Nutzung "Bürgergarten" und "IB Kindertagesstätte"

Anfrage an: Stadt Stralsund

I. Anfrage

1. Anfrage wegen weiteren Betriebes des Bürgergartens

a. Gewerbliche Nutzung seitens der Hansestadt Stralsund
i. Seit wann ist geplant, den Betrieb des Bürgergartens in seiner jetzigen Form durch einen städtischen Betreiber aufrechtzuerhalten?
ii. Welche Behörde und insoweit zuständige Person haben entschieden, den Betrieb des Bürgergartens in seiner jetzigen Form durch einen städtischen Betreiber aufrechtzuerhalten?
iii. Welche städtischen Betreiber sind dafür vorgesehen?
iv. Welche Kriterien sind für den weiteren Betrieb des Bürgergartens für diesen städtischen Betreiber vorgesehen?
v. Bestehen schriftliche Informationen im Sinne des IFG MV wie Pläne, (Vor-)Vereinbarungen, Verträge, Absichtserklärungen oder Ähnliches in Form von Akten, Vermerken, Gutachten, Kostenvoranschlägen, Korrespondenzen oder Ähnlichem, die im Zusammenhang mit einem Betrieb des Bürgergartens mit Dritten stehen?
vi. Gab es neben schriftlichen Informationen bei v) noch weitere mündliche Kommunikation zwischen Bediensteten oder von der Hansestadt beauftragten Personen mit Dritten, etwa in Form von Telefonaten, Treffen, oder anderer mündlichen Kommunikation, einen Betreiberwechsel durchzuführen?

b. Verpachtung, Vermietung, Verkauf an Dritte
i. Ist eine Verpachtung, Vermietung, oder der Verkauf an Dritte des Pachtgrundstückes an Dritte von Seiten der Verwaltung nicht nur geplant, sondern bereits schriftlich oder mündlich vereinbart worden?
ii. Bestehen schriftliche oder mündliche Informationen im Sinne des IFG MV (wie oben) darüber, das Grundstück an Dritte zu verpachten, vermieten, oder zu verkaufen?

c. Gewerbliche Nutzungsänderung in Hotelanlage
i. Ist eine gewerbliche Nutzung des Bürgergartens in Form einer Hotelanlage oder Ähnlichem von Seiten der Stadt geplant bzw. besprochen bzw. vereinbart worden?
ii. Bestehen schriftliche oder mündliche Informationen im Sinne des IFG MV (wie oben), dass eine Hotelanlage oder Ähnliches auf dem Grundstück des jetzigen Bürgergarten errichtet wird?

d. Gewerbliche Nutzungsänderung in Wohnanlage
i. Ist eine gewerbliche Nutzung des Bürgergartens in Form einer Wohnanlage oder Ähnlichem von Seiten der Stadt geplant bzw. besprochen bzw. vereinbart worden?
ii. Bestehen schriftliche oder mündliche Informationen im Sinne des IFG MV (wie oben) darüber, dass eine Wohnanlage oder Ähnliches auf dem Grundstück des jetzigen Kindergartens errichtet wird?

2. Anfrage wegen weiteren Betriebes des Kindergartens

a. Änderung der betrieblichen Nutzung
i. Ist eine anderweite (gewerbliche oder private) Planung des Grundstücks von Seiten der Stadt mit Dritten, u.a. auch mit den jetzigen Betreibern der Kindertagesstätte, geplant bzw. besprochen worden?
ii. Bestehen schriftliche Informationen oder mündliche Kommunikation im Sinne des IFG MV (wie oben), die im Zusammenhang mit einem anderweitigen Betrieb des Kindergartens stehen?

b. Umzug Kindergarten
i. Ist ein Umzug des Kindergartens an anderer Stelle geplant oder besprochen worden? Hat die Stadt Stralsund insoweit geplant, den Bürgergarten „umzusiedeln“?
ii. Bestehen schriftliche oder mündliche Informationen im Sinne des IFG MV (wie oben), dass der Kindergarten in Zukunft an einer anderen Stelle angesiedelt werden soll?

c. Verpachtung, Vermietung, Verkauf an Dritte
i. Bestehen schriftliche oder mündliche Informationen im Sinne des IFG MV (wie oben), das Grundstück an Dritte zu verpachten, vermieten, oder zu verkaufen?

d. Gewerbliche Nutzungsänderung in Hotelanlage
i. Ist eine gewerbliche Nutzung des Grundstücks in Form einer Hotelanlage oder Ähnlichem von Seiten der Stadt geplant bzw. besprochen bzw. vereinbart worden?
ii. Bestehen schriftliche oder mündliche Informationen im Sinne des IFG MV (wie oben), auf dem Grundstück eine Hotelanlage oder Ähnliches zu errichten?

e. Gewerbliche Nutzungsänderung in Wohnanlage
i. Ist eine gewerbliche Nutzung des Grundstücks in Form einer Wohnanlage oder Ähnlichem von Seiten der Stadt geplant bzw. besprochen bzw. vereinbart worden?
ii. Bestehen schriftliche oder mündliche Informationen im Sinne des IFG MV (wie oben), eine Wohnanlage oder Ähnliches auf dem Grundstück zu errichten?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Juli 2023
  • Frist
    8. August 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
I. Anfrage 1. Anfrage wegen weiteren Betriebes des Bürgergartens a. Gewerbliche Nutzung seitens der Hansestadt S…
An Stadt Stralsund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung "Bürgergarten" und "IB Kindertagesstätte" [#283268]
Datum
5. Juli 2023 17:29
An
Stadt Stralsund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
I. Anfrage 1. Anfrage wegen weiteren Betriebes des Bürgergartens a. Gewerbliche Nutzung seitens der Hansestadt Stralsund i. Seit wann ist geplant, den Betrieb des Bürgergartens in seiner jetzigen Form durch einen städtischen Betreiber aufrechtzuerhalten? ii. Welche Behörde und insoweit zuständige Person haben entschieden, den Betrieb des Bürgergartens in seiner jetzigen Form durch einen städtischen Betreiber aufrechtzuerhalten? iii. Welche städtischen Betreiber sind dafür vorgesehen? iv. Welche Kriterien sind für den weiteren Betrieb des Bürgergartens für diesen städtischen Betreiber vorgesehen? v. Bestehen schriftliche Informationen im Sinne des IFG MV wie Pläne, (Vor-)Vereinbarungen, Verträge, Absichtserklärungen oder Ähnliches in Form von Akten, Vermerken, Gutachten, Kostenvoranschlägen, Korrespondenzen oder Ähnlichem, die im Zusammenhang mit einem Betrieb des Bürgergartens mit Dritten stehen? vi. Gab es neben schriftlichen Informationen bei v) noch weitere mündliche Kommunikation zwischen Bediensteten oder von der Hansestadt beauftragten Personen mit Dritten, etwa in Form von Telefonaten, Treffen, oder anderer mündlichen Kommunikation, einen Betreiberwechsel durchzuführen? b. Verpachtung, Vermietung, Verkauf an Dritte i. Ist eine Verpachtung, Vermietung, oder der Verkauf an Dritte des Pachtgrundstückes an Dritte von Seiten der Verwaltung nicht nur geplant, sondern bereits schriftlich oder mündlich vereinbart worden? ii. Bestehen schriftliche oder mündliche Informationen im Sinne des IFG MV (wie oben) darüber, das Grundstück an Dritte zu verpachten, vermieten, oder zu verkaufen? c. Gewerbliche Nutzungsänderung in Hotelanlage i. Ist eine gewerbliche Nutzung des Bürgergartens in Form einer Hotelanlage oder Ähnlichem von Seiten der Stadt geplant bzw. besprochen bzw. vereinbart worden? ii. Bestehen schriftliche oder mündliche Informationen im Sinne des IFG MV (wie oben), dass eine Hotelanlage oder Ähnliches auf dem Grundstück des jetzigen Bürgergarten errichtet wird? d. Gewerbliche Nutzungsänderung in Wohnanlage i. Ist eine gewerbliche Nutzung des Bürgergartens in Form einer Wohnanlage oder Ähnlichem von Seiten der Stadt geplant bzw. besprochen bzw. vereinbart worden? ii. Bestehen schriftliche oder mündliche Informationen im Sinne des IFG MV (wie oben) darüber, dass eine Wohnanlage oder Ähnliches auf dem Grundstück des jetzigen Kindergartens errichtet wird? 2. Anfrage wegen weiteren Betriebes des Kindergartens a. Änderung der betrieblichen Nutzung i. Ist eine anderweite (gewerbliche oder private) Planung des Grundstücks von Seiten der Stadt mit Dritten, u.a. auch mit den jetzigen Betreibern der Kindertagesstätte, geplant bzw. besprochen worden? ii. Bestehen schriftliche Informationen oder mündliche Kommunikation im Sinne des IFG MV (wie oben), die im Zusammenhang mit einem anderweitigen Betrieb des Kindergartens stehen? b. Umzug Kindergarten i. Ist ein Umzug des Kindergartens an anderer Stelle geplant oder besprochen worden? Hat die Stadt Stralsund insoweit geplant, den Bürgergarten „umzusiedeln“? ii. Bestehen schriftliche oder mündliche Informationen im Sinne des IFG MV (wie oben), dass der Kindergarten in Zukunft an einer anderen Stelle angesiedelt werden soll? c. Verpachtung, Vermietung, Verkauf an Dritte i. Bestehen schriftliche oder mündliche Informationen im Sinne des IFG MV (wie oben), das Grundstück an Dritte zu verpachten, vermieten, oder zu verkaufen? d. Gewerbliche Nutzungsänderung in Hotelanlage i. Ist eine gewerbliche Nutzung des Grundstücks in Form einer Hotelanlage oder Ähnlichem von Seiten der Stadt geplant bzw. besprochen bzw. vereinbart worden? ii. Bestehen schriftliche oder mündliche Informationen im Sinne des IFG MV (wie oben), auf dem Grundstück eine Hotelanlage oder Ähnliches zu errichten? e. Gewerbliche Nutzungsänderung in Wohnanlage i. Ist eine gewerbliche Nutzung des Grundstücks in Form einer Wohnanlage oder Ähnlichem von Seiten der Stadt geplant bzw. besprochen bzw. vereinbart worden? ii. Bestehen schriftliche oder mündliche Informationen im Sinne des IFG MV (wie oben), eine Wohnanlage oder Ähnliches auf dem Grundstück zu errichten?
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Nutzung "Bürgergarten" und "IB Kindertagesstätte" [#283268]
An Stadt Stralsund Details
Von
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Betreff
Nutzung "Bürgergarten" und "IB Kindertagesstätte" [#283268]
Datum
5. Juli 2023 17:31
An
Stadt Stralsund
Status
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung "Bürgergarten" und "IB Kindertagesstätte&qu…
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Von
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Betreff
AW: Nutzung "Bürgergarten" und "IB Kindertagesstätte" [#283268]
Datum
9. August 2023 13:51
An
Stadt Stralsund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung "Bürgergarten" und "IB Kindertagesstätte"“ vom 05.07.2023 (#283268) wurde von Ihnen mit Schreiben vom 20.07.2023 abgelehnt. So heißt es: "Die von Ihnen erbetenen Informationen sind derzeit Bestandteil eines laufenden gerichtlichen Verfahrens. Die in diesem Zusammenhang erstellten Dokumente sind zum Schutz unseres behördlichen Entscheidungsprozesses vertraulich zu behandeln und werden Ihnen in Anwendung des § 6 Abs. 2 IFG M-V i.V.m. § 4 Abs. 2 IFG M-V nicht übergeben. Bitte begründen Sie, was sie unter „laufenden Ermittlungen“ verstehen, u.a. auf welches Verfahren bzw. Rechtsstreit Sie sich beziehen. Bitte begründen Sie, warum Dokumente und Aufzeichnungen, aus denen die weitere Planung des Betriebs der Bürgergartens sowie der Kindertagesstätte hervorgeht, nicht herausgegeben werden dürfen. Bitte erläutern Sie insbesondere, warum Dokumente und Aufzeichnungen, aus denen der zukünftige Betrieb bzw. Umzug der Kindertagesstätte bzw. der Abriss der Kindertagesstätte hervorgeht, nicht herausgegeben werden dürfen. Ein unmittelbarer Zusammenhang mit einer etwaigen Rechtsstreitigkeit hinsichtlich des Bürgergartens ergibt sich gerade hier nicht. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 283268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283268/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>