Nutzen-Risiko-Bewertung

die nach § 4 Abs. 3 MedBVSV vom Paul-Ehrlich-Institut erstellte Nutzen-Risiko-Bewertung, dass die jeweiligen Ausnahme von den anderen in § 4 Abs. 3 MedBVSV genannten Vorschriften zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln erforderlich ist und die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der herzustellenden Arzneimittel gewährleistet sind.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Dezember 2021
  • Frist
    22. Januar 2022
  • 7 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die nach § 4 Abs.…
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Von
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Betreff
Nutzen-Risiko-Bewertung [#235875]
Datum
18. Dezember 2021 16:39
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die nach § 4 Abs. 3 MedBVSV vom Paul-Ehrlich-Institut erstellte Nutzen-Risiko-Bewertung, dass die jeweiligen Ausnahme von den anderen in § 4 Abs. 3 MedBVSV genannten Vorschriften zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln erforderlich ist und die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der herzustellenden Arzneimittel gewährleistet sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235875/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Nutzen-Risiko-Bewertung [#235875]" bezieht sich auf die b…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: Nutzen-Risiko-Bewertung [#235875]
Datum
19. Dezember 2021 17:28
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Nutzen-Risiko-Bewertung [#235875]" bezieht sich auf die beiden Medikamente Comirnaty und Spikevax. Danke! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235875/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um B…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Nutzen-Risiko-Bewertung der beiden Medikamente Comirnaty und Spikevax [#235875]
Datum
20. Dezember 2021 13:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Da es sich um eine einfach Anfrage handelt, da Ihnen…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: Eingangsbestätigung, Nutzen-Risiko-Bewertung der beiden Medikamente Comirnaty und Spikevax [#235875]
Datum
21. Dezember 2021 11:37
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Da es sich um eine einfach Anfrage handelt, da Ihnen seit April das angefragte Dokument vorliegen sollte, bitte ich Sie um Fristwahrung. Danke! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235875/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Nutzen-Risiko-Bewertung der beiden Medikamente Comirnaty und Spikevax [#235875]
Datum
17. Januar 2022 11:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 20. Dezember 2021 verstehen wir so, dass Sie Zugang zu Nutzen-Risiko-Bewe…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Nutzen-Risiko-Bewertung [#235875]
Datum
18. Januar 2022 09:49
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 20. Dezember 2021 verstehen wir so, dass Sie Zugang zu Nutzen-Risiko-Bewertungen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) im Sinne von § 4 Absatz 3 der Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie (Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung – MedBVSV) der beiden Impfstoffe Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und Spikevax® von Moderna begehren. Eine solche Nutzen-Risiko-Bewertungen des PEI nach § 4 Absatz 3 MedBVSV liegt nicht vor. Die beiden Impfstoffe Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und Spikevax® von Moderna haben in der Europäischen Union und damit in Deutschland eine bedingte Zulassung erhalten. Weitere Informationen zur bedingten Zulassung erhalten Sie auf der Internetseite des PEI (https://www.pei.de/DE/service/faq/cor...). Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Das wundert mich aber sehr. Ich benötige die Nut…
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Von
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Betreff
AW: Nutzen-Risiko-Bewertung [#235875]
Datum
18. Januar 2022 16:05
