Nutzung von Büromaterialien und Paper im Bundesministerium für Bildung und Forschung

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

hiermit bitte ich Sie, mir folgende Informationen zur Nutzung von Büromaterial in Ihrem Ministerium zukommen zu lassen:

Wie hoch waren die Ausgaben für Büromaterialien in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis zum 31. Oktober 2023)?

Wie viel Papier (in kg/t) wurden in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis zum 31. Oktober 2023) verbraucht?

Wie hoch waren die Ausgaben für Papier in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis zum 31. Oktober 2023) verbraucht?

Arbeiten Sie mit elektronischen Unterschriften, beispielsweise bei Verträgen oder der Annahme von Materialien?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Oktober 2023
  • Frist
    2. Dezember 2023
  • Kosten dieser Information:
    60,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, hiermit bitte ich Sie, mir folgende Informationen zur Nutzung von Büromat…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung von Büromaterialien und Paper im Bundesministerium für Bildung und Forschung [#291408]
Datum
31. Oktober 2023 16:53
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, hiermit bitte ich Sie, mir folgende Informationen zur Nutzung von Büromaterial in Ihrem Ministerium zukommen zu lassen: Wie hoch waren die Ausgaben für Büromaterialien in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis zum 31. Oktober 2023)? Wie viel Papier (in kg/t) wurden in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis zum 31. Oktober 2023) verbraucht? Wie hoch waren die Ausgaben für Papier in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis zum 31. Oktober 2023) verbraucht? Arbeiten Sie mit elektronischen Unterschriften, beispielsweise bei Verträgen oder der Annahme von Materialien? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291408 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291408/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr << Antragsteller:in >> gemäß Ihres Antrags nach dem IFG/UIG/VIG erhalten Sie anbei den stattgebe…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Nutzung von Büromaterialien und Paper im Bundesministerium für Bildung und Forschung [#291408]
Datum
28. November 2023 14:18
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
stattgebenderbescheid-18501-1622023.pdf
81,0 KB
zwischennachricht-18501-1622023.pdf
83,1 KB
Sehr << Antragsteller:in >> gemäß Ihres Antrags nach dem IFG/UIG/VIG erhalten Sie anbei den stattgebenden Bescheid sowie eine Zwischennachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Liebe << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Mühen und dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung von Büromaterialien und Paper im Bundesministerium für Bildung und Forschung [#291408]
Datum
11. Dezember 2023 13:54
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Mühen und dass Sie sich die Zeit genommen haben, unsere Anfrage (so weit es gebührenfrei möglich war) zu beantworten. Entschuldigen Sie bitte, dass diese Antwort nicht fristgerecht am achten Dezember einging. Dennoch wollte ich nachfragen, ob es möglich wäre, Ihre Frist noch etwas zu verlängern? Wir sprechen uns gerade intern ab, ob wir diese Anfrage weiter laufen lassen und die Gebühr entrichten möchten. Dies kann leider noch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen, daher meine Bitte um Fristverlängerung. In jedem Fall, vielen Dank für die Informationen, die uns bereits ereilt haben und Ihre Zeit. Ich wünsche eine schöne Woche. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291408 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291408/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
AW: Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium für Bildung und Forschung im Jahr 2023 [#296893] S…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium für Bildung und Forschung im Jahr 2023 [#296893]
Datum
31. Januar 2024 11:06
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
240112-stattgebenderbescheid.pdf
80,8 KB
240112-zwischennachricht.pdf
80,7 KB
Sehr << Antragsteller:in >> gemäß Ihres Antrags nach dem IFG/UIG/VIG erhalten Sie anbei den stattgebenden Bescheid sowie eine Zwischennachricht. Mit freundlichen Grüßen