Nutzung des Übungsluftraums ED-R 205/305 (TRA Lauter 1/2) durch U.S.Air Force F16 am Freitag 04.02.22 nach 12:00 MEZ

Im
Militärischen Luftfahrthandbuch Deutschland
Teil ENR 5.2 Militärische Übungsgebiete
heißt es in Kapitel 7
"
7. Nutzung und Überwachung zeitweilig reservierter Lufträume – TRA (Temporary Reserved Airspace)
7.1 Allgemeines
TRA sind Gebiete, welche zeitweilig für Flüge militärischer Luftfahrzeuge reserviert sind.
Sie werden als Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) eingerichtet.
Beschreibung der Gebiete: siehe AIP Deutschland ENR 5.1.
7.2 Zeitliche Wirksamkeit
TRA sind während folgender Zeiten wirksam:
MON-THU 0700++ - 2230++
FRI 0700++ - 1600++
außer an gesetzlichen Feiertagen.

Abweichende Zeiten:
ED-R 205/305 (TRA Lauter 1/2)
FRI nur bis 1100++

In begründeten Ausnahmefällen kann folgende Verlängerung der Betriebszeiten beim BMVg FüSK I 5 beantragt werden:
FRI bis 1600++
"

Die Nutzung des Übungsluftraums TRA Lauter ist also im Allgemeinen an Freitagen auf 08:00 - 12:00 MEZ (07:00 - 11:00 UTC) beschränkt.
Eine Verlängerung bis 17:00 MEZ (16:00 UTC) kann nur in begründeten Ausnahmefällen beantragt werden.

Nach Auskunft einer Bürgerinitiative fanden am Freitag, den 04.02.22, verschleierte Flüge mit ausgeschaltetem Mode-S-Transponder nach 12:00 MEZ statt:

Datum | Von | Bis | Squawk | Typ | Eigner
------------+-------+-------+--------+------+----------------
2022-02-04 | 14:22 | 14:28 | 0032 | F16 | U.S. Air Force
2022-02-04 | 14:22 | 14:28 | 0032 | F16 | U.S. Air Force

Meine Frage:
Was ist die Begründung für diesen Ausnahmefall (Nutzung der TRA Lauter an einem Freitag nach 12:00 MEZ / 11:00 UTC) ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Februar 2022
  • Frist
    23. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Militärischen …
An Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung des Übungsluftraums ED-R 205/305 (TRA Lauter 1/2) durch U.S.Air Force F16 am Freitag 04.02.22 nach 12:00 MEZ [#241390]
Datum
19. Februar 2022 23:45
An
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Militärischen Luftfahrthandbuch Deutschland Teil ENR 5.2 Militärische Übungsgebiete heißt es in Kapitel 7 " 7. Nutzung und Überwachung zeitweilig reservierter Lufträume – TRA (Temporary Reserved Airspace) 7.1 Allgemeines TRA sind Gebiete, welche zeitweilig für Flüge militärischer Luftfahrzeuge reserviert sind. Sie werden als Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) eingerichtet. Beschreibung der Gebiete: siehe AIP Deutschland ENR 5.1. 7.2 Zeitliche Wirksamkeit TRA sind während folgender Zeiten wirksam: MON-THU 0700++ - 2230++ FRI 0700++ - 1600++ außer an gesetzlichen Feiertagen. Abweichende Zeiten: ED-R 205/305 (TRA Lauter 1/2) FRI nur bis 1100++ In begründeten Ausnahmefällen kann folgende Verlängerung der Betriebszeiten beim BMVg FüSK I 5 beantragt werden: FRI bis 1600++ " Die Nutzung des Übungsluftraums TRA Lauter ist also im Allgemeinen an Freitagen auf 08:00 - 12:00 MEZ (07:00 - 11:00 UTC) beschränkt. Eine Verlängerung bis 17:00 MEZ (16:00 UTC) kann nur in begründeten Ausnahmefällen beantragt werden. Nach Auskunft einer Bürgerinitiative fanden am Freitag, den 04.02.22, verschleierte Flüge mit ausgeschaltetem Mode-S-Transponder nach 12:00 MEZ statt: Datum | Von | Bis | Squawk | Typ | Eigner ------------+-------+-------+--------+------+---------------- 2022-02-04 | 14:22 | 14:28 | 0032 | F16 | U.S. Air Force 2022-02-04 | 14:22 | 14:28 | 0032 | F16 | U.S. Air Force Meine Frage: Was ist die Begründung für diesen Ausnahmefall (Nutzung der TRA Lauter an einem Freitag nach 12:00 MEZ / 11:00 UTC) ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241390 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241390/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Ihr Schreiben an die Flugbetriebs- und Informationszentrale im Luftfahrtamt der Bundeswehr Sehr geehrte Damen und …
Von
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Betreff
Ihr Schreiben an die Flugbetriebs- und Informationszentrale im Luftfahrtamt der Bundeswehr
Datum
19. Februar 2022 23:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Schreiben ist im Luftfahrtamt der Bundeswehr, Flugbetriebs- und Informationszentrale, eingegangen. Ihre Angaben werden in dem zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Umfang gespeichert. Die Bearbeitungszeit kann, in Abhängigkeit zum Beschwerde-Aufkommen, mehrere Wochen dauern. Im Internetportal des Luftfahrtamtes der Bundeswehr haben Sie die Möglichkeit, sich vorab umfassend über die Arbeit der Flugbetriebs- und Informationszentrale sowie militärischen Flugbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland zu informieren. Besuchen Sie dazu die Adresse: www.luftfahrtamt.bundeswehr.de und folgen dort dem Eintrag "Bürgerservice" - "Mehr" Dort finden Sie neben grundlegenden Informationen auch die Erreichbarkeit unseres kostenfreien Bürgertelefons und die Broschüre "Der militärische Flugbetrieb" zum freien Download.
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Auswertung der Radardaten vom 04.02.2022 konnte kein mi…
Von
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Betreff
+0252/22+ BA-2022-009/738_ Nutzung des Übungsluftraums ED-R 205/305 (TRA Lauter 1/2) durch U.S.Air Force F16 am Freitag 04.02.22 nach 12:00 MEZ [#241390]
Datum
28. Februar 2022 09:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Auswertung der Radardaten vom 04.02.2022 konnte kein militärischer Flugbetrieb innerhalb der TRA LAUTER festgestellt werden. Die von Ihnen angesprochenen Kampfflugzeuge der US Air Force vom Typ F-16 starteten um 14:21 Uhr von der Airbase Ramstein und landeten anschließend um 14:37 Uhr Ortszeit auf dem Militärflugplatz Spangdahlem. Nach den uns vorliegenden Daten fand der zur Ausbildung der Einsatzkräfte durchgeführte Flug regelkonform und unter Beachtung der geltenden flugbetrieblichen Bestimmungen statt. Bei Fragen zu Planungen und Übungsvorhaben der U.S.-Streitkräfte, wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der U.S. Air Force Europe (Informationen unter: www.usafe.af.mil). Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die damit verbundene Recherche. …
An Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: +0252/22+ BA-2022-009/738_ Nutzung des Übungsluftraums ED-R 205/305 (TRA Lauter 1/2) durch U.S.Air Force F16 am Freitag 04.02.22 nach 12:00 MEZ [#241390]
Datum
28. Februar 2022 21:53
An
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die damit verbundene Recherche. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241390 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241390/