Nutzung einer geschützten Grünanlage

Kopien der notwendigen Ausnahmegenehmigungen nach dem Grünanlagengesetz für die Nutzung der Grünanlage Franz-Neumann-Platz in 13409 Berlin zum Zweck der Inanspruchnahme durch Teen challenge für verschiedene Zwecke, wie zum Beispiel Abstellen eines Wohnwagens, regelmäßige Verköstigung von vielen Menschen, Durchführung einer Veranstaltung, an der diverse Politiker (u.a. Dregger und König) teilgenommen haben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. August 2021
  • Frist
    7. September 2021
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
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Betreff
Nutzung einer geschützten Grünanlage [#226113]
Datum
3. August 2021 18:43
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kopien der notwendigen Ausnahmegenehmigungen nach dem Grünanlagengesetz für die Nutzung der Grünanlage Franz-Neumann-Platz in 13409 Berlin zum Zweck der Inanspruchnahme durch Teen challenge für verschiedene Zwecke, wie zum Beispiel Abstellen eines Wohnwagens, regelmäßige Verköstigung von vielen Menschen, Durchführung einer Veranstaltung, an der diverse Politiker (u.a. Dregger und König) teilgenommen haben.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226113 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226113/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung einer geschützten Grünanlage“ vom 03.0…
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
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Betreff
AW: Nutzung einer geschützten Grünanlage [#226113]
Datum
7. September 2021 05:48
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung einer geschützten Grünanlage“ vom 03.08.2021 (#226113) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226113 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226113/
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Hallo Antragsteller/in an welches Postfach haben Sie Ihre Anfrage gerichtet? Mit freundlichen Grüßen
Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
AW: Nutzung einer geschützten Grünanlage [#226113]
Datum
7. September 2021 07:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Antragsteller/in an welches Postfach haben Sie Ihre Anfrage gerichtet? Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, ursprünglich wohl an die Pressestelle... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in…
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung einer geschützten Grünanlage [#226113]
Datum
7. September 2021 09:36
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ursprünglich wohl an die Pressestelle... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226113 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226113/
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Sehr Antragsteller/in Ihre anliegende Anfrage zur Nutzung einer geschützten Grünanlage [#226113] wurde mit der Bi…
Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
AW: Nutzung einer geschützten Grünanlage [#226113]
Datum
7. September 2021 16:48
Status
Sehr Antragsteller/in Ihre anliegende Anfrage zur Nutzung einer geschützten Grünanlage [#226113] wurde mit der Bitte um Bearbeitung an mich weitergereicht. Die Anfrage haben Sie über die Internetplattform fragdenstaat.de gestellt. Weiter geben Sie sich nicht zu erkennen. Bei einer anonymen, über die Plattform fragdenstaat.de erfolgten Antragstellung auf Auskunftserteilung ist die Anforderung einer postalischen Adresse erforderlich. Sie ist geeignet, die Identität des Antragstellers festzustellen und demnach das durch die Antragstellung eingeleitete Verwaltungsverfahren durchführen zu können. Auch im Rahmen des IFG ist eine anonyme bzw. pseudonyme Antragstellung nicht vorgesehen (VG Köln 13 K 1189/20, Urteil vom 18.03.2021, Rdnr 36/37, zitiert nach juris; Hünervogt in Zilkens/Golland, Datenschutz in der Kommunalverwaltung, 5. Aufl., Rdnr 1214). Ausgehend davon, muss ich Sie bitten, neben Ihrem vollständigen Namen auch eine postalische Adresse mitzuteilen. Erst danach können wir in die Bearbeitung Ihrer Anfrage eintreten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Antwort ist etwas verwirrend, da Sie mir in anderer Angelegenheit bereits übe…
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung einer geschützten Grünanlage [#226113]
Datum
7. September 2021 17:35
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Antwort ist etwas verwirrend, da Sie mir in anderer Angelegenheit bereits über diese Plattform geantwortet haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226113 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226113/

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Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Sehr Antragsteller/in bei der Prüfung eines Antrags auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft ist neben der Zulässigke…
Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
AW: Nutzung einer geschützten Grünanlage [#226113]
Datum
8. September 2021 13:43
Status
Sehr Antragsteller/in bei der Prüfung eines Antrags auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft ist neben der Zulässigkeitsprüfung unter anderem auch die Ermittlung einer möglichen Bearbeitungsgebühr erforderlich. Zur Erteilung einer Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft, bedarf es eines Adressaten, an den die Erlaubnis auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft erteilt werden kann. Auch zur Erstellung des Kostenbescheides ist es erforderlich, den Adressaten des Bescheides eindeutig zu benennen. Den rechtlichen Hintergrund hatte ich Ihnen bereits dargelegt in der nochmals unten angelegten E-Mail. Vor diesem Hintergrund muss ich Sie darauf hinweisen, dass eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erst nach Nennung des vollständigen Namens sowie der postalischen Adresse möglich ist. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen