Nutzung bsw. Erwägung der Nutzung von Zorin OS zum Ablösen von Microsoft Windows

Anfrage an: Stadt Leipzig

1. Informationen, Schreiben, sonstige Entwürfe zur Nutzung von Zorin OS auf Computersystemen der Stadtverwaltung oder Eigenbetrieben der Stadt, einschließlich der Information, um wie viele Computersysteme es sich handelt;
2. Informationen, Schreiben, Beratungsnotizen, ob die Einführung von Zorin OS oder Zorin Grid betrachtet wurde und was das Ergebnis einer solchen Überlegung war;
3. inklusive der möglichen Kosten und Kostenersparnisse für die Einführung in den unterschiedlichen Einrichtungen, mit Angabe für welche Einrichtung, sollten solche Schätzungen für Stadtverwaltung oder Eigenbetrieben der Stadt vorgenommen worden sein;
4. Informationen, aus denen sich ergibt, dass andere deutsche Städte Zorin OS zur Ablösung von Microsoft Windows, ähnlich wie die Stadt Vicenza verwenden;

5. Informationen auf wie vielen Computersystemen (Clients) Microsoft Windows als Betriebssystem läuft, mit Angabe der Versionen und Update-Stand;
6. Informationen, Schreiben, Dokumente welche Kosten durch die Lizenzen für Microsoft Windows verursacht werden, dabei ist dies in die jährlichen Kosten umzurechnen;
7. Informationen, Berichte und Aktenvermerke, ob und wie Microsoft auf die Stadt bei Entscheidungen für Microsoft Windows ähnlich wie in München Einfluss zu nehmen versucht (https://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/microsoft-verlagert-deutschland-zentrale-nach-muenchen-a-995814.html);
8. Informationen, Dokumente, aus denen hervorgeht, dass die Einrichtungen der Stadt Systeme verwenden, die nur auf oder mit Windows funktionsfähig sind; unter Angabe der Namen und Versionsnummern dieser Systeme;
9. Information, Berichte, Schreiben, aus denen hervorgeht, welche Systeme die Einrichtungen der Stadt für die zentrale Verwaltung von Geräte (MDM) oder ähnliches verwenden;
10. Informationen, Schreiben, aus denen hervorgeht, welche Änderungen die Einrichtungen der Stadt an der Konfiguration der Microsoft Windows Systemen vornehmen, um diesen in Konformität mit der DSG-VO zu verwenden; insbesondere welche Maßnahmen ergriffen worden sind, dass keine Datenübertragung an Microsoft Server in die USA ohne Kenntnis des Verantwortlichen stattfindet und die Angabe über welche Datenübertragung die Verantwortlichen Kenntnis haben (https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/ah/20191106_win10_pruefschema_dsk.pdf#page=7).

