Nutzbarkeit des Schwimmbeckens in der Schule am Hügel, Am Probsthof 102, 53121 Bonn
die Funktionsfähigkeit des Schwimmbeckens in der Schule am Hügel ist wichtige Voraussetzung dafür, dass der laut Lehrplan an den Grundschulen vorgesehene Schwimmunterricht erteilt werden kann. Schwimmunterricht soll im Verlauf der Grundschulzeit im Umfang eines vollen Schuljahres mit mindestens einer Wochenstunde (ca. 30 min Wasserzeit) erteilt werden.
Das Schwimmbecken der Schule am Hügel ist in den vergangenen Jahren und auch aktuell offenbar wiederholt aufgrund von Defekten nicht nutzbar.
Daher bitte ich um Übersendung von folgenden taggenauen Informationen für die Zeit ab Juli 2020 bis aktuell:
- In welchen Zeiträumen stand und steht das Schwimmbecken für den Schwimmbetrieb der Grundschulen zur Verfügung? In welchen Zeiträumen nicht?
- Welche Defekte wurden im angefragten Zeitraum festgestellt?
- Wann wurden die Defekte an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt?
- Wann wurden Reparaturleistungen für festgestellte Defekte ausgeschrieben und/oder wann wurden Reparaturaufträge direkt an Fachfirmen vergeben?
- Wann wurden Reparaturleistungen von Fachfirmen erbracht?
- Wann wurde das Schwimmbecken nach erbrachten Reparaturleistungen wieder für den Schwimmbetrieb freigegeben?
- Hat die Stadt Bonn ein Konzept erstellt, wie der Ausfall des Schwimmbeckens kompensiert und der Lehrplan erfüllt werden kann? Im Bejahensfall wird um Übersendung des Konzepts gebeten.
- Wird und wenn ja, wie wird der Ausfall des Schwimmbeckens tatsächlich kompensiert?
Anfrage erfolgreich
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Datum19. September 2023
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24. Oktober 2023
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