Nutzung Microsoft Onenote in der Grundschule

Wie ist die datenschutzrechtliche Einschätzung für eine Nutzung von Microsoft 365 Onenote schulübergreifend als Dokumentationsinstrument für personenbezogenen Schülerdaten (Leistungen, Gesprächsprotokolle) auf Lehrer*innenendgeräten?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Februar 2024
  • Frist
    8. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie ist die datenschutzrechtliche…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung Microsoft Onenote in der Grundschule [#299410]
Datum
6. Februar 2024 17:58
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie ist die datenschutzrechtliche Einschätzung für eine Nutzung von Microsoft 365 Onenote schulübergreifend als Dokumentationsinstrument für personenbezogenen Schülerdaten (Leistungen, Gesprächsprotokolle) auf Lehrer*innenendgeräten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299410/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung Microsoft Onenote in der Grundschule“ vom 06.02.2024 (#299…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung Microsoft Onenote in der Grundschule [#299410]
Datum
8. März 2024 05:58
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung Microsoft Onenote in der Grundschule“ vom 06.02.2024 (#299410) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung Microsoft Onenote in der Grundschule“ vom 06.02.2024 (#299…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung Microsoft Onenote in der Grundschule [#299410]
Datum
8. März 2024 05:58
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung Microsoft Onenote in der Grundschule“ vom 06.02.2024 (#299410) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Ihr Antrag auf Informationszugang nach §§ 80 ff. HDSIG zur Nutzung von Microsoft OneNote in der Grundschule Sehr &…
Von
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach §§ 80 ff. HDSIG zur Nutzung von Microsoft OneNote in der Grundschule
Datum
14. März 2024 08:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
antwortaufantragnach80ff-hdsignutzungmicrosoftonenoteindergrundschule.pdf
310,4 KB
image002.jpg
7,0 KB
image003.jpg
12,9 KB
image004.jpg
9,5 KB
image006.jpg
787 Bytes
image007.jpg
9,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> als Anhang erhalten Sie unser Antwortschreiben auf Ihre Anfrage nach §§ 80 ff. Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) zur Nutzung von Microsoft OneNote in der Grundschule. Mit freundlichen Grüßen