Nutzung der Archive des Bundestags

- Die Nutzerzahlen (Zugriffe, genutzte Funktionen) von PDok und DIP21, sowie Downloads von Daten parlamentarischer Vorgänge.
- Informationen zum Parlamentsfernsehen: Wieviele Live-Stream Zuschauer gibt es und wie oft werden auf Bundestag.de/Mediathek hochgeladene Videos angeschaut?
- Statistiken zu Nutzergruppen (z.B. demographische Daten) der o.g. Kanäle/Medien.

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  • Datum
    12. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Nutzerzahlen …
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung der Archive des Bundestags [#182497]
Datum
12. März 2020 15:43
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Nutzerzahlen (Zugriffe, genutzte Funktionen) von PDok und DIP21, sowie Downloads von Daten parlamentarischer Vorgänge. - Informationen zum Parlamentsfernsehen: Wieviele Live-Stream Zuschauer gibt es und wie oft werden auf Bundestag.de/Mediathek hochgeladene Videos angeschaut? - Statistiken zu Nutzergruppen (z.B. demographische Daten) der o.g. Kanäle/Medien.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182497 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182497
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihr Auskunftsersuchen nach IFG und UIG "Nutzung der Archiv…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen nach IFG/UIG "Nutzung der Archive des Bundestags [#182497] vom 12. März 2020
Datum
26. März 2020 11:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihr Auskunftsersuchen nach IFG und UIG "Nutzung der Archive des Bundestags" vom 12. März 2020. Nach eingehender hausinterner Recherche möchte ich Ihnen mitteilen, dass bei der BDBOS hierzu keine amtlichen Informationen vorhanden sind. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage direkt an den Deutschen Bundestag. Mit freundlichem Gruß