Hilfsweise wird dieser Antrag auch auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, als auch hilfsweise als Bürgeranfrage nach Art. 17 GG gestellt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Mai 2023
  • Frist
    1. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Guten…
An Stadt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung bsw. Erwägung der Nutzung von Zorin OS zum Ablösen von Microsoft Windows [#280044]
Datum
30. Mai 2023 13:38
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Informationen, Schreiben, sonstige Entwürfe zur Nutzung von Zorin OS auf Computersystemen der Stadtverwaltung oder Eigenbetrieben der Stadt, einschließlich der Information, um wie viele Computersysteme es sich handelt; 2. Informationen, Schreiben, Beratungsnotizen, ob die Einführung von Zorin OS oder Zorin Grid betrachtet wurde und was das Ergebnis einer solchen Überlegung war; 3. inklusive der möglichen Kosten und Kostenersparnisse für die Einführung in den unterschiedlichen Einrichtungen, mit Angabe für welche Einrichtung, sollten solche Schätzungen für Stadtverwaltung oder Eigenbetrieben der Stadt vorgenommen worden sein; 4. Informationen, aus denen sich ergibt, dass andere deutsche Städte Zorin OS zur Ablösung von Microsoft Windows, ähnlich wie die Stadt Vicenza verwenden; 5. Informationen auf wie vielen Computersystemen (Clients) Microsoft Windows als Betriebssystem läuft, mit Angabe der Versionen und Update-Stand; 6. Informationen, Schreiben, Dokumente welche Kosten durch die Lizenzen für Microsoft Windows verursacht werden, dabei ist dies in die jährlichen Kosten umzurechnen; 7. Informationen, Berichte und Aktenvermerke, ob und wie Microsoft auf die Stadt bei Entscheidungen für Microsoft Windows ähnlich wie in München Einfluss zu nehmen versucht (https://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/microsoft-verlagert-deutschland-zentrale-nach-muenchen-a-995814.html); 8. Informationen, Dokumente, aus denen hervorgeht, dass die Einrichtungen der Stadt Systeme verwenden, die nur auf oder mit Windows funktionsfähig sind; unter Angabe der Namen und Versionsnummern dieser Systeme; 9. Information, Berichte, Schreiben, aus denen hervorgeht, welche Systeme die Einrichtungen der Stadt für die zentrale Verwaltung von Geräte (MDM) oder ähnliches verwenden; 10. Informationen, Schreiben, aus denen hervorgeht, welche Änderungen die Einrichtungen der Stadt an der Konfiguration der Microsoft Windows Systemen vornehmen, um diesen in Konformität mit der DSG-VO zu verwenden; insbesondere welche Maßnahmen ergriffen worden sind, dass keine Datenübertragung an Microsoft Server in die USA ohne Kenntnis des Verantwortlichen stattfindet und die Angabe über welche Datenübertragung die Verantwortlichen Kenntnis haben (https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/ah/20191106_win10_pruefschema_dsk.pdf#page=7). Hilfsweise wird dieser Antrag auch auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, als auch hilfsweise als Bürgeranfrage nach Art. 17 GG gestellt.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280044 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280044/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Leipzig
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr << Antragsteller:in >> Ihre…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
AW: Nutzung bsw. Erwägung der Nutzung von Zorin OS zum Ablösen von Microsoft Windows [#280044]
Datum
31. Mai 2023 13:21
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag auf Auskunft nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig zur Nutzung von Zorin OS zum Ablösen von Microsoft Windows haben wir erhalten und an das Hauptamt weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen aufgrund der Informationsfreiheitssatzung Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis. Ansprechpartner für Ihren Antrag ist das Hauptamt E-Mail <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Stadt Leipzig
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30. Mai 2023, die ich Ihnen wie folgt be…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
WG: Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung: Nutzung bsw. Erwägung der Nutzung von Zorin OS zum Ablösen von Microsoft Windows [#280044]
Datum
19. Juni 2023 18:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30. Mai 2023, die ich Ihnen wie folgt beantworte: 1. Informationen, Schreiben, sonstige Entwürfe zur Nutzung von Zorin OS auf Computersystemen der Stadtverwaltung oder Eigenbetrieben der Stadt, einschließlich der Information, um wie viele Computersysteme es sich handelt; Antwort: Die Stadtverwaltung Leipzig nutzt aktuell Zorin OS nicht als Betriebssystem. 2. Informationen, Schreiben, Beratungsnotizen, ob die Einführung von Zorin OS oder Zorin Grid betrachtet wurde und was das Ergebnis einer solchen Überlegung war; Antwort: Es liegen keine Unterlagen dazu vor. 3. inklusive der möglichen Kosten und Kostenersparnisse für die Einführung in den unterschiedlichen Einrichtungen, mit Angabe für welche Einrichtung, sollten solche Schätzungen für Stadtverwaltung oder Eigenbetrieben der Stadt vorgenommen worden sein; Antwort: Es liegen keine Unterlagen dazu vor. 4. Informationen, aus denen sich ergibt, dass andere deutsche Städte Zorin OS zur Ablösung von Microsoft Windows, ähnlich wie die Stadt Vicenza verwenden; Antwort: Es liegen keine Unterlagen dazu vor. Die inhaltliche und rechtliche Prüfung Ihres Auskunftsbegehrens gemäß den Fragen zu 5. – 10. setzt umfangreiche Recherchen innerhalb der Stadtverwaltung Leipzig mit einem außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand voraus. Ein öffentliches Interesse an der Auskunftsgewährung ist nicht ersichtlich. Vielmehr dürfte die Auskunft vorrangig durch privatwirtschaftliche Interessen veranlasst sein. Sowohl im Falle der Auskunftsgewährung als auch der Ablehnung Ihres Antrags fallen hierfür voraussichtliche Kosten in Höhe von bis zu 500,00 Euro an (§ 14 Informationsfreiheitssatzung i.V. mit §§ 1, 3 Verwaltungskostensatzung und Tarifstellen 1.8, 1.9 des Kommunalen Kostenverzeichnisses). Bevor wir eine Entscheidung über Ihren Antrag treffen, bitten wir Sie bis zum 01.07.2023 um Mitteilung, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten oder diesen mit der vorliegend erfolgten Teilbeantwortung für erledigt ansehen." Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Leider kann ich nicht nachvollziehen, warum meine Au…
An Stadt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung: Nutzung bsw. Erwägung der Nutzung von Zorin OS zum Ablösen von Microsoft Windows [#280044]
Datum
20. Juni 2023 11:59
An
Stadt Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Leider kann ich nicht nachvollziehen, warum meine Auskunftsanfrage vorrangig durch privatwirtschaftliche Interessen veranlasst sein soll. Könnten Sie das noch etwas mehr begründen, wie Sie zu einer solchen Entscheidung gekommen sind? Deshalb mache ich noch die folgende zusätzliche Angabe: Ich bin Studierender an der Universität Leipzig und beziehe aufgrund meiner Bedürftigkeit den BAföG-Höchstsatz. Ich stehe in keiner wirtschaftlichen Beziehung mit der Stadt Leipzig oder einer Firma hinter dem Zorin OS. Ich stelle hiermit hilfsweise den Antrag auf Minderung oder Absehen der Kosten aus Gründen der Billigkeit (§ 12 Abs. 5 S. 9 des sächsischen Transparenzgesetzes). Als Bürger der Stadt Leipzig und in Vorbereitung der kommunalen Wahlen (und des Wahlprogramms) gehe ich sehr wohl davon aus, dass es sich hierbei um Belange im öffentlichen Interesse geht. Ich möchte als Bürger nicht, dass unberechtigte Dritte Zugriff auf meine bei der Stadt gespeicherten Daten bekommen und das gilt ebenso für die Daten von meinen Mitmenschen. Zu den Dritten zählen auch Sicherheits- und Nachrichtendienste, die durch den "Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act" und den "Foreign Intelligence Surveillance Act" (Section 702) u. a. Microsoft anweisen können, Änderungen an Systemen vorzunehmen, um auch auf Daten von BürgerInnen der Stadt Leipzig zuzugreifen. Verstehen Sie mich nicht falsch, aber ich möchte nicht, dass auch zur Terror-Bekämpfung Dienste ohne richterlichen Beschluss auf bei der Stadt gespeicherten Daten Zugriff nehmen können und dürfen. Das gilt für meine Daten iSd DSGVO, als auch für Daten der Stadt, die für die staatlich Verfasstheit unabdingbar sind. Ich gehe davon aus, dass es im öffentlichen Interesse für die Bürger der Stadt Leipzig liegt, meine Anfrage zu beantworten. Bitte teilen Sie mir bis zum 30.06.2023 mit, wie hoch Sie die Kosten für meine IFG-Anfrage einschätzen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280044 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280044/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Stadt Leipzig
Sehr << Antragsteller:in >> ich danke Ihnen für Ihre Erläuterungen. Zu Ihren Fragen 5-10 möchten w…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
WG: WG: Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung: Nutzung bsw. Erwägung der Nutzung von Zorin OS zum Ablösen von Microsoft Windows [#280044]
Datum
28. Juni 2023 17:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich danke Ihnen für Ihre Erläuterungen. Zu Ihren Fragen 5-10 möchten wir ergänzend wie folgt Stellung nehmen: Wie auch bereits aus öffentlichen Dokumenten der Stadt Leipzig ersichtlich, wird auf den PC’s der Stadtverwaltung Leipzig ein Betriebssystem von Microsoft verwendet. Die Stadtverwaltung Leipzig erwirbt keine Lizenzen für Betriebssysteme, sondern mietet Endgeräte inklusive Grundsoftwareausstattung bei einem IT-Volldienstleister (einer GmbH, deren Mehrheitsgesellschafter die Stadt Leipzig ist) an, der auch für die Aktualität des Betriebssystems zuständig ist. Die Endgeräte der Stadtverwaltung Leipzig, die vom IT-Volldienstleister betreut werden, werden zentral verwaltet. Dabei kommen unterschiedliche Systeme für PC's und mobile Endgeräte (Smartphones/Tablets) zum Einsatz. Diese Systeme werden regelmäßig evaluiert und durch den IT-Volldienstleister öffentlich ausgeschrieben. Für die Konfiguration der Betriebssysteme orientiert sich der IT-Volldienstleister an den Maßnahmenkatalogen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Im Übrigen verweisen wir auf unsere bisherigen Hinweise, insbesondere auch zu den Kosten. Das Sächsische Transparenzgesetz findet auf die Stadt Leipzig bislang keine Anwendung (vgl. § 4 Abs. 2 SächsTranspG). Bitte bedenken Sie, dass Sie ein Informationsbegehren stellen, das nur aufgrund einer wirklich zeitaufwendigen Recherche sowie einer ebenso zeitaufwendigen sachlichen und rechtlichen Prüfung beantwortet werden kann. Dafür müssten anderen Aufgabenstellungen, die von anderen möglicherwiese als dringlicher bewertet werden, zurückgestellt werden. Sofern Sie sich für die Verwendung eines alternativen Betriebssystems bei der Stadtverwaltung Leipzig aus von Ihnen gehegten Sicherheitsbedenken engagieren möchten, haben Sie nunmehr alle dafür erforderlichen Informationen erhalten. Ihre Anfrage, deren Reichweite dieses Interesse jedoch weit überschreitet, ist aus unserer Sicht insoweit nicht mehr von einem solchen anerkennenswerten öffentlichen Interesse gedeckt, das den durch die Anfrage verursachten Verwaltungsaufwand rechtfertigen könnte. Insoweit muss es bei der Geltendmachung der Verwaltungskosten verbleiben und der Informationszugang würde von der vorherigen Zahlung eines Verwaltungskostenvorschusses abhängig gemacht werden (vgl. § 1 Abs. 2 Verwaltungskostensatzung i.V.m. § 8a Sächsisches Kommunalabgabengesetz, § 16 Sächsisches Verwaltungskostengesetz). Bitte teilen Sie uns daher mit, ob Sie Ihre Anfrage hiermit als erledigt betrachten oder Ihren Antrag im Übrigen vollständig oder eingeschränkt weiterverfolgen möchten. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort und die Informationen. Da ich nicht möchte…
