Nutzung städtischer Flächen durch Ballonunternehmen

Alle Unterlagen über Erlaubnisse für Ballonstarts von Flächen der Stadt Viersen durch Ballonunternehmen zu.
Insbesondere:
a) alle Unterlagen zu einer etwaigen Ausschreibung
b) den aktuellen Vertrag bzw. dessen Modalitäten
c) Laufzeit des aktuellen Vertrags

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. November 2021
  • Frist
    24. Dezember 2021
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Max Michels
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Viersen Details
Von
Max Michels
Betreff
Nutzung städtischer Flächen durch Ballonunternehmen [#233466]
Datum
22. November 2021 09:35
An
Kommunalverwaltung Viersen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen über Erlaubnisse für Ballonstarts von Flächen der Stadt Viersen durch Ballonunternehmen zu. Insbesondere: a) alle Unterlagen zu einer etwaigen Ausschreibung b) den aktuellen Vertrag bzw. dessen Modalitäten c) Laufzeit des aktuellen Vertrags
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Michels Anfragenr: 233466 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233466/
Mit freundlichen Grüßen Max Michels
Max Michels
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung städtischer Flächen durch Ballonuntern…
An Kommunalverwaltung Viersen Details
Von
Max Michels
Betreff
AW: Nutzung städtischer Flächen durch Ballonunternehmen [#233466]
Datum
27. Dezember 2021 10:44
An
Kommunalverwaltung Viersen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung städtischer Flächen durch Ballonunternehmen“ vom 22.11.2021 (#233466) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Max Michels Anfragenr: 233466 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233466/

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Kommunalverwaltung Viersen
Ihre Anfrage zu Ballonstarts Sehr geehrter Herr Michels, es ist mir leider erst heute möglich, auf Ihre email vo…
Von
Kommunalverwaltung Viersen
Betreff
Ihre Anfrage zu Ballonstarts
Datum
3. Januar 2022 10:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Michels, es ist mir leider erst heute möglich, auf Ihre email vom 22.11.2021 zu reagieren, da ich für längere Zeit erkrankt war und mich Ihre angehängte Anfrage erst jetzt erreicht hat. Es bestehen seit dem Sommer des vorletzten Jahres email-Kontakte mit Ihnen, in denen Ihnen die vorhandenen vertraglichen Umstände erläutert worden sind bzw. durch welche Sie - zuletzt durch meinen Fachbereichsleiter selbst durch email vom 01.04.2021 - darüber informiert wurden, dass sich ein Konzept zur Umnutzung der Flächen am Hohen Busch in der Entwicklung befindet, weshalb die Stadt derzeit keine neuen vertraglichen Bindungen eingehen wird. Wie Sie selbst in Ihrer email vom 10.12.2020 ausführen, sind Sie darüber informiert, dass stadtseits eine Vereinbarung mit der Firma Skytours Ballooning besteht. Ich hatte Ihnen in der Vergangenheit mitgeteilt, dass die mit einem Ballonfahrtunternehmen abgeschlossene Vereinbarung nicht befristet ist und eine gedeckelte Zahl von Starts erlaubt. Der Vereinbarung war keine Ausschreibung voraus gegangen. An der Sachlage hat sich bis dato nichts geändert, sodass das abschließende Ergebnis der Konzepterstellung abzuwarten bleibt für das weitere Vorgehen. Ich bedaure, Ihnen weiterhin keine positive Mitteilung in der Sache machen zu können. Für das angebrochene Jahr wünsche ich Ihnen alles Gute! Mit freundlichen Grüßen