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Das wundert mich aber sehr. Ich benötige die Nutzen-Risiko-Bewertung nach § 3 Abs. 4 MedBVSV, die vom Paul-Ehrlich-Institut vorzunehmen ist, wenn Arzneimittel abweichend von den §§ 13 bis 15 sowie § 19 Arzneimittelgesetz oder abweichend von den §§ 3, 4, 11, 15, 16 und 17 oder §§ 22 bis 26 der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) hergestellt wurden. Im vorliegenden Fall meine ich die Nutzen-Risiko-Bewertung, worauf die Länder Allgemeinverfügungen zur Verteilung der Impfstoffe Comirnaty und Spikevax erlassen haben, vgl. PDF im Anhang. Seite 1 und 3, gelb markiert. Zudem hat mich das Paul-Ehrlich-Institut darauf hingewiesen, dass die von mir bei Ihrem Ministerium angeforderte Nutzen-Risiko-Bewertung im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) erstellt wurde, vgl. PDF im Anhang, Seite 7. Insofern muss ich davon ausgehen, dass Ihnen die gewünschte Nutzen-Risiko-Bewertung des in dem von mir erklärten Zusammenhang vorliegen muss. Für mich ebenso nicht nachvollziehbar ist Ihre Aussage im Zusammenhang der Zulassung der beiden Arzneimittel: Wie kann die Zulassung eines Arzneimittels die Sicherheit und die Qualität dieses Arzneimittels (hier: Covid-19 Impfstoffe: Comirnaty und Spikevax) bestimmen, wenn es abweichend der in der Zulassung genannten Bestimmungen und abweichend der im Arzneimittelgesetz geforderten Bestimmungen von weiteren Herstellern ohne Erlaubnis bearbeitet und umgefüllt wird? Sind die in § 4 Abs. 3 MedBVSV genannten Ausnahmen vom Arzneimittelgesetz überhaupt verhältnismäßig ohne eine Beachtung und Bewertung der nun entstandenen Probleme und Risiken, die sich aus den Ausnahmen vom Arzneimittelgesetz und deren Folgen ergeben? Ein weiteres Problem sehe ich darin, dass das BMG die Grenzen seiner Gesetzgebungskompetenz mit der MedBVSV überschritten hat. Eine Verordnungsermächtigung zur Ausnahmengestaltung zu den Vorschriften des Inverkehrbringens von Arzneimitteln im AMG wird dem Bundesministerium für Gesundheit durch § 5 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a, << Adresse entfernt >> und c in Verbindung mit Absatz 3 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) nicht zugesprochen, vgl. Eingangsformel MedBVSV; § 5 IfSG. Wie sehen Sie diesen Sachverhalt? Nichtsdestotrotz bitte ich erneut um die Zusendung der Nutzen-Risiko-Bewertung des PEI und die Beantwortung meiner Fragen. Bitte teilen Sie mir auch mit, wer für Beschwerden wegen des Vorgehens des BMG zuständig ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - nutzenrisikobewertung_bmg_geschwarzt.pdf Anfragenr: 235875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235875/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzen-Risiko-Bewertung“ vom 18.12.2021 (#2358…
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Von
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Betreff
AW: Nutzen-Risiko-Bewertung [#235875]
Datum
24. Januar 2022 13:57
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzen-Risiko-Bewertung“ vom 18.12.2021 (#235875) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235875/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzen-Risiko-Bewertung“ vom 18.12.2021 (#2358…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: Nutzen-Risiko-Bewertung [#235875]
Datum
30. Januar 2022 13:13
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzen-Risiko-Bewertung“ vom 18.12.2021 (#235875) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235875/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen Folgendes mit. Wir haben Ihre Nachfrage …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Nutzen-Risiko-Bewertung [#235875]
Datum
8. Februar 2022 10:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen Folgendes mit. Wir haben Ihre Nachfrage und Ihre Erinnerung vom 24.01.2022 erhalten. Ihr Antrag wird derzeit erneut geprüft. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde muss ich Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesministeriums für Gesundheit, vielen Dank für Ihre Antwort, daraufhin teil…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: Nutzen-Risiko-Bewertung [#235875]
Datum
12. Februar 2022 21:51
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesministeriums für Gesundheit, vielen Dank für Ihre Antwort, daraufhin teile ich Ihnen Folgendes mit. Auch ich, wie jeder anderer Bundesbürger steht in besonderer Verantwortung, zwar nicht an zentraler Stelle, an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und jeden einzelnen Bundesbürger in besonderem Maße. Von den Bundesbürgern aber wird trotz der Auswirkungen verlangt Ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, Verständnis für Versäumnisse der Bürger wegen der besonderen Umstände ist mir nicht bekannt. Von weiteren Ausführungen zum angesprochenen Thema sehe ich ab, Ihnen sollte klar sein, was gemeint ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235875/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in in Bezug auf Ihre unten stehende Nachfrage möchte ich Ihnen die erfragte Bewertung des Paul…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Nutzen-Risiko-Bewertung [#235875]
Datum