An Stadt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung: Nutzung bsw. Erwägung der Nutzung von Zorin OS zum Ablösen von Microsoft Windows [#280044]
Datum
2. Juli 2023 17:33
An
Stadt Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort und die Informationen. Da ich nicht möchte, dass andere jetzt anstehende wichtige Projekte liegen bleiben oder nicht ausreichend schnell bearbeitet werden können, verlängere ich die Frist der Beantwortung meiner Anfrage auf den 1. November 2023. Ich gebe Ihnen die Zusage, dass ich bis zu dem genannten Datum keine Untätigkeitsklage gegen Ihre Behörde erheben und kein Vermittlungsverfahren bei der zuständigen Landesbeauftragten für Informationsfreiheit starten werden. Ich möchte Ihnen ferner mitteilen, dass Ihre Aussage, dass das sächsische Transparenzgesetz auf Ihre Behörde keine Anwendung findet und nur die Informationsfreiheitssatzung der Stadt angewendet werden kann, mich verunsichert hat. Denn ich bin davon ausgegangen, dass § 4 Abs. 2 SächsTranspG kein Spielraum für Kommunen zur Festlegung von eigenen Gebühren offen lässt. Sondern ihnen nur das Recht gibt, sich selbst zur Informationsfreiheit zu verpflichten. (Was die Stadt Leipzig schon vor Einführung des Gesetzes getan hat.) Nach dem Lex-superior-Grundsatz müsste bei der Gebührenfestlegung das SächsTranspG als förmliche (Parlaments-)Gesetz die Informationsfreiheitssatzung als sonstiges materielles Gesetz schlagen. Dann wäre auch § 12 V Satz 2 des SächsTranspG anwendbar und meine Anfrage bis zu einem Aufwand von 600 € gebühren- und auslagenfrei. (Bitte beachten Sie auch OVG BB 12 B 22.12. und BVerwG 7 C 2.15) Ich möchte Sie bitte, bis zum 1. September 2023 zu prüfen, welche Norm hier richtigerweise Anwendung findet und mir mitzuteilen, ob Ihr Aufwand die 600 € überschreitet. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Leipzig
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre weitere Nachfrage. Verwaltungskosten für die Info…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
AW: WG: WG: Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung: Nutzung bsw. Erwägung der Nutzung von Zorin OS zum Ablösen von Microsoft Windows [#280044]
Datum
27. Juli 2023 16:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre weitere Nachfrage. Verwaltungskosten für die Informationserteilung nach dem SächsTranspG sind nach lfd. Nr. 55, Tarifstelle 3, des 10. Sächsischen Kostenverzeichnisses mit 14 Euro bis 24 Euro je angefangene Viertelstunde zu bemessen. Ausgehend von einer Mittelgebühr von 19,00 Euro je angefangene Viertelstunde würde die Mittelgebühr für eine Stunde 76,00 Euro betragen. Vorliegend wäre bislang der Ansatz einer leicht höheren Gebühr als der Mittelgebühr gerechtfertigt. Auch aufgrund der bisherigen Bearbeitung können wir bereits als sicher prognostizieren, dass die abschließende Bearbeitung Ihrer Anfrage, so wie diese ursprünglich gestellt wurde, den Umfang von 8 Stunden Verwaltungsaufwand übersteigen wird. Wir hoffen, dass wir auch Ihre nunmehrige Nachfrage beantworten konnten. Sollten wir von Ihnen bis zum 17.08.2023 keine andere Nachricht erhalten, werden wir nunmehr neben der Sachentscheidung einen Verwaltungskostenvorschuss per Bescheid festsetzen und von Ihnen abfordern. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Information über die voraussichtliche Höhe der Gebühren gemäß §…
An Stadt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung: Nutzung bsw. Erwägung der Nutzung von Zorin OS zum Ablösen von Microsoft Windows [#280044]
Datum
28. Juli 2023 11:16
An
Stadt Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Information über die voraussichtliche Höhe der Gebühren gemäß § 12 Abs. 5 S. 7 SächsTranspG. Da Sie meinen Antrag gemäß § 12 Abs. 5 S. 9 SächsTranspG, von der Erhebung der Gebühren aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses abzusehen, abgelehnt haben, möchte ich meinen Antrag auf die Fragen Nummer 6 und 10 beschränken, gemäß § 12 Abs. 5 S. 7 SächsTranspG. Mir ist bewusst, dass die Beantwortungen aller meiner Fragen Gebühren in Höhe von ungefähr 627 € auslösen würden und somit die Grenze der Gebührenfreiheit überschritten wird. Mit der Beschränkung auf 2 von 10 Fragen sollte die Grenze jedoch nicht überschritten werden. Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung bsw. Erwägung der Nutzung von Zorin OS zum Ablösen von Mic…
An Stadt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung: Nutzung bsw. Erwägung der Nutzung von Zorin OS zum Ablösen von Microsoft Windows [#280044]
Datum
13. November 2023 10:20
An
Stadt Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung bsw. Erwägung der Nutzung von Zorin OS zum Ablösen von Microsoft Windows“ vom 30.05.2023 (#280044) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 136 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Stadt Leipzig
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Entschuldigung für die Verzögerung, neben dem herausfordernd…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
AW: WG: WG: Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung: Nutzung bsw. Erwägung der Nutzung von Zorin OS zum Ablösen von Microsoft Windows [#280044]
Datum
14. November 2023 14:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Entschuldigung für die Verzögerung, neben dem herausfordernden Tagesgeschäft bleibt leider oft nicht genügend Zeit sich mit der gebotenen Sorgfalt mit Detailfragen auseinanderzusetzen. Die von Ihnen konkretisierte Nachfrage möchten wir wie folgt beantworten: Frage 6. Informationen, Schreiben, Dokumente welche Kosten durch die Lizenzen für Microsoft Windows verursacht werden, dabei ist dies in die jährlichen Kosten umzurechnen; Antwort: Die Stadtverwaltung Leipzig erwirbt keine Lizenzen für Betriebssysteme sondern mietet Endgeräte inklusive Grundsoftwareausstattung bei der Lecos GmbH. Aktuell sind 6676 Arbeitsplätze in der Stadtverwaltung mit IT ausgestattet. Gem. aktuellem Betriebsleistungsvertrag fallen dafür 102,54 Euro/Monat (brutto) pro Arbeitsplatz und für die dahinterliegende Infrastruktur inkl. Lizenzkosten Server an. Die Servicepauschale pro Arbeitsplatz inkl. Lizenzkosten beträgt 39,87 Euro/Monat (brutto). Aktuell sind 3521 Teams-Nutzer in der Stadtverwaltung registriert. Die schlägt sich pro Nutzer mit Kosten in Höhe von 8,66 Euro/Monat (brutto) - inklusive Lizenzkosten nieder. Frage 10: Informationen, Schreiben, aus denen hervorgeht, welche Änderungen die Einrichtungen der Stadt an der Konfiguration der Microsoft Windows Systemen vornehmen, um diesen in Konformität mit der DSG-VO zu verwenden; insbesondere welche Maßnahmen ergriffen worden sind, dass keine Datenübertragung an Microsoft Server in die USA ohne Kenntnis des Verantwortlichen stattfindet und die Angabe über welche Datenübertragung die Verantwortlichen Kenntnis haben (https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/ah/20191106_win10_pruefschema_dsk.pdf#page=7). Antwort: Im Betriebsleistungsvertrag mit der Lecos GmbH ist die datenschutzkonforme Verarbeitung von Daten zentral und einheitlich geregelt. Für die Konfiguration der Microsoft Windows Systeme orientiert sich die Lecos an den Maßnahmenkatalogen des BSI Grundschutzes und leitet in enger Abstimmung mit der Stadt die daraus notwendigen Einstellungen ab. Aus Gründen der der Informationssicherheit und zum Schutz vor Angriffen können detaillierte Konfigurationen nicht mitgeteilt werden. Darüber hinaus teile ich Ihnen gern mit, dass die Lecos nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz zertifiziert ist und sich aktuell in der Rezertifizierung befindet. https://www.lecos.de/unternehmen/informationssicherheit/ Mit freundlichen Grüßen