Nutzung und Ausbaustand rund um Wifi4RLP

* die auf Grundlage der Förderkriterien Anhang 2 Nr. 13 erhobenen Daten. Gerne anonymisiert bzw. aufbereitet/zusammengefasst sofern vorhanden.
** Insbesondere interessant ist hierbei die Anzahl der Nutzer pro Standort.
* Eine Übersicht der Unternehmen die neben "The Cloud" eine Leistung gemäß der Förderbedingungen erbracht haben
* Eine Übersicht der bisher abgerufenen Fördermittel und der geförderten Städte/Gemeinden/Dörfern
* Inwieweit eine Finanzierung nach den 2-3 Jahren sichergestellt ist.
** Hierbei insbesondere auch inwieweit Wifi4RLP-Spots die nun aus der Förderung fallen weiterbetrieben werden - oder nicht.

Sofern sinnvoll würde ich um eine Zusendung als PDF oder Tabellen-Datei bitten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2020
  • Frist
    31. März 2020
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Silvan Stein
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: * die auf…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Silvan Stein
Betreff
Nutzung und Ausbaustand rund um Wifi4RLP [#181512]
Datum
27. Februar 2020 16:46
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* die auf Grundlage der Förderkriterien Anhang 2 Nr. 13 erhobenen Daten. Gerne anonymisiert bzw. aufbereitet/zusammengefasst sofern vorhanden. ** Insbesondere interessant ist hierbei die Anzahl der Nutzer pro Standort. * Eine Übersicht der Unternehmen die neben "The Cloud" eine Leistung gemäß der Förderbedingungen erbracht haben * Eine Übersicht der bisher abgerufenen Fördermittel und der geförderten Städte/Gemeinden/Dörfern * Inwieweit eine Finanzierung nach den 2-3 Jahren sichergestellt ist. ** Hierbei insbesondere auch inwieweit Wifi4RLP-Spots die nun aus der Förderung fallen weiterbetrieben werden - oder nicht. Sofern sinnvoll würde ich um eine Zusendung als PDF oder Tabellen-Datei bitten.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Silvan Stein Anfragenr: 181512 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181512 Postanschrift Silvan Stein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Silvan Stein
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Stein, Ihre Anfrage ist bei uns eingetroffen und wird in der zur Verfügung stehenden Frist bea…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Nutzung und Ausbaustand rund um Wifi4RLP [#181512]
Datum
2. März 2020 09:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Stein, Ihre Anfrage ist bei uns eingetroffen und wird in der zur Verfügung stehenden Frist beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Stein, die von Ihnen gestellte Anfrage beantworte ich mit Stand 03/2020 nachfolgend: 1. Auf…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Nutzung und Ausbaustand rund um Wifi4RLP [#181512]
Datum
23. März 2020 13:38
Status
Sehr geehrter Herr Stein, die von Ihnen gestellte Anfrage beantworte ich mit Stand 03/2020 nachfolgend: 1. Auf Grundlage der Förderkriterien Anhang 2 Nr. 13 erhobenen Daten, Stand 01/2020: Anzahl der in Betrieb befindlichen Hotspots und eingebundene Standorte - Seit Start des WLAN-Förderprogramms im Oktober 2017 sind mit Stand 03/2020 insgesamt 473 Hotspots mit 473 Accesspoints an 185 Standorten in Betrieb. - Hinzu kommen rund 40 weitere in Betrieb befindliche Hotspots, die ohne Förderung aus dem Rahmenvertrag beauftragt wurden. Anzahl der Gesamtnutzer - Seit Start des WLAN-Förderprogramms im Oktober 2017 haben bis Stand 03/2020 in Summe 323.083 Nutzer die in Betrieb befindlichen WLAN-Hotspots insgesamt über den Gesamtzeitraum genutzt. Gesamtes Datentransfervolumen Up- und Download - Seit Start des WLAN-Förderprogramms im Oktober 2017 wurden bis Stand 03/2020 insgesamt Daten mit einem Volumen von 177.103.017 MB im Upload und 13.501.674 MB im Download über die in Betrieb befindlichen WLAN-Hotspots im Gesamtzeitraum transferiert. Verfügbarkeitsstatistiken - Seit Start des WLAN-Förderprogramms im Oktober 2017 bis Stand 03/2020 konnten über den Gesamtzeitraum keine relevanten Ausfällte festgestellt werden. SLA-Erreichung - Seit Start des WLAN-Förderprogramms im Oktober 2017 bis Stand 03/2020 war die SLA-Erreichbarkeit über den Gesamtzeitraum gegeben. Ticketanzahlen - Seit Start des WLAN-Förderprogramms im Oktober 2017 bis Stand 03/2020 wurden 548 Service-Tickets über den Gesamtzeitraum geöffnet. Aufgelaufene Kosten, Rechnungen etc. - Entscheidet sich eine Kommune für den Ausbau eines WLAN-Hotspots auf Grundalge des WLAN-Rahmenvertrages des Landes, wird ein Einzelvertrag zwischen der Kommune und dem Rahmenvertragspartner The Cloud Networks Germany GmbH abgeschlossen. Monatliche Kosten je nach Art und Umfang der WLAN-Hotspot-Installation werden direkt zwischen den Vertragspartner in Rechnung gestellt. 1. Übersicht der Unternehmen die neben "The Cloud" eine Leistung gemäß der Förderbedingungen erbracht haben. Neben dem Rahmenvertragsunternehmen können Stand 03/2020 nachfolgende Unternehmen Leistungen gemäß der Förderbedingungen erbringen: * EWR Worms * Mobile Breitbandnetze GmbH, Ritter-von-Ochsenstein Str. 10, 67360 Lingenfeld * Innogy SE * EVM-connect * Vodafone Kabel Deutschland GmbH * Kevag Telecom * Inexio GmbH * T-Systems. * 1&1 * PfalzConnect GmbH * Firma Künz, Westerburg * IT-Innerebner GmbH * Sowie regionale IT-/Elektro-Unternehmen 1. Übersicht der bisher abgerufenen Fördermittel und der geförderten Städte/Gemeinden/Dörfern Ort Förderbetrag SV Bendorf 500,00 SV Bad Neuenahr-Ahrweiler 464,10 SV Höhr-Grenzhausen 464,10 Ogde. Dörnberg 107,10 Ogde. Lieg 500,00 Ogde. Rödelhausen 464,10 Ogde. Dürrholz 464,10 Ogde. Sulzbach 464,10 Ogde. Pohl 500,00 SV Altenkirchen 464,10 Ogde. Harschbach 500,00 Ogde. Lörzweiler 500,00 Ogde. Ralingen 475,09 SV Lahnstein 107,10 Ogde. Dürrholz 35,90 Ogde. Hilgert 500,00 SV Lahnstein 357,00 Ogde. Weinähr 464,10 SV Zweibrücken 464,10 Ogde. Kollig 500,00 Ogde. Welling 464,10 Ogde. Pillig 500,00 Ogde. Ochtendung 500,00 SV Polch 464,10 Ogde. Arzfeld 107,10 Ogde. Daleiden 107,10 Ogde. Großkampenberg 107,10 Ogde. Lambertsberg 107,10 Ogde. Waxweiler 107,10 VG Unkel c/o Stadt Unkel 500,00 Ogde. Rhaunen 464,10 Ogde. Rhaunen 35,90 Gde. Bobenheim-Roxheim 500,00 Ogde. Echternacherbrück 500,00 SV Bad Dürkheim 464,10 Ogde. Dalberg 500,00 Ogde. Oberhausen a.d.N. 500,00 Ogde. Sponheim 500,00 Ogde. Weinsheim 500,00 SV Landau in der Pfalz 500,00 Ogde. Westheim 300,00 Ogde. Nackenheim 500,00 SV Kirchen (Sieg) 500,00 Ogde. Schwegenheim 300,00 Ogde. Hausen 500,00 SV Zell (Mosel) 500,00 Ogde. Alf 500,00 Ogde. Bullay 357,00 Ogde. Lonnig 500,00 Ogde. Niederfischbach 500,00 Ogde. Orenhofen 464,10 Ogde. Fiersbach 428,40 Ogde. Bickenbach 107,10 Ogde. Freudenburg 500,00 SV Münstermaifeld 464,10 Ogde. Kleinsteinhausen 500,00 Ogde. Contwig 500,00 Ogde. Kleinbundenbach 500,00 Ortsgemeinde Sulzbach 107,10 Ogde. Dornholzhausen 464,10 Ogde. Oberdiebach 500,00 Ogde. Miehlen 500,00 Ogde. Leiningen 500,00 Ogde. Mackenbach 500,00 Ogde. Pfalzfeld 107,10 Ortsgemeinde Girkenroth 500,00 Ogde. Gau-Bischofsheim 464,10 Ogde. Niederhofen 428,40 Gde. Ratzert 462,30 Ogde. Fachbach 500,00 Ogde. Herrstein 500,00 Ogde. Puderbach 500,00 Ogde. Linkenbach 464,10 Ogde. St. Katharinen 500,00 Ogde. Gering 357,00 Ogde. Preist 500,00 Ogde. Werkhausen 464,10 1. Inwieweit eine Finanzierung nach den 2-3 Jahren sichergestellt ist. * Hierbei insbesondere auch inwieweit Wifi4RLP-Spots die nun aus der Förderung fallen weiterbetrieben werden - oder nicht. Entscheidet sich eine Kommune für den Ausbau eines WLAN-Hotspots auf Grundlage des WLAN-Rahmenvertrages des Landes, wird ein Einzelvertrag zwischen der Kommune und dem Rahmenvertragspartner The Cloud Networks Germany GmbH abgeschlossen. Unter Punkt 4 der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderkriterien zum Ausbau von WLAN-Hotspots in den Kommunen von Rheinland-Pfalz (www.wifi4rlp.de<http://www.wifi4rlp.…) wird die Förderung u.a. an die Voraussetzung geknüpft, dass der Betrieb und der Unterhalt des WLAN-Hotspot ab dem Datum der Fertigstellung und bis zum 31.12. des darauf folgenden zweiten Jahres gewährleistet wird (Zweckbindungsfrist). Grundsätzlich geht die Hardware in das Eigentum der Kommune über. Der Weiterbetrieb des WLAN-Hotspots über die Zweckbindungsfrist hinaus obliegt dem Ermessen der Kommune. Mit freundlichen Grüßen