Nutzung der Blockieren Funktion von Twitter auf

Sie betreiben mehrere Social Media-Accounts die auch auf Ihrer Webseite als beworben werden.

meine Fragen:
1. Facebook https://www.facebook.com/KreisGT/
a. Wieviele Facebook-Benutzer wurden von diesem Account blockiert und können deshalb Ihre Veröffentlichungen nicht mehr lesen?
b. Wenn Facebook-Benutzer gesperrt wurden, mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage wurde dieser Ausschluss von offiziellen Bekanntmachungen vorgenommen?

2. Twitter https://twitter.com/KreisGuetersloh
a. Wieviele Twitter-Benutzer wurden von diesem Account blockiert und können deshalb Ihre Veröffentlichungen nicht mehr lesen?
b. Wenn Twitter-Benutzer gesperrt wurden, mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage wurde dieser Ausschluss von offiziellen Bekanntmachungen vorgenommen?

3. Instagram https://www.instagram.com/kreis_guetersloh_/
a. Wieviele Instagram-Benutzer wurden von diesem Account blockiert und können deshalb Ihre Veröffentlichungen nicht mehr lesen?
b. Wenn Instagram-Benutzer gesperrt wurden, mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage wurde dieser Ausschluss von offiziellen Bekanntmachungen vorgenommen?

4. Youtube https://www.youtube.com/c/KreisG%C3%BCterslohVideos
a. Wieviele Youtube-Benutzer wurden von diesem Account blockiert und können deshalb Ihre Veröffentlichungen nicht mehr sehen?
b. Wenn Youtube-Benutzer gesperrt wurden, mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage wurde dieser Ausschluss von offiziellen Bekanntmachungen vorgenommen?

5. andere Medien (z.B. email)
a. Sind auf anderen Kommunikationskanälen sperren etabliert worden (z.B. Mailfilter)
b. Wenn entsprechende Sperren eingerichtet wurden, mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage wurde dieser Ausschluss vorgenommen?

Ergebnis der Anfrage

Der Vertreter der angefragten Behörde legt die Gründe für Sperrungen dar und listet die Anzahl der betroffenen Accounts auf.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2022
  • Frist
    12. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreisverwaltung Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung der Blockieren Funktion von Twitter auf [#240501]
Datum
10. Februar 2022 17:36
An
Kreisverwaltung Gütersloh
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie betreiben mehrere Social Media-Accounts die auch auf Ihrer Webseite als beworben werden. meine Fragen: 1. Facebook https://www.facebook.com/KreisGT/ a. Wieviele Facebook-Benutzer wurden von diesem Account blockiert und können deshalb Ihre Veröffentlichungen nicht mehr lesen? b. Wenn Facebook-Benutzer gesperrt wurden, mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage wurde dieser Ausschluss von offiziellen Bekanntmachungen vorgenommen? 2. Twitter https://twitter.com/KreisGuetersloh a. Wieviele Twitter-Benutzer wurden von diesem Account blockiert und können deshalb Ihre Veröffentlichungen nicht mehr lesen? b. Wenn Twitter-Benutzer gesperrt wurden, mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage wurde dieser Ausschluss von offiziellen Bekanntmachungen vorgenommen? 3. Instagram https://www.instagram.com/kreis_guetersloh_/ a. Wieviele Instagram-Benutzer wurden von diesem Account blockiert und können deshalb Ihre Veröffentlichungen nicht mehr lesen? b. Wenn Instagram-Benutzer gesperrt wurden, mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage wurde dieser Ausschluss von offiziellen Bekanntmachungen vorgenommen? 4. Youtube https://www.youtube.com/c/KreisG%C3%BCterslohVideos a. Wieviele Youtube-Benutzer wurden von diesem Account blockiert und können deshalb Ihre Veröffentlichungen nicht mehr sehen? b. Wenn Youtube-Benutzer gesperrt wurden, mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage wurde dieser Ausschluss von offiziellen Bekanntmachungen vorgenommen? 5. andere Medien (z.B. email) a. Sind auf anderen Kommunikationskanälen sperren etabliert worden (z.B. Mailfilter) b. Wenn entsprechende Sperren eingerichtet wurden, mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage wurde dieser Ausschluss vorgenommen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240501/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Gütersloh - Abteilung Gesundheit
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Es ist uns im Moment aufgrund der aktuellen Lage n…
Von
Kreis Gütersloh - Abteilung Gesundheit
Betreff
Automatische Antwort: Nutzung der Blockieren Funktion von Twitter auf [#240501]
Datum
10. Februar 2022 17:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Es ist uns im Moment aufgrund der aktuellen Lage nicht möglich Ihre Nachricht zeitnah persönlich zu beantworten, da wir täglich mehrere 100 Mails bekommen. Für eine zeitnahe Beantwortung Ihrer Fragen stehen Ihnen aber folgende Informationsquellen zur Verfügung: Hotline für Bürgerinnen und Bürger des Kreises Gütersloh und ihre Fragen rund um das Thema Corona Rufnummer: 05241 85-4500 Erreichbar Mo-Fr von 8-17 Uhr Wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen, setzen Sie sich bitte telefonisch mit Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin bzw. der Arztrufzentrale der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116117 in Verbindung. Muttersprachliche Corona-Hotline für Bürgerinnen und Bürger aus Polen und Rumänien<https://www.kreis-guetersloh.de/aktuelles/corona/pressemitteilungen-coronavirus/18-06-2020-muttersprachliche-corona-hotline/2020-06-18-corona-hotline-muttersprache-flyer.pdf> Linie telefonică în mai multe limbi pentru cetăţenele şi cetăţenii din Polonia şi România<https://www.kreis-guetersloh.de/aktuelles/corona/pressemitteilungen-coronavirus/18-06-2020-muttersprachliche-corona-hotline/2020-06-18-buergerhotline-flyer-ro.pdf> Infolinia dla obywatelek i obywateli z Polski i Rumunii<https://www.kreis-guetersloh.de/aktuelles/corona/pressemitteilungen-coronavirus/18-06-2020-muttersprachliche-corona-hotline/2020-06-18-buergerhotline-flyer-pl.pdf> Rumänisch: 05241/85-4513, Erreichbar Mo - Fr von 9 - 18 Uhr Română: 05241/85-4513, luni - vineri ora 9 - 18 Polnisch: 05241/85-4573, Erreichbar Mo - Fr von 9 - 18 Uhr Polski: 05241/85-4573, Poniedziałek - Piątek 9 - 18 Informationen auf unserer Homepage: https://www.kreis-guetersloh.de/ oder https://www.kreis-guetersloh.de/aktuelles/corona/ Und auf unseren Social-Media-Kanälen: Facebook https://www.facebook.com/KreisGT/ Instagram https://www.instagram.com/kreis_guetersloh_/ Twitter https://twitter.com/KreisGuetersloh Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kreis Gütersloh - Abteilung Gesundheit
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag vom 10.02.2022 ist bei mir eingegangen. Darin bitten Sie um die Übermittlung folg…
Von
Kreis Gütersloh - Abteilung Gesundheit
Betreff
Nutzung der Blockieren Funktion von Twitter auf [#240501]
Datum
22. Februar 2022 18:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag vom 10.02.2022 ist bei mir eingegangen. Darin bitten Sie um die Übermittlung folgender Informationen: 1. Facebook https://www.facebook.com/KreisGT/ a. Wie viele Facebook-Benutzer wurden von diesem Account blockiert und können deshalb Ihre Veröffentlichungen nicht mehr lesen? b. Wenn Facebook-Benutzer gesperrt wurden mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage wurde dieser Ausschluss von offiziellen Bekanntmachungen vorgenommen? 2. Twitter https://twitter.com/KreisGuetersloh a. Wie viele Twitter-Benutzer wurden von diesem Account blockiert und können deshalb Ihre Veröffentlichungen nicht mehr lesen? b. Wenn Twitter-Benutzer gesperrt wurden, mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage wurde dieser Ausschluss von offiziellen Bekanntmachungen vorgenommen? 3. Instagram https://www.instagram.com/kreis_guetersloh_/ a. Wie viele Instagram-Benutzer wurden von diesem Account blockiert und können deshalb Ihre Veröffentlichungen nicht mehr lesen? b. Wenn Instagram-Benutzer gesperrt wurden mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage wurde dieser Ausschluss von offiziellen Bekanntmachungen vorgenommen? 4. Youtube https://www.youtube.com/c/KreisG%C3%BCterslohVideos a. Wie viele Youtube-Benutzer wurden von diesem Account blockiert und können deshalb Ihre Veröffentlichungen nicht mehr sehen? b. Wenn Youtube-Benutzer gesperrt wurden, mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage wurde dieser Ausschluss von offiziellen Bekanntmachungen vorgenommen? 5. andere Medien (z.B. email) a. Sind auf anderen Kommunikationskanälen sperren etabliert worden (z.B. Mailfilter) b. Wenn entsprechende Sperren eingerichtet wurden, mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage wurde dieser Ausschluss vorgenommen?" Zu Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen folgendes mitteilen: Der Kreis Gütersloh ist seit 2018 auf folgenden Social-Media-Kanälen vertreten: Facebook, Twitter und YouTube, seit 2019 auch auf Instagram. Diese Kanäle stellen ein zusätzliches Kommunikationsangebot dar, über das der Kreis Gütersloh direkt mit den Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt tritt und mögliche Bürgeranfragen beantwortet. Die dort geteilten Informationen werden alle, zum Teil auch noch ausführlicher, auf den Internetseiten des Kreises veröffentlicht und den Medienvertretern zur Verfügung gestellt. Durch die Blockierung/Sperrung von Nutzenden auf den Social-Media-Kanälen wird nur die Nutzung dieser Kanäle verhindert. Die davon betroffenen Personen haben jedoch weiterhin Zugang zu allen Bekanntmachungen des Kreises Gütersloh, da die Zugriffmöglichkeit auf die Internetseiten sowie Pressemitteilungen nicht tangiert werden. Sperrungen von Nutzenden auf den Social-Media-Kanälen des Kreises Gütersloh erfolgen bei Verstößen gegen die festgelegte Netiquette (siehe Anlage). Diese dient als Grundlage des Austausches zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Kreis Gütersloh auf dessen Social- Media-Seiten. Bei Verstößen gegen die Netiquette spricht der Kreis Gütersloh in der Regel zuerst eine Verwarnung aus und behält sich anschließende Sperrungen vor. Diese Nutzungsbedingungen entsprechen übrigens im Kern den allgemeinen Nutzungsbedingungen von Meta (https://transparency.fb.com/de-de/policies/community-standards/?source=https%3A%2F%2Fwww.facebook.com%2Fcommunitystandards), (https://www.facebook.com/terms.php). Bisher sind 48 Nutzer auf der Plattform Facebook (insgesamt mehr als 14.000 Abonnenten), vier auf der Plattform Twitter (insgesamt mehr als 1.600 Abonnenten) und eine Person auf der Plattform Instagram (mit mehr als 12.300 Abonnenten) blockiert. Auf der Plattform YouTube sind 15 Nutzer ausgeblendet. Bei YouTube liegt die Besonderheit darin, dass die betroffenen Nutzer die Veröffentlichungen noch sehen können, jedoch nicht an Diskussionen über die Kommentarfunktion teilnehmen können. Bei Fragen können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen