Nutzung des Sonderaufrufs "Ersatzmobilität für Personal in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Corona-Testlaboren – COVID-19"

Eine Übersicht über die Anzahl der gestellten Anträge auf Zuwendungen im Rahmen des Sonderaufrufs "Ersatzmobilität für Personal in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Corona-Testlaboren – COVID-19" und die Angabe, wie viele jeweils positiv oder negativ beschieden wurden sowie du Gesamtsumme der abgerufenen Fördermittel, aufgeschlüsselt auf die teilnehmenden Autovermietungen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. September 2020
  • Frist
    20. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht über…
An Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung des Sonderaufrufs "Ersatzmobilität für Personal in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Corona-Testlaboren – COVID-19" [#197364]
Datum
17. September 2020 16:59
An
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht über die Anzahl der gestellten Anträge auf Zuwendungen im Rahmen des Sonderaufrufs "Ersatzmobilität für Personal in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Corona-Testlaboren – COVID-19" und die Angabe, wie viele jeweils positiv oder negativ beschieden wurden sowie du Gesamtsumme der abgerufenen Fördermittel, aufgeschlüsselt auf die teilnehmenden Autovermietungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197364/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Viele Grüße
Von
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Betreff
AW: Nutzung des Sonderaufrufs "Ersatzmobilität für Personal in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Corona-Testlaboren – COVID-19" [#197364]
Datum
22. September 2020 13:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Viele Grüße
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
AW: Anfrage nach dem IFG zum Programm Ersatzmobilität Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Mitteilung einer …
Von
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG zum Programm Ersatzmobilität
Datum
19. Oktober 2020 11:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Mitteilung einer zustellfähigen Postadresse bis zum 26.10.2020. Die Angabe dieser Daten ist Voraussetzung für die Beantwortung Ihres Antrags und unabhängig von einer Beantwortung ausschließlich per Email. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem IFG zum Programm Ersatzmobilität [#197364] Sehr geehrteAntragsteller/in anbei meine Anschrif…
An Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG zum Programm Ersatzmobilität [#197364]
Datum
19. Oktober 2020 12:01
An
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei meine Anschrift. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197364/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
AW: Anfrage nach dem IFG zum Programm Ersatzmobilität [#197364] Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihr…
Von
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG zum Programm Ersatzmobilität [#197364]
Datum
20. Oktober 2020 11:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG, wonach Sie eine Übersicht über die Anzahl der gestellten Anträge auf Zuwendungen im Rahmen des Sonderaufrufs "Ersatzmobilität für Personal in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Corona-Testlaboren – COVID-19" und die Angabe, wie viele jeweils positiv oder negativ beschieden wurden sowie die Gesamtsumme der abgerufenen Fördermittel, aufgeschlüsselt auf die teilnehmenden Autovermietungen, begehren, teile ich Ihnen folgendes mit: Zum Stichtag am 13.10.2020 lagen 197 Anträge vor. Bisher wurden zwei Anträge bewilligt. Das beantragte Fördervolumen beträgt 791.475,12 Euro, ausgezahlt wurden hiervon bislang 73.984, 26 Euro. Alle weiteren Anträge befinden sich noch in Prüfung. Rechtliche Zuwendungsempfänger im Rahmen des Förderprogrammes sind die Einzelpersonen aus der Gruppe des berechtigten Klinikpersonals, welche einen Mietvertrag mit den teilnehmenden Autovermietungen abschließen. Eine Auflistung der teilnehmenden Autovermietungen betrifft daher Daten Dritter nach § 6 S. 2 IFG. Der Antrag muss daher gemäß § 7 Abs. 1 S. 3 IFG begründet werden. Hiermit bitte ich Sie bis zum 03.11.2020 eine entsprechende Begründung nachzuliefern. Sollte Ihre Begründung bis dahin nicht vorliegen, werde ich die Drittbeteiligung ohne eine Begründung einleiten. Zudem weise ich Sie darauf hin, dass der weitere Informationszugang voraussichtlich nicht mehr in einem kostenfreien Rahmen möglich sein wird. Ich gehe davon aus, dass hier der Gebührentatbestand der Nr. 1.2 Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 (Gebühren- und Anlagenverzeichnis) der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung – IFGGebV) zur Anwendung kommen wird. Dieser sieht eine Gebühr in Höhe von 30 bis 250 Euro vor. Die konkrete Gebührenhöhe hängt vom Umfang des durch den Antrag verursachten Verwaltungsaufwands ab, welcher schlussendlich wesentlich durch den Umfang des notwendigen Drittbeteiligungsverfahrens beeinflusst wird. Es ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, die entstehenden Gebühren konkret zu beziffern. Ich bitte daher um Rückmeldung bis zum 30.10.2020, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten möchten und zur Übernahme der ggf. anfallenden Gebühren bereit sind. Eine teilweise Rücknahme Ihres Antrages wäre gebührenfrei. Sie können mir auch Gründe angeben, die aus Ihrer Sicht zu einer Ermäßigung der Gebühr bzw. Zu einer Befreiung von der Gebühr führen könnten (§ 2 IFGGebV). Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem IFG zum Programm Ersatzmobilität [#197364] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die …
An Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG zum Programm Ersatzmobilität [#197364]
Datum
20. Oktober 2020 13:04
An
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die bereitgestellten Informationen. Im Hinblick auf die von Ihnen angesprochene Drittbeteiligungs der Mietwagenunternehmen kann ich Ihre Ausführungen nachvollziehen und nehme meinen Antrag zur Vermeidung etwaiger Gebühren insoweit zurück. Bitte erachten Sie meine Anfrage daher als erledigt. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197364/