Nutzung des Übungsluftraums ED-R 205/305 (TRA Lauter 1/2) am Freitag 31.03.23 nach 12:00 MESZ
Im
Militärischen Luftfahrthandbuch Deutschland
Teil ENR 5.2 Militärische Übungsgebiete
heißt es in Kapitel 7:
"
7. Nutzung und Überwachung zeitweilig reservierter Lufträume – TRA (Temporary Reserved Airspace)
7.1 Allgemeines
TRA sind Gebiete, welche zeitweilig für Flüge militärischer Luftfahrzeuge reserviert sind.
Sie werden als Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) eingerichtet.
Beschreibung der Gebiete: siehe AIP Deutschland ENR 5.1.
7.2 Zeitliche Wirksamkeit
TRA sind während folgender Zeiten wirksam:
MON-THU 0700++ - 2230++
FRI 0700++ - 1600++
außer an gesetzlichen Feiertagen.
Abweichende Zeiten:
ED-R 205/305 (TRA Lauter 1/2)
FRI nur bis 1100++
In begründeten Ausnahmefällen kann folgende Verlängerung der Betriebszeiten beim BMVg FüSK I 5 beantragt werden:
FRI bis 1600++
"
Die Nutzung des Übungsluftraums TRA Lauter ist also im Allgemeinen an Freitagen auf 08:00 - 12:00 MESZ beschränkt.
Eine Verlängerung bis 17:00 MESZ kann nur in begründeten Ausnahmefällen beantragt werden.
Die Auswertung frei verfügbarer Transponder-Daten zeigt für Freitag, 31.03.23, einen Flug nach 12:00 MEZ durch ein deutsches militärisches Luftfahrzeug:
Callsign: BOMBERT
ICAO24: 3F71CB
Flugverlauf siehe:
https://globe.adsbexchange.com/?icao=3f71cb&lat=50.986&lon=6.649&zoom=8.5&showTrace=2023-03-31
Meine Frage:
Was ist die Begründung für diesen Ausnahmefall (Nutzung der TRA Lauter an einem Freitag nach 12:00 MESZ) ?
Vielen Dank.
Anfrage erfolgreich
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Datum8. April 2023
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13. Mai 2023
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