Nutzung von AML bei Notrufen

nutzt die Kölner Polizei bei eingehenden Notrufen unter der 110 von Mobilfunk-Endgeräten die Funktion Advanced Mobile Location (AML)?

Wenn ja, seit wann und wird hier der AML Server des Notrufes 112 in Baden-Württemberg genutzt?

Wenn nein, welche Planungen liegen hierzu vor und wie ist der zeitliche Rahmen?

Antwort verspätet

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  • Datum
    13. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: nu…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung von AML bei Notrufen [#303059]
Datum
13. März 2024 18:07
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nutzt die Kölner Polizei bei eingehenden Notrufen unter der 110 von Mobilfunk-Endgeräten die Funktion Advanced Mobile Location (AML)? Wenn ja, seit wann und wird hier der AML Server des Notrufes 112 in Baden-Württemberg genutzt? Wenn nein, welche Planungen liegen hierzu vor und wie ist der zeitliche Rahmen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303059/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Mitteilung ist bei uns eingegangen …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln
Datum
13. März 2024 18:11
Status
Warte auf Antwort
public-key-poststelle-koelnpolizei-nrw-de.asc
3,8 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Mitteilung ist bei uns eingegangen und wurde an die sachbearbeitende Dienststelle - Direktion Zentrale Aufgaben - ZA 24 - weitergeleitet. Dort erfolgt die weitere Bearbeitung. Bei Nachfragen zu Ihrer Nachricht wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0221 / 229 - 0 an die sachbearbeitende Dienststelle oder unter Bezugnahme auf diese E-Mail per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr IFG-Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 15.03.2024 ZA…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr IFG-Auskunftsersuchen
Datum
15. März 2024 08:34
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
informationsblattifg.pdf
372,8 KB
Polizeipräsidium Köln Köln, 15.03.2024 ZA 11 - Datenschutz Az.: ZA 11 - 22.57.04.20 - E 6/24 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 13.03.2024 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres oben genannten Schreibens. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr IFG-Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 21.03.2024 ZA…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr IFG-Auskunftsersuchen
Datum
21. März 2024 12:23
Status
Polizeipräsidium Köln Köln, 21.03.2024 ZA 11 - Datenschutz (IFG NRW) Az.: ZA 11 - 22.57.04.20 - 6/24 Herrn [geschwärzt] - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 13.03.2024 [geschwärzt], mit dem im Bezug genannten Schreiben beantragten Sie Informationen zur Nutzung der Funktion Advanced Mobile Location (AML) bei eingehenden Notrufen unter der 110 von Mobilfunk-Endgeräten. Nach Prüfung Ihres Antrags teile ich Ihnen Folgendes mit: Behördenintern wurde Rücksprache über das vorliegende Auskunftsersuchen gehalten. Die Zuständigkeit zur Beantwortung obliegt dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW). Aus diesem Grund kann das Auskunftsersuchen nicht durch das Polizeipräsidium Köln beantwortet werden. Ich habe Ihre Anfrage zur weiteren Bearbeitung an das LZPD weitergeleitet. Sie werden von dort gesondert eine Rückmeldung erhalten. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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AW: Ihr IFG-Auskunftsersuchen [#303059] Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für die schnelle…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Auskunftsersuchen [#303059]
Datum
21. März 2024 12:36
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für die schnelle Bearbeitung und die Weiterleitung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303059/