Nutzung des BOS-Digitalfunks durch Kreispolizeibehörden im Saarland

Mit der letzten Überarbeitung der "Anerkennungsrichtlinie Digitalfunk BOS" können auch kommunale Ordnungsbehörden auf Antrag am BOS-Digitalfunk teilnehmen.

In anderen Bundesländern laufen diesbezüglich schon Pilotprojekte.
Z.B. darf Tübingen als erste Kommune in Baden-Württemberg das neue Funknetz nutzen.
Es soll städtische Behörden mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sicher verbinden.
Siehe
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/tuebingen/stadt-tuebingen-wird-pilotkommune-fuer-bos-digitalfunk-einheitliches-behoerdennetz-100.html

Meine Fragen:

1) Wie ist der Zeitplan zur Einführung des BOS-Digitalfunk bei den Kreispolizeibehörden ?

2) Sind bereits Pilotprojekte geplant ?
Wenn ja, welche ?

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Juli 2023
  • Frist
    12. August 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit der letzten Überarbeitung der …
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung des BOS-Digitalfunks durch Kreispolizeibehörden im Saarland [#283533]
Datum
9. Juli 2023 18:23
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit der letzten Überarbeitung der "Anerkennungsrichtlinie Digitalfunk BOS" können auch kommunale Ordnungsbehörden auf Antrag am BOS-Digitalfunk teilnehmen. In anderen Bundesländern laufen diesbezüglich schon Pilotprojekte. Z.B. darf Tübingen als erste Kommune in Baden-Württemberg das neue Funknetz nutzen. Es soll städtische Behörden mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sicher verbinden. Siehe https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/tuebingen/stadt-tuebingen-wird-pilotkommune-fuer-bos-digitalfunk-einheitliches-behoerdennetz-100.html Meine Fragen: 1) Wie ist der Zeitplan zur Einführung des BOS-Digitalfunk bei den Kreispolizeibehörden ? 2) Sind bereits Pilotprojekte geplant ? Wenn ja, welche ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283533/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 09. Juli 2023 beantragen Sie die Aktenauskunft nach § 1 des …
Von
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Betreff
AW: Nutzung des BOS-Digitalfunks durch Kreispolizeibehörden im Saarland [#283533]
Datum
17. Juli 2023 08:16
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 09. Juli 2023 beantragen Sie die Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG). Gleichzeitig verweisen Sie im Betroffenheitsfall auf § 3 und § 2 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG) und §1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Sie bitten weiter um eine Eingangsbestätigung. Hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang. Sie reflektieren in der Mail auf das Anerkennungsverfahren nach der Funkrichtlinie Digitalfunk BOS – Anerkennungsrichtlinie. Weiter verweisen Sie auf eine Presseveröffentlichung des SWR vom 19. Dezember 2022, indem allgemein über die Nutzung des Digitalfunks BOS beim Ordnungsdienst der Stadt Tübingen berichtet wird. Sie bitten zusammengefasst um Mitteilung, wie sich die Digitalfunknutzung bei den Kreispolizeibehörden im Saarland gestaltet. Ihrem Antrag auf Zugang zu diesen amtlichen Informationen kann nicht entsprochen werden. Begründung: Nach § 1 SFIG hat jeder in entsprechender Anwendung der §§ 1 bis 9 und 11 einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Das Informationsrecht darf der Öffentlichen Sicherheit nicht entgegenstehen. Informationen zum Aufbau, Betrieb und zum Nutzungsumfang des bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems (Digitalfunk BOS) unterliegen einem besonderen Schutzbedürfnis. Das Bekanntwerden von Detailinformationen kann die innere Sicherheit erheblich beeinträchtigen. Informationen zum Digitalfunk BOS sind überwiegend als Verschlusssachen eingestuft und unterliegen der Geheimhaltung. Die Beantwortung ihres Auskunftsbegehrens lässt konkrete Rückschlüsse auf das Kommunikationsverhalten der Ordnungsbehörden zu. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch eingereicht werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Ministerium des Innern, Bauen und Sport, Franz-Josef-Röder-Straße 21, 66119 Saarbrücken erhoben werden. Unabhängig davon haben Sie gem. § 4 Abs. 1 SIFG die Möglichkeit, die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit des Saarlandes, Frau Monika Grethel, Fritz-Dobisch-Str. 12, 66111 Saarbrücken, zu kontaktieren, wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang als verletzt ansehen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die damit verbundene Recherche. …
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung des BOS-Digitalfunks durch Kreispolizeibehörden im Saarland [#283533]
Datum
17. Juli 2023 13:14
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die damit verbundene Recherche. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283533/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>