Nutzung des BOS-Digitalfunks durch kommunale Vollzugsdienste in Rheinland-Pfalz
Mit der letzten Überarbeitung der "Anerkennungsrichtlinie Digitalfunk BOS" können auch kommunale Ordnungsbehörden auf Antrag am BOS-Digitalfunk teilnehmen.
Im anderen Bundesländern laufen diesbezüglich schon Pilotprojekte.
Z.B. darf Tübingen als erste Kommune in Baden-Württemberg das neue Funknetz nutzen.
Es soll städtische Behörden mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sicher verbinden.
Siehe
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/tuebingen/stadt-tuebingen-wird-pilotkommune-fuer-bos-digitalfunk-einheitliches-behoerdennetz-100.html
Außerdem heißt es im Geschäftsbericht 2022 des Städttags Rheinland-Pfalz auf Seite 65:
"
[...]
Das Innenministerium gab zumindest grünes Licht hinsichtlich der Teilnahme des kommunalen Vollzugsdienstes am BOS-Digitalfunk.
Ab Ende des Jahres 2022 werden Anträge auf Aufnahme in den Kreis der Nutzer des BOS-Digitalfunks möglich sein.
[...]
"
Siehe
https://www.staedtetag-rlp.de/wir-ueber-uns/geschaeftsberichte/2022-offentliche-sicherheit-ordnung.pdf?cid=2lbv
Meine Fragen:
1) Wie ist der Zeitplan zur Einführung des BOS-Digitalfunk bei den kommunalen Vollzugsdiensten ?
2) Sind bereits Pilotprojekte geplant ?
Wenn ja, welche ?
Vielen Dank.
Anfrage erfolgreich
-
Datum9. Juli 2023
-
12. August 2023
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!