Nutzung des Übungsluftraums ED-R 205/305 (TRA Lauter 1/2) am Freitag 31.03.23 nach 12:00 MESZ

Im
Militärischen Luftfahrthandbuch Deutschland
Teil ENR 5.2 Militärische Übungsgebiete
heißt es in Kapitel 7:
"
7. Nutzung und Überwachung zeitweilig reservierter Lufträume – TRA (Temporary Reserved Airspace)

7.1 Allgemeines

TRA sind Gebiete, welche zeitweilig für Flüge militärischer Luftfahrzeuge reserviert sind.
Sie werden als Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) eingerichtet.
Beschreibung der Gebiete: siehe AIP Deutschland ENR 5.1.

7.2 Zeitliche Wirksamkeit

TRA sind während folgender Zeiten wirksam:
MON-THU 0700++ - 2230++
FRI 0700++ - 1600++
außer an gesetzlichen Feiertagen.

Abweichende Zeiten:
ED-R 205/305 (TRA Lauter 1/2)
FRI nur bis 1100++

In begründeten Ausnahmefällen kann folgende Verlängerung der Betriebszeiten beim BMVg FüSK I 5 beantragt werden:
FRI bis 1600++
"

Die Nutzung des Übungsluftraums TRA Lauter ist also im Allgemeinen an Freitagen auf 08:00 - 12:00 MESZ beschränkt.
Eine Verlängerung bis 17:00 MESZ kann nur in begründeten Ausnahmefällen beantragt werden.

Die Auswertung frei verfügbarer Transponder-Daten zeigt für Freitag, 31.03.23, einen Flug nach 12:00 MEZ durch ein deutsches militärisches Luftfahrzeug:

Callsign: BOMBERT
ICAO24: 3F71CB
Flugverlauf siehe:
https://globe.adsbexchange.com/?icao=3f71cb&lat=50.986&lon=6.649&zoom=8.5&showTrace=2023-03-31

Meine Frage:
Was ist die Begründung für diesen Ausnahmefall (Nutzung der TRA Lauter an einem Freitag nach 12:00 MESZ) ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. April 2023
  • Frist
    13. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Militärischen Luftfahrthandbuch De…
An Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung des Übungsluftraums ED-R 205/305 (TRA Lauter 1/2) am Freitag 31.03.23 nach 12:00 MESZ [#275161]
Datum
8. April 2023 12:59
An
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Militärischen Luftfahrthandbuch Deutschland Teil ENR 5.2 Militärische Übungsgebiete heißt es in Kapitel 7: " 7. Nutzung und Überwachung zeitweilig reservierter Lufträume – TRA (Temporary Reserved Airspace) 7.1 Allgemeines TRA sind Gebiete, welche zeitweilig für Flüge militärischer Luftfahrzeuge reserviert sind. Sie werden als Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) eingerichtet. Beschreibung der Gebiete: siehe AIP Deutschland ENR 5.1. 7.2 Zeitliche Wirksamkeit TRA sind während folgender Zeiten wirksam: MON-THU 0700++ - 2230++ FRI 0700++ - 1600++ außer an gesetzlichen Feiertagen. Abweichende Zeiten: ED-R 205/305 (TRA Lauter 1/2) FRI nur bis 1100++ In begründeten Ausnahmefällen kann folgende Verlängerung der Betriebszeiten beim BMVg FüSK I 5 beantragt werden: FRI bis 1600++ " Die Nutzung des Übungsluftraums TRA Lauter ist also im Allgemeinen an Freitagen auf 08:00 - 12:00 MESZ beschränkt. Eine Verlängerung bis 17:00 MESZ kann nur in begründeten Ausnahmefällen beantragt werden. Die Auswertung frei verfügbarer Transponder-Daten zeigt für Freitag, 31.03.23, einen Flug nach 12:00 MEZ durch ein deutsches militärisches Luftfahrzeug: Callsign: BOMBERT ICAO24: 3F71CB Flugverlauf siehe: https://globe.adsbexchange.com/?icao=3f71cb&lat=50.986&lon=6.649&zoom=8.5&showTrace=2023-03-31 Meine Frage: Was ist die Begründung für diesen Ausnahmefall (Nutzung der TRA Lauter an einem Freitag nach 12:00 MESZ) ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275161 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275161/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr…
Von
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Betreff
BA-2023-008/79_Nutzung des Übungsluftraums ED-R 205/305 (TRA Lauter 1/2) am Freitag 31.03.23 nach 12:00 MESZ [#275161]
Datum
12. April 2023 10:53
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
12,1 KB
image002.png
3,9 KB


Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei dem fraglichen Flugbetrieb handelte es sich um einen Tornado des TaktLwG 33, welcher im Rahmen eines Testfluges unter ziviler Flugverkehrskontrolle zwischen 12:02 Uhr und 12:21 Uhr Ortszeit innerhalb der räumlichen Grenzen des TRA LAUTER, die zu diesem Zeitpunkt bereits deaktiviert war, geflogen ist. Ein Verstoß gegen die flugbetrieblichen Bestimmungen konnte daher nicht festgestellt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die damit verbundene Recherche. …
An Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BA-2023-008/79_Nutzung des Übungsluftraums ED-R 205/305 (TRA Lauter 1/2) am Freitag 31.03.23 nach 12:00 MESZ [#275161]
Datum
12. April 2023 21:38
An
Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die damit verbundene Recherche. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275161 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275161/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>