Nutzung des Übungsluftraums ED-R 205/305 (TRA Lauter 1/2) am Freitag 03.12.21 nach 12:00 MEZ

Im
Militärischen Luftfahrthandbuch Deutschland
Teil ENR 5.2 Militärische Übungsgebiete
heißt es in Kapitel 7
"
7. Nutzung und Überwachung zeitweilig reservierter Lufträume – TRA (Temporary Reserved Airspace)
7.1 Allgemeines
TRA sind Gebiete, welche zeitweilig für Flüge militärischer Luftfahrzeuge reserviert sind.
Sie werden als Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) eingerichtet.
Beschreibung der Gebiete: siehe AIP Deutschland ENR 5.1.
7.2 Zeitliche Wirksamkeit
TRA sind während folgender Zeiten wirksam:
MON-THU 0700++ - 2230++
FRI 0700++ - 1600++
außer an gesetzlichen Feiertagen.

Abweichende Zeiten:
ED-R 205/305 (TRA Lauter 1/2)
FRI nur bis 1100++

In begründeten Ausnahmefällen kann folgende Verlängerung der Betriebszeiten beim BMVg FüSK I 5 beantragt werden:
FRI bis 1600++
"

Die Nutzung des Übungsluftraums TRA Lauter ist also im Allgemeinen an Freitagen auf 08:00 - 12:00 MEZ (07:00 - 11:00 UTC) beschränkt.
Eine Verlängerung bis 17:00 MEZ (16:00 UTC) kann nur in begründeten Ausnahmefällen beantragt werden.

Die Auswertung frei verfügbarer Transponder-Daten zeigt für Freitag, 03.12.21, Luftbetankungsübungen nach 12:00 MEZ durch deutsche militärische Luftfahrzeuge:

Callsign: GAF73B
ICAO24: 3F4128
https://globe.adsbexchange.com/?icao=3f4128&lat=49.238&lon=7.318&zoom=9.1&showTrace=2021-12-03&timestamp=1638530048

Callsign: GAFS73A
ICAO24: 3F831E
https://globe.adsbexchange.com/?icao=3f831e&lat=49.185&lon=7.603&zoom=8.5&showTrace=2021-12-03&timestamp=1638530141

Vallsign: GAFS73B
ICAO24: 3FB66A
https://globe.adsbexchange.com/?icao=3fb66a&lat=49.185&lon=7.603&zoom=8.5&showTrace=2021-12-03&timestamp=1638530141

ferner:
Callsign: MMF11
ICAO24: 480C44
https://globe.adsbexchange.com/?icao=480c44&lat=49.249&lon=7.380&zoom=8.8&showTrace=2021-12-03&timestamp=1638530048

Meine Frage:
Was ist die Begründung für diesen Ausnahmefall (Nutzung der TRA Lauter an einem Freitag nach 12:00 MEZ / 11:00 UTC) ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2021
  • Frist
    8. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Militärischen …
An Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung des Übungsluftraums ED-R 205/305 (TRA Lauter 1/2) am Freitag 03.12.21 nach 12:00 MEZ [#234589]
Datum
4. Dezember 2021 23:37
An
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Militärischen Luftfahrthandbuch Deutschland Teil ENR 5.2 Militärische Übungsgebiete heißt es in Kapitel 7 " 7. Nutzung und Überwachung zeitweilig reservierter Lufträume – TRA (Temporary Reserved Airspace) 7.1 Allgemeines TRA sind Gebiete, welche zeitweilig für Flüge militärischer Luftfahrzeuge reserviert sind. Sie werden als Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) eingerichtet. Beschreibung der Gebiete: siehe AIP Deutschland ENR 5.1. 7.2 Zeitliche Wirksamkeit TRA sind während folgender Zeiten wirksam: MON-THU 0700++ - 2230++ FRI 0700++ - 1600++ außer an gesetzlichen Feiertagen. Abweichende Zeiten: ED-R 205/305 (TRA Lauter 1/2) FRI nur bis 1100++ In begründeten Ausnahmefällen kann folgende Verlängerung der Betriebszeiten beim BMVg FüSK I 5 beantragt werden: FRI bis 1600++ " Die Nutzung des Übungsluftraums TRA Lauter ist also im Allgemeinen an Freitagen auf 08:00 - 12:00 MEZ (07:00 - 11:00 UTC) beschränkt. Eine Verlängerung bis 17:00 MEZ (16:00 UTC) kann nur in begründeten Ausnahmefällen beantragt werden. Die Auswertung frei verfügbarer Transponder-Daten zeigt für Freitag, 03.12.21, Luftbetankungsübungen nach 12:00 MEZ durch deutsche militärische Luftfahrzeuge: Callsign: GAF73B ICAO24: 3F4128 https://globe.adsbexchange.com/?icao=3f4128&lat=49.238&lon=7.318&zoom=9.1&showTrace=2021-12-03&timestamp=1638530048 Callsign: GAFS73A ICAO24: 3F831E https://globe.adsbexchange.com/?icao=3f831e&lat=49.185&lon=7.603&zoom=8.5&showTrace=2021-12-03&timestamp=1638530141 Vallsign: GAFS73B ICAO24: 3FB66A https://globe.adsbexchange.com/?icao=3fb66a&lat=49.185&lon=7.603&zoom=8.5&showTrace=2021-12-03&timestamp=1638530141 ferner: Callsign: MMF11 ICAO24: 480C44 https://globe.adsbexchange.com/?icao=480c44&lat=49.249&lon=7.380&zoom=8.8&showTrace=2021-12-03&timestamp=1638530048 Meine Frage: Was ist die Begründung für diesen Ausnahmefall (Nutzung der TRA Lauter an einem Freitag nach 12:00 MEZ / 11:00 UTC) ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234589 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234589/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Ihr Schreiben an die Flugbetriebs- und Informationszentrale im Luftfahrtamt der Bundeswehr Sehr geehrte Damen und …
Von
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Betreff
Ihr Schreiben an die Flugbetriebs- und Informationszentrale im Luftfahrtamt der Bundeswehr
Datum
4. Dezember 2021 23:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Schreiben ist im Luftfahrtamt der Bundeswehr, Flugbetriebs- und Informationszentrale, eingegangen. Ihre Angaben werden in dem zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Umfang gespeichert. Die Bearbeitungszeit kann, in Abhängigkeit zum Beschwerde-Aufkommen, mehrere Wochen dauern. Im Internetportal des Luftfahrtamtes der Bundeswehr haben Sie die Möglichkeit, sich vorab umfassend über die Arbeit der Flugbetriebs- und Informationszentrale sowie militärischen Flugbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland zu informieren. Besuchen Sie dazu die Adresse: www.luftfahrtamt.bundeswehr.de und folgen dort dem Eintrag "Bürgerservice" - "Mehr" Dort finden Sie neben grundlegenden Informationen auch die Erreichbarkeit unseres kostenfreien Bürgertelefons und die Broschüre "Der militärische Flugbetrieb" zum freien Download.
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgende Informationen geben: Die Auswertung der Radardate…
Von
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Betreff
BA-2021-045/724_Nutzung des Übungsluftraums ED-R 205/305 (TRA Lauter 1/2) am Freitag 03.12.21 nach 12:00 MEZ [#234589]
Datum
3. Januar 2022 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgende Informationen geben: Die Auswertung der Radardaten zu Ihren Angaben zeigt am 03. Dezember 2021 ein Großraumtankflugzeug der niederländischen Streitkräfte vom Typ A-330. Das Luftfahrzeug beflog im Zeitraum von 11:25 Uhr bis 12:25 Uhr Ortszeit den "Luftbetankungsanker UTE". Dabei wurden im Zeitraum von 11:50 Uhr bis 12:15 Uhr Ortszeit zwei Eurofighter der Bundeswehr betankt, die auf dem Rückflug von Spanien zu ihrem Heimatstandort waren. Die Nutzung des Luftbetankungsankers für Betankungsoperationen erfolgt unabhängig vom Temporary Reserved Area (TRA) LAUTER. Übungsflugbetrieb innerhalb des TRA LAUTER konnte nach 12:00 Uhr Ortszeit nicht festgestellt werden. Nach den uns vorliegenden Daten erfolgte der Einsatz unter Beachtung der flugbetrieblichen Bestimmungen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die damit verbundene Recherche. …
An Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BA-2021-045/724_Nutzung des Übungsluftraums ED-R 205/305 (TRA Lauter 1/2) am Freitag 03.12.21 nach 12:00 MEZ [#234589]
Datum
4. Januar 2022 10:02
An
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die damit verbundene Recherche. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234589 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234589/