Nutzung der Flugbereitschaft BMVg

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Bundesministerin Baerbock hat vor Amtsantritt im Wahlkampf mehrfach bekräftigt, für Dienstreisen anstelle der Flugbereitschaft BMVg überwiegend Linienflüge nutzen zu wollen.

Ich bitte um Auflistung sämtlicher Dienstreisen der Außenministerin seit Amtsantritt per Lufttransport und um Mitteilung, ob hierfür ein Lienenflug oder die Flugbereitschaft BMVg genutzt wurde, im letzteren Falle unter Angabe des LFZ-Typs.

Sollten Gründe der Geheimhaltung entgegenstehen, bitte ich um Aufschlüsselung der Anzahl der Dienstreisen nach Monaten/ Jahr unter der Angabe, ob es sich um einen Flug innerhalb Deutschlands, innerhalb der EU, außerhalb der EU von weniger bzw. von mehr als 3.500 Km handelt.

Bitte pro Flug zusätzlich angeben, wieviele Ministerialbeamte und Personenschützer für die Begleitung der Ministerin zwingend erforderlich waren.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. August 2023
  • Frist
    19. September 2023
  • Ein:e Follower:in
Jannis Nikias
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bundesministerin Baerbock hat vor Amt…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Jannis Nikias
Betreff
Nutzung der Flugbereitschaft BMVg [#286142]
Datum
15. August 2023 11:43
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bundesministerin Baerbock hat vor Amtsantritt im Wahlkampf mehrfach bekräftigt, für Dienstreisen anstelle der Flugbereitschaft BMVg überwiegend Linienflüge nutzen zu wollen. Ich bitte um Auflistung sämtlicher Dienstreisen der Außenministerin seit Amtsantritt per Lufttransport und um Mitteilung, ob hierfür ein Lienenflug oder die Flugbereitschaft BMVg genutzt wurde, im letzteren Falle unter Angabe des LFZ-Typs. Sollten Gründe der Geheimhaltung entgegenstehen, bitte ich um Aufschlüsselung der Anzahl der Dienstreisen nach Monaten/ Jahr unter der Angabe, ob es sich um einen Flug innerhalb Deutschlands, innerhalb der EU, außerhalb der EU von weniger bzw. von mehr als 3.500 Km handelt. Bitte pro Flug zusätzlich angeben, wieviele Ministerialbeamte und Personenschützer für die Begleitung der Ministerin zwingend erforderlich waren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jannis Nikias Anfragenr: 286142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286142/ Postanschrift Jannis Nikias << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jannis Nikias
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Nikias, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15.08.2023 (Nutzung der Flugbereitschaft BMVg); Vg. 328-2023
Datum
16. August 2023 10:39
Status
Warte auf Antwort
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2,2 KB


Sehr geehrter Herr Nikias, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Sie haben Ihre Anfrage über die Webseite ,FragDenStaat" gestellt. Folgezuschriften, die über diese Webseite generiert werden, erreichen nicht immer das Auswärtige Amt. Damit uns Zuschriften sicher erreichen, empfehlen wir Ihnen, diese zusätzlich auch an die E-Mailanschrift <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu richten. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Jannis Nikias
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung der Flugbereitschaft BMVg“ vom 15.08.2023 (#286142) wurde …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Jannis Nikias
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15.08.2023 (Nutzung der Flugbereitschaft BMVg); Vg. 328-2023 [#286142]
Datum
19. September 2023 22:35
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung der Flugbereitschaft BMVg“ vom 15.08.2023 (#286142) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jannis Nikias
Jannis Nikias
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung der Flugbereitschaft BMVg“ vom 15.08.2023 (#286142) wurde …
Von
Jannis Nikias
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15.08.2023 (Nutzung der Flugbereitschaft BMVg); Vg. 328-2023 [#286142]
Datum
19. September 2023 22:36
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung der Flugbereitschaft BMVg“ vom 15.08.2023 (#286142) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jannis Nikias

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Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Nikias, vielen Dank für Ihre Erinnerung. Das Auswärtige Amt hat ein Schreiben mit Datum vom 1…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15.08.2023 (Nutzung der Flugbereitschaft BMVg); Vg. 328-2023 [#286142]
Datum
20. September 2023 16:42
Status
Warte auf Antwort
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7,6 KB


Sehr geehrter Herr Nikias, vielen Dank für Ihre Erinnerung. Das Auswärtige Amt hat ein Schreiben mit Datum vom 11.09.2023 an Sie versandt, das von der Post nicht zugestellt werden konnte („Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln“). Ich möchte Sie daher bitten, mir eine zustellfähige Postanschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen