Verwaltung, von der Angaben stammen, in die Entscheidung mit einzubeziehen. Dies stellt sicher, dass über den Antrag aufgrund eines vollständig aufgeklärten Sachverhalts entschieden wird, vgl. BeckOK InfoMedienR/Karg, 38. Ed. 1.8.2021, UIG § 8 Rn. 10. Dies habe ich hinsichtlich der Beteiligung des LANUV bereits erledigt. Da der Schriftverkehr mit den jagdausübungsberechtigten Personen vollumfänglich personenbezogene Daten darstellt, die über § 9 Abs. 1 Nr. 1 UIG vor einer Veröffentlichung grundsätzlich geschützt sind, muss ich nach der Systematik des Gesetzes zunächst die Zustimmung der betroffenen Personen zur Veröffentlichung anfragen, bevor ich in eine Abwägung von Datenschutz und ggf. überwiegendem öffentlichem Interesse einsteige. Der Schutz der personenbezogenen Daten bezieht sich nicht lediglich auf Name und Adressen der Personen, sondern - wie Sie bereits aus einem anderen Vorgang wissen - auch auf den Inhalt von Schriftverkehr. Da es sich lediglich um zwei jagdausübungsberechtigte Personen in einem räumlich eingegrenzten Bereich handelt, sind diese identifizierbar. Ins Gewicht fällt hier zudem, dass es bereits Drohungen und versuchte Übergriffe auf die Personen gab und die Beeinträchtigung von deren schützenswerten Interessen somit bei einer Veröffentlichung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Ich habe die betreffenden Personen bereits zu einer Erklärung aufgefordert, die hierzu gesetzte Frist läuft noch bis Freitag, 24.03.2023. Ich werde Sie weiterhin informieren. Das Referat 2 der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI) setze ich in Cc, da ich eine Information über den Fortgang meiner Prüfung zugesagt hatte. Sie hatten die LDI um Vermittlung gebeten, die LDI hat mich unter dem Aktenzeichen 209.3.3.2-1477/23 angeschrieben. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr << Antragsteller:in >> Ihnen wird vielleicht aufgefallen sein, dass ich es entgegen des Hinweise…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: Ihr Antrag: Nutrias Rheinaue; LDI AZ: 209.3.3.2-1477/23
Datum
21. März 2023 09:09
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihnen wird vielleicht aufgefallen sein, dass ich es entgegen des Hinweises in meiner untenstehenden E-Mail versäumt habe, die LDI in Cc zu setzen. Dies habe ich heute Morgen nachgeholt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bzgl. des Schriftverkehrs zwischen der Unteren Naturschutzbehörde und dem final bea…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag: Nutrias Rheinaue; LDI AZ: 209.3.3.2-1477/23 [#266585]
Datum
21. März 2023 10:18
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bzgl. des Schriftverkehrs zwischen der Unteren Naturschutzbehörde und dem final beauftragten Jäger(n), der/die die Tötungen durchführen soll(en) inklusive des erteilten Auftrages geht es mir ausschliesslich darum, zu erfahren, wieviele Tiere zur Tötung beauftragt wurden. Insofern können Sie alles schwärzen, was Rückschlüsse auf die Identität der Personen liefern könnte. Mir geht es nur um inhaltliche Fragen, nicht um personenbezogene Daten, die "Erlaubnis" der "Betroffenen" sollte daher nicht notwendig sein. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Darf ich Ihren Hinweis als Beschränkung …
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: Ihr Antrag: Nutrias Rheinaue; LDI AZ: 209.3.3.2-1477/23 [#266585]
Datum
21. März 2023 14:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Darf ich Ihren Hinweis als Beschränkung Ihres Antrags zu 2) (Schriftverkehr mit jagdausübungsberechtigten Personen) dahingehend verstehen, dass Sie lediglich Einblick in Unterlagen haben möchten, aus denen sozusagen die Anzahl der beauftragten Tötungen hervorgeht und Sie nicht mehr die Einsichtnahme in den vollständigen Schriftverkehr begehren? Zur Beantwortung dieser Frage könnte ich Ihnen den Auftrag selbst zugänglich machen, aus dem allerdings hervorgeht, dass KEINE bestimmte Anzahl von Tötungen beauftragt wurde. Ggf. beantwortet das schon Ihre Frage? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> lt. Pressemitteilung der Stadt Bonn "soll auch der Einsatz von Jäger*innen daz…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag: Nutrias Rheinaue; LDI AZ: 209.3.3.2-1477/23 [#266585]