14. Februar 2022 11:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in in Bezug auf Ihre unten stehende Nachfrage möchte ich Ihnen die erfragte Bewertung des Paul-Ehrlich-Instituts zukommen lassen. Der Grund dafür, dass wir Ihnen diese nicht bereits in Bezug auf Ihren Antrag haben zukommen lassen, ist ein Versehen, das ich zu entschuldigen bitte. Die beigefügte Bewertung des PEI nach § 4 Absatz 3 MedBVSV zum Umverpacken der Arzneimittel Comirnaty®, COVID-19 Vaccine Janssen® und Spikevax® und Vaxzevria® durch Arzneimittelgroßhandlungen ist jene vom 20.10.2021. Da die Prozessbeschreibungen zur Warenannahme, Lagerung, Kommissionierung von Teilmengen der COVID-19-Impfstoffe im Arzneimittelgroßhandel und die Auslieferung an Apotheken regelmäßig angepasst werden, liegen uns noch weitere Versionen der Bewertung des PEI vor. Falls sich Ihr Informationsinteresse auch auf andere Versionen bezieht, teilen Sie uns bitte den entsprechenden Zeitraum mit. Den Informationszugang erhalten Sie gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich benötige diese "Einschätzung" des PE…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzen-Risiko-Bewertung [#235875]
Datum
16. Februar 2022 00:59
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich benötige diese "Einschätzung" des PEI vom März 2021, von einer Nutzen-Risiko-Bewertung kann im vorliegenden Fall nicht gesprochen werden, da weder den Nutzen noch die Risiken einer Arzneimittel-Herstellung durch Laien gegeneinander abwägt wurden. Bitte liefern Sie mir auch ein Dokument oder Dokumente mit Informationen zu Ihrer Ermächtigung mit irgendwelchen Verordnungen das Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu regeln. Im Infektionsschutzgesetz bin ich nicht fündig geworden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235875/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzen-Risiko-Bewertung“ vom 18.12.2021 (#2358…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzen-Risiko-Bewertung [#235875]
Datum
25. Februar 2022 01:22
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzen-Risiko-Bewertung“ vom 18.12.2021 (#235875) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235875/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzen-Risiko-Bewertung“ vom 18.12.2021 (#2358…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzen-Risiko-Bewertung [#235875]
Datum
6. März 2022 22:45
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzen-Risiko-Bewertung“ vom 18.12.2021 (#235875) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 44 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Um eine schnelle, sichere und flächendeckende Versorgung v…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Nutzen-Risiko-Bewertung [#235875]
Datum
9. März 2022 11:20
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Um eine schnelle, sichere und flächendeckende Versorgung von Arztpraxen mit COVID-19-Impfstoffen sicherzustellen, sollte die Belieferung über den pharmazeutischen Großhandel und die Apotheken erfolgen. Der Arzneimittelgroßhandel sollte u.a. das Arzneimittel Comirnaty® des pharmazeutischen Unternehmers BioNTech für die Belieferung an die Apotheken in kleinere Packungsgrößen umpacken. Hierzu bedarf es nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) grundsätzlich einer Herstellungserlaubnis. § 4 Absatz 3 der Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie (Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung- MedBVSV) eröffnet für die zuständigen Behörden der Länder allerdings die Möglichkeit, ein solches Handeln auch ohne Herstellungserlaubnis zu gestatten. Voraussetzung hierfür ist eine Bewertung des Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als zuständige Bundesoberbehörde nach § 4 Absatz 3 MedBVSV. Eine Bewertung, die das Bundesministerium für Gesundheit im März 2021 erhalten hat, ist beigefügt. Die nach § 77 des AMG für Impfstoffe gegen COVID-19 zuständige Bundesoberbehörde PEI hat nach Vornahme einer Nutzen-Risiko-Einschätzung festgestellt, dass die Ausnahme von der Verpflichtung einer Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG für Arzneimittelgroßhandlungen für das Umverpacken in Teilmengen des Arzneimittels Comirnaty® des pharmazeutischen Unternehmers BioNTech zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit diesem Arzneimittel erforderlich ist und die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der herzustellenden Arzneimittel bei Einhaltung der Prozessbeschreibung „Warenannahme, Lagerung, Kommissionierung von Teilmengen des Arzneimittels Comirnaty® des pharmazeutischen Unternehmers BioNTech im Arzneimittelgroßhandel und die Auslieferung an Apotheken“ gewährleistet sind. Den Informationszugang erhalten Sie gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen