Nutzung von Büromaterialien und Paper im Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Wie hoch waren die Ausgaben für Büromaterialien in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis zum 31. Oktober 2023)?

Wie viel Papier (in kg/t) wurden in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis zum 31. Oktober 2023) verbraucht?

Wie hoch waren die Ausgaben für Papier in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis zum 31. Oktober 2023) verbraucht?

Arbeiten Sie mit elektronischen Unterschriften, beispielsweise bei Verträgen oder der Annahme von Materialien?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. November 2023
  • Frist
    30. Dezember 2023
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die Ausgaben für Bürom…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung von Büromaterialien und Paper im Bundesministerium für Arbeit und Soziales [#293701]
Datum
28. November 2023 11:51
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Ausgaben für Büromaterialien in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis zum 31. Oktober 2023)? Wie viel Papier (in kg/t) wurden in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis zum 31. Oktober 2023) verbraucht? Wie hoch waren die Ausgaben für Papier in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis zum 31. Oktober 2023) verbraucht? Arbeiten Sie mit elektronischen Unterschriften, beispielsweise bei Verträgen oder der Annahme von Materialien?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293701/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätigte Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 28.11.2023 beim Bundes…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Nutzung von Büromaterialien und Paper im Bundesministerium für Arbeit und Soziales [#293701]
Datum
28. November 2023 14:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätigte Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 28.11.2023 beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Bei Ihren Fragen zum Papier gehe ich davon aus, dass es sich um den Papierverbrauch für Druckerei- und Kopierpapier handelt, den ich Ihnen im Rahmen einer einfachen Auskunft gebührenfrei zukommen lassen kann. Genauso verhält es sich mit der Beantwortung der Frage zur elektronischen Unterschrift. Mit vorgenannter Mail beantragen Sie jedoch zudem auf Grundlage des IFG u. a. Auskünfte zur Ausgabenhöhe für Büromaterialien. Dies wäre nur möglich, wenn wir alle Aufträge und Rechnungen seit 2019 manuell auswerten. Diese Auskunft würde aufgrund des Aufwandes eine einfache Auskunft übersteigen und es wären Gebühren fällig (vgl. § 10 IFG i. v. m. der Informationsgebührenordnung-IFGGeV). Entsprechend dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis zu § 1 Absatz 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) betragen die Gebühren höchstens 500 Euro. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. Jährlich vergeben wir ca. 250 Aufträge, die einzeln ausgewertet werden müssten, so dass ich davon ausgehe, dass Gebühren von ca. 250 € anfallen würden. Um die Gebühren ggf. zu reduzieren, stelle ich Ihnen anheim, Ihren Antrag auf bestimmte Dokumente oder Zeitabschnitte zu beschränken. Gerne können Sie mir auch Gründe darlegen, die zu einer Ermäßigung der Gebühren führen können. Ich bitte Sie, mir bis zum 12.12.2023 mitzuteilen, ob Sie die anfallenden Gebühren übernehmen und Ihr Antrag weiterbearbeitet werden soll. Bis zu einer Rückmeldung von Ihnen ruht das Verfahren. Für den Fall, dass Sie sich bis zum o.g. Datum nicht melden, gehe ich davon aus, dass Sie ihren Antrag nicht weiter aufrechterhalten. Ich weise zudem freundlich darauf hin, dass dieselbe Anfrage bereits bei uns eingegangen ist und aktuell ebenfalls aufgrund der vorangegangen Erläuterungen noch nicht abschließend bearbeitet wurde. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen