Sehr geehrter Herr Stein,
die von Ihnen gestellte Anfrage beantworte ich mit Stand 03/2020 nachfolgend:
1. Auf Grundlage der Förderkriterien Anhang 2 Nr. 13 erhobenen Daten, Stand 01/2020:
Anzahl der in Betrieb befindlichen Hotspots und eingebundene Standorte
- Seit Start des WLAN-Förderprogramms im Oktober 2017 sind mit Stand 03/2020 insgesamt 473 Hotspots mit 473 Accesspoints an 185 Standorten in Betrieb.
- Hinzu kommen rund 40 weitere in Betrieb befindliche Hotspots, die ohne Förderung aus dem Rahmenvertrag beauftragt wurden.
Anzahl der Gesamtnutzer
- Seit Start des WLAN-Förderprogramms im Oktober 2017 haben bis Stand 03/2020 in Summe 323.083 Nutzer die in Betrieb befindlichen WLAN-Hotspots insgesamt über den Gesamtzeitraum genutzt.
Gesamtes Datentransfervolumen Up- und Download
- Seit Start des WLAN-Förderprogramms im Oktober 2017 wurden bis Stand 03/2020 insgesamt Daten mit einem Volumen von 177.103.017 MB im Upload und 13.501.674 MB im Download über die in Betrieb befindlichen WLAN-Hotspots im Gesamtzeitraum transferiert.
Verfügbarkeitsstatistiken
- Seit Start des WLAN-Förderprogramms im Oktober 2017 bis Stand 03/2020 konnten über den Gesamtzeitraum keine relevanten Ausfällte festgestellt werden.
SLA-Erreichung
- Seit Start des WLAN-Förderprogramms im Oktober 2017 bis Stand 03/2020 war die SLA-Erreichbarkeit über den Gesamtzeitraum gegeben.
Ticketanzahlen
- Seit Start des WLAN-Förderprogramms im Oktober 2017 bis Stand 03/2020 wurden 548 Service-Tickets über den Gesamtzeitraum geöffnet.
Aufgelaufene Kosten, Rechnungen etc.
- Entscheidet sich eine Kommune für den Ausbau eines WLAN-Hotspots auf Grundalge des WLAN-Rahmenvertrages des Landes, wird ein Einzelvertrag zwischen der Kommune und dem Rahmenvertragspartner The Cloud Networks Germany GmbH abgeschlossen. Monatliche Kosten je nach Art und Umfang der WLAN-Hotspot-Installation werden direkt zwischen den Vertragspartner in Rechnung gestellt.
1. Übersicht der Unternehmen die neben "The Cloud" eine Leistung gemäß der Förderbedingungen erbracht haben.
Neben dem Rahmenvertragsunternehmen können Stand 03/2020 nachfolgende Unternehmen Leistungen gemäß der Förderbedingungen erbringen:
* EWR Worms
* Mobile Breitbandnetze GmbH, Ritter-von-Ochsenstein Str. 10, 67360 Lingenfeld
* Innogy SE
* EVM-connect
* Vodafone Kabel Deutschland GmbH
* Kevag Telecom
* Inexio GmbH
* T-Systems.
* 1&1
* PfalzConnect GmbH
* Firma Künz, Westerburg
* IT-Innerebner GmbH
* Sowie regionale IT-/Elektro-Unternehmen
1. Übersicht der bisher abgerufenen Fördermittel und der geförderten Städte/Gemeinden/Dörfern
Ort
Förderbetrag
SV Bendorf
500,00
SV Bad Neuenahr-Ahrweiler
464,10
SV Höhr-Grenzhausen
464,10
Ogde. Dörnberg
107,10
Ogde. Lieg
500,00
Ogde. Rödelhausen
464,10
Ogde. Dürrholz
464,10
Ogde. Sulzbach
464,10
Ogde. Pohl
500,00
SV Altenkirchen
464,10
Ogde. Harschbach
500,00
Ogde. Lörzweiler
500,00
Ogde. Ralingen
475,09
SV Lahnstein
107,10
Ogde. Dürrholz
35,90
Ogde. Hilgert
500,00
SV Lahnstein
357,00
Ogde. Weinähr
464,10
SV Zweibrücken
464,10
Ogde. Kollig
500,00
Ogde. Welling
464,10
Ogde. Pillig
500,00
Ogde. Ochtendung
500,00
SV Polch
464,10
Ogde. Arzfeld
107,10
Ogde. Daleiden
107,10
Ogde. Großkampenberg
107,10
Ogde. Lambertsberg
107,10
Ogde. Waxweiler
107,10
VG Unkel c/o Stadt Unkel
500,00
Ogde. Rhaunen
464,10
Ogde. Rhaunen
35,90
Gde. Bobenheim-Roxheim
500,00
Ogde. Echternacherbrück
500,00
SV Bad Dürkheim
464,10
Ogde. Dalberg
500,00
Ogde. Oberhausen a.d.N.
500,00
Ogde. Sponheim
500,00
Ogde. Weinsheim
500,00
SV Landau in der Pfalz
500,00
Ogde. Westheim
300,00
Ogde. Nackenheim
500,00
SV Kirchen (Sieg)
500,00
Ogde. Schwegenheim
300,00
Ogde. Hausen
500,00
SV Zell (Mosel)
500,00
Ogde. Alf
500,00
Ogde. Bullay
357,00
Ogde. Lonnig
500,00
Ogde. Niederfischbach
500,00
Ogde. Orenhofen
464,10
Ogde. Fiersbach
428,40
Ogde. Bickenbach
107,10
Ogde. Freudenburg
500,00
SV Münstermaifeld
464,10
Ogde. Kleinsteinhausen
500,00
Ogde. Contwig
500,00
Ogde. Kleinbundenbach
500,00
Ortsgemeinde Sulzbach
107,10
Ogde. Dornholzhausen
464,10
Ogde. Oberdiebach
500,00
Ogde. Miehlen
500,00
Ogde. Leiningen
500,00
Ogde. Mackenbach
500,00
Ogde. Pfalzfeld
107,10
Ortsgemeinde Girkenroth
500,00
Ogde. Gau-Bischofsheim
464,10
Ogde. Niederhofen
428,40
Gde. Ratzert
462,30
Ogde. Fachbach
500,00
Ogde. Herrstein
500,00
Ogde. Puderbach
500,00
Ogde. Linkenbach
464,10
Ogde. St. Katharinen
500,00
Ogde. Gering
357,00
Ogde. Preist
500,00
Ogde. Werkhausen
464,10
1. Inwieweit eine Finanzierung nach den 2-3 Jahren sichergestellt ist.
* Hierbei insbesondere auch inwieweit Wifi4RLP-Spots die nun aus der Förderung fallen weiterbetrieben werden - oder nicht.
Entscheidet sich eine Kommune für den Ausbau eines WLAN-Hotspots auf Grundlage des WLAN-Rahmenvertrages des Landes, wird ein Einzelvertrag zwischen der Kommune und dem Rahmenvertragspartner The Cloud Networks Germany GmbH abgeschlossen. Unter Punkt 4 der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderkriterien zum Ausbau von WLAN-Hotspots in den Kommunen von Rheinland-Pfalz (
www.wifi4rlp.de<http://www.wifi4rlp.…) wird die Förderung u.a. an die Voraussetzung geknüpft, dass der Betrieb und der Unterhalt des WLAN-Hotspot ab dem Datum der Fertigstellung und bis zum 31.12. des darauf folgenden zweiten Jahres gewährleistet wird (Zweckbindungsfrist). Grundsätzlich geht die Hardware in das Eigentum der Kommune über. Der Weiterbetrieb des WLAN-Hotspots über die Zweckbindungsfrist hinaus obliegt dem Ermessen der Kommune.
Mit freundlichen Grüßen