Nutzung von Büromaterialien und Paper im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

hiermit bitte ich Sie, mir folgende Informationen zur Nutzung von Büromaterial in Ihrem Ministerium zukommen zu lassen:

Wie hoch waren die Ausgaben für Büromaterialien in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis zum 31. Oktober 2023)?

Wie viel Papier (in kg/t) wurden in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis zum 31. Oktober 2023) verbraucht?

Wie hoch waren die Ausgaben für Papier in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis zum 31. Oktober 2023) verbraucht?

Arbeiten Sie mit elektronischen Unterschriften, beispielsweise bei Verträgen oder der Annahme von Materialien?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Oktober 2023
  • Frist
    2. Dezember 2023
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Pia Senkel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, hiermit bitte ich Sie, mir folgende Informationen zur Nutzung von Büromat…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Pia Senkel
Betreff
Nutzung von Büromaterialien und Paper im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft [#291412]
Datum
31. Oktober 2023 16:59
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, hiermit bitte ich Sie, mir folgende Informationen zur Nutzung von Büromaterial in Ihrem Ministerium zukommen zu lassen: Wie hoch waren die Ausgaben für Büromaterialien in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis zum 31. Oktober 2023)? Wie viel Papier (in kg/t) wurden in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis zum 31. Oktober 2023) verbraucht? Wie hoch waren die Ausgaben für Papier in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (bis zum 31. Oktober 2023) verbraucht? Arbeiten Sie mit elektronischen Unterschriften, beispielsweise bei Verträgen oder der Annahme von