Nutzung von Büromaterialien und Paper im Bundesministerium der Verteidigung

Guten Tag,

hiermit bitte ich Sie, mir folgende Informationen zur Nutzung von Büromaterial in Ihrem Ministerium zukommen zu lassen:

Wie hoch waren die Ausgaben für Büromaterialien in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis zum 31. Oktober 2023)?

Wie viel Papier (in kg/t) wurden in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis zum 31. Oktober 2023) verbraucht?

Wie hoch waren die Ausgaben für Papier in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis zum 31. Oktober 2023) verbraucht?

Arbeiten Sie mit elektronischen Unterschriften, beispielsweise bei Verträgen oder der Annahme von Materialien?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Oktober 2023
  • Frist
    2. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, hiermit bitte ich Sie, mir folgende Informationen zur Nutzung von Büromaterial in Ihrem Ministerium zu…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung von Büromaterialien und Paper im Bundesministerium der Verteidigung [#291403]
Datum
31. Oktober 2023 16:42
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hiermit bitte ich Sie, mir folgende Informationen zur Nutzung von Büromaterial in Ihrem Ministerium zukommen zu lassen: Wie hoch waren die Ausgaben für Büromaterialien in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis zum 31. Oktober 2023)? Wie viel Papier (in kg/t) wurden in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis zum 31. Oktober 2023) verbraucht? Wie hoch waren die Ausgaben für Papier in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis zum 31. Oktober 2023) verbraucht? Arbeiten Sie mit elektronischen Unterschriften, beispielsweise bei Verträgen oder der Annahme von Materialien? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291403/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V615 Betreff: Informationsfreih…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Nutzung von Büromaterialien und Paper im Bundesministerium der Verteidigung [#291403]
Datum
1. November 2023 09:32
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V615 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 31. Oktober 2023 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 31. Oktober 2023 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V615 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V615 Betreff: Informat…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Nutzung von Büromaterialien und Paper im Bundesministerium der Verteidigung [#291403]
Datum
29. November 2023 14:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V615 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 31. Oktober 2023 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 31. Oktober 2023 (Bezug). Hierzu muss ich Ihnen mitteilen, dass die in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannte Monatsfrist voraussichtlich nicht eingehalten werden kann. Leider ist es uns aufgrund des derzeit weiterhin hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V615 Betreff: Informat…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Nutzung von Büromaterialien und Paper im Bundesministerium der Verteidigung [#291403]
Datum
15. Dezember 2023 10:42
Status
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V615 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 31. Oktober 2023 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 31. Oktober 2023 (Bezug). Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Zu Frage 1) Wie hoch waren die Ausgaben für Büromaterialien in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis zum 31. Oktober 2023)? 211.328,19 Euro (2019) 131.022,39 Euro (2020) 136.651,14 Euro (2021) 111.642,60 Euro (2022) 99.151,75 Euro (2023) Zu Frage 2) Wieviel Papier (in kg/t) wurden in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis zum 31. Oktober 2023) verbraucht? 110.850 kg (2019) 69.760 kg (2020) 52.506 kg (2021) 25.579 kg (2022) 48.751 kg (2023) Zu Frage 3) Wie hoch waren die Ausgaben für Papier in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis zum 31. Oktober 2023)? 119.390,19 Euro (2019) 60.036,59 Euro (2020) 61.415,29 Euro (2021) 36.202,10 Euro (2022) 104.370,33 Euro (2023) Zu Frage 4) Arbeiten Sie mit elektronischen Unterschriften, beispielsweise bei Verträgen oder der Annahme von Materialien? Ja. Mit freundlichen Grüßen