Nutzung des Miles&More Konto durch Abgeordnete des Deutschen Bundestages

Wie viele Flüge tätigten die Abgeordneten in der vergangenen Legislaturperiode mit der Lufthansa?
Welches Volumen in Euro hatten diese Flüge?
Wie viele Flüge konnten mit Flugmeilen der Abgeordneten abgerechnet werden?
Welches Volumen in Euro hatten diese Flüge insgesamt?

Wir wollen wissen, welchen Schaden in Euro der Steuerzahler hierdurch erleidet, weil die Abgeordneten keine Senator-Karte von Miles & More mehr haben.

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  • Datum
    3. August 2022
  • Frist
    6. September 2022
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Dagmar Stanglmaier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Flüge t…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Dagmar Stanglmaier
Betreff
Nutzung des Miles&More Konto durch Abgeordnete des Deutschen Bundestages [#256263]
Datum
3. August 2022 16:56
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Flüge tätigten die Abgeordneten in der vergangenen Legislaturperiode mit der Lufthansa? Welches Volumen in Euro hatten diese Flüge? Wie viele Flüge konnten mit Flugmeilen der Abgeordneten abgerechnet werden? Welches Volumen in Euro hatten diese Flüge insgesamt? Wir wollen wissen, welchen Schaden in Euro der Steuerzahler hierdurch erleidet, weil die Abgeordneten keine Senator-Karte von Miles & More mehr haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dagmar Stanglmaier Anfragenr: 256263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256263/
Mit freundlichen Grüßen Dagmar Stanglmaier

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 3. August 2022 Sehr geehrte Frau Stanglmaier, anli…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 3. August 2022
Datum
16. August 2022 12:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Stanglmaier, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis und Beachtung. Mit freundlichem Gruß