Datum
22. März 2023 12:19
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> lt. Pressemitteilung der Stadt Bonn "soll auch der Einsatz von Jäger*innen dazu beitragen, dass die Nutria-Population in der Rheinaue nachhaltig eingedämmt wird." Dies ist sehr vage, daher reicht mir der Einblick in Unterlagen, aus denen die Anzahl der beauftragten Tötungen hervorgeht. Die Einsichtnahme in den vollständigen Schriftverkehr mit den beauftragten Jäger*innen ist nicht notwendig. Freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266585/
Kommunalverwaltung Bonn
Bundesstadt Bonn Amt für Recht und Versicherungen [rollstuhl-symbol-pos-bitmap] Bertha-von-Suttner-Platz 2-4 …
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: Nutrias Rheinaue [#266585], AZ der LDI: 209.3.3.2-1477/23
Datum
24. März 2023 11:11
Status
Anfrage abgeschlossen
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Bundesstadt Bonn Amt für Recht und Versicherungen [rollstuhl-symbol-pos-bitmap] Bertha-von-Suttner-Platz 2-4 53111 Bonn Mein Zeichen 30-1 19/23 Datum 24.03.2023 Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW) vom 30.12.2022. Es ergeht folgender B E S C H E I D 1. Ich gewähre Ihnen Zugang zu den von Ihnen erbetenen Umweltinformationen, nämlich dem Auftrag an die jagdausübungsberechtigten Personen zur Entnahme von Nutrias aus dem linksrheinischen Rheinauenpark sowie dem Schriftverkehr der UNB mit dem LANUV zum Thema Sterilisation / Kastration von Nutrias. 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. B E G R Ü N D U N G Mit E-Mail vom 30.12.2022 beantragten Sie zunächst die Zusendung des Schriftverkehrs zwischen der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) und 1. dem LANUV hinsichtlich der Sterilisation / Kastration von Nutrias in der Rheinaue und 2. den jagdausübungsberechtigten Personen, die die Entnahme der Nutrias durchführen sollen, einschließlich des erteilten Auftrags. Mit E-Mails vom 21.03.2023 und 22.03.2022 teilten Sie mir mit, dass es Ihnen in Bezug auf den Schriftverkehr mit den jagdausübungsberechtigten Personen lediglich um die Anzahl der Tiere gehe, die getötet werden sollen. Daher sei eine Einsichtnahme der Unterlagen, aus denen die Anzahl der beauftragten Tötungen hervorgehe, ausreichend; eine Einsichtnahme in den vollständigen Schriftverkehr und die Übermittlung personenbezogener Daten sei nicht notwendig. Gemäß § 2 Satz 1 UIG NRW hat jede Person nach Maßgabe des Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Der freie Zugang zu Umweltinformationen und deren Verbreitung richtet sich ergänzend nach dem Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG Bund), auf das § 2 Satz 3 UIG NRW verweist. Umweltinformationen sind nach der Begriffsbestimmung in § 2 Abs. 3 Nr. 3a) UIG Bund unter anderem alle Daten über Maßnahmen oder Tätigkeiten, die sich auf Umweltbestandteile auswirken oder wahrscheinlich auswirkenden. Umweltbestandteile sind nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 UIG Bund Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile. Die Artenvielfalt umfasst den Schutz wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere in ihrer natürlichen und gewachsenen Vielfalt. Erfasst ist auch die Art als solche, wie der Zusatz „und ihrer Bestandteile“ verdeutlicht. Die beispielhafte Aufzählung zeigt, dass der Gesetzgeber sämtliche Umweltbestandteile umfassend einbezogen wissen wollte. Dieser Begriffsbestimmung folgend, stellen die von Ihnen benannten Informationen Umweltinformationen im Sinne des UIG Bund und des UIG NRW dar. Ihr beschränkter Antrag war positiv zu bescheiden. Die begehrten Unterlagen übersende ich Ihnen in der Anlage. Es handelt sich um zwei zwischen LANUV und UNB im Oktober 2022 ausgetauschte E-Mails zum Thema Sterilisation / Kastration von Nutrias. Weiteren Schriftverkehr hat es zu dem Thema nicht gegeben. Außerdem übersende ich Ihnen den Auftrag, der an die jagdausübungsberechtigten Personen erteilt wurde. Daraus können Sie ersehen, dass keine bestimmte Anzahl von Tötungen beauftragt wurde. Beauftragt ist eine Fangjagd mit Fallen. Dabei ist nicht absehbar, wie viele Tiere in dem Jagdzeitraum in die Fallen gehen werden. Sollten Sie Nachfragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutrias Rheinaue“ vom 30.12.2022 (#266585) wurden mir heute di…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutrias Rheinaue [#266585], AZ der LDI: 209.3.3.2-1477/23 [#266585]
Datum
24. März 2023 14:39
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutrias Rheinaue“ vom 30.12.2022 (#266585) wurden mir heute die angeforderten Informationen von der Stadt Bonn übermittelt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen. Die in dem Auftrag formulierte Wendun…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutrias Rheinaue [#266585], AZ der LDI: 209.3.3.2-1477/23 [#266585]
Datum
24. März 2023 14:51
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen. Die in dem Auftrag formulierte Wendung "letale Entnahme" bedeutet offensichtlich eine finale (endgültige) Entnahme (= Tötung) der Nutrias und steht damit im Gegensatz zu der Pressemitteilund der Stadt Bonn vom 28.02.2023, wonach "die Nutria-Population in der Rheinaue nachhaltig eingedämmt" werden soll. Auch der in dieser Pressemitteilung beschriebene "kontinuierlich Austausch" der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Bonn mit dem Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie verschiedenen Fachexperten*innen entpuppt sich als unwahr, da nicht kontinuierlich sondern einmalig und ausschliesslich mit dem LANUV. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266585/

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Kommunalverwaltung Bonn
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Rückmeldung vom 24.03.2023 teile ich Ihnen mit, dass eine Wertu…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: Nutrias Rheinaue [#266585], AZ der LDI: 209.3.3.2-1477/23 [#266585]
Datum
28. März 2023 17:59
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Rückmeldung vom 24.03.2023 teile ich Ihnen mit, dass eine Wertung oder Einordnung der Informationen durch mich nicht erfolgt und nicht Gegenstand des Anspruchs auf Informationszugang ist. Ungeachtet dessen teile ich Ihre Auffassung nicht. Die "nachhaltige Eindämmung der Nutria-Population" steht keinesfalls in einem Gegensatz zu einer "letalen Entnahme" (= Tötung). Die letale Entnahme stellt lediglich eine enger gefasste, konkrete Maßnahme dar, um im Ergebnis die nachhaltige Eindämmung der Nutria-Population zu erreichen. Die "nachhaltige Eindämmung" enthält keinerlei Hinweis darauf, wie diese zu erreichen ist, sondern beschreibt das zu erreichende Ziel. Insofern besteht zwischen den zugesandten Informationen und dem Inhalt der Pressemitteilung vom 28.02.2023 kein Gegensatz. Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass es zwar zum Thema Sterilisation / Kastration nur zwei E-Mails zwischen der UNB und dem LANUV gegeben hat. Dies schließt aber keinesfalls einen Schriftverkehr mit anderen Expert*innen zu diesem Thema oder einen weiteren Schriftverkehr mit dem LANUV zu anderen Themen aus. Ihr Antrag war auf die Übersendung des Schriftverkehrs zwischen UNB und LANUV zum Thema Sterilisation / Kastration von Nutrias in der Rheinaue gerichtet. Es bestand daher kein Anlass, Ihnen weiteren Schriftverkehr aus dem kontinuierlichen Austausch der UNB mit anderen Stellen und Expert*innen zu übersenden. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen