Nutzung des Zollhafens für die private Fischerei
Der Umbau des Zollhafens in Wohngebiet ist zum Teil bereits abgeschlossen, zum Teil noch ausstehend. Als der Zollhafen noch als Containerhafen gewerblich genutzt wurde und später zum Teil zum Betreten gesperrt war, war ein Befischen als Angler nachvollziehbar verboten. Mit dem Umbau und der Umwidmung zum Wohngebiet, also der Freigabe der Ufergebiete als öffentlicher Raum, sollte meiner Meinung nach auch die Nutzung der Gewässer des Zollhafens für die private Fischerei freigegeben werden. Aufgrund dessen stelle ich folgende Fragen:
1) Auf welcher Grundlage beruht das aktuelle Verbot im Zollhafen die private Fischerei auszuüben?
2) Ist die Grundlage aus 1) weiterhin geltend und soll diese weiterhin geltend bleiben?
3) Ist abzusehen, ob die Begründung der Grundlage aus 1) zum Verbot der Fischerei durch den Umbau/die Umwidmung entfällt und somit nicht mehr rechtmäßig ist?
4) Auf welchem Verwaltungsweg kann gegen die Grundlage aus 1) vorgegangen werden?
5) Bestehen Planungen, die Gewässer im Zollhafen für die private Fischerei freizugeben? Wenn ja, ab wann und in wolchem Umfang?
6) Falls unter 5) nein; bei welcher Behörde kann ein entsprechender Antrag oder Vorschlag eingebracht werden?
7) Welche Behörde ist für die Ausweisung von Gewässern zur Nutzung der privaten Fischerei zuständig?
Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich bereits vorab recht herzlich,
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum29. Oktober 2020
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1. Dezember 2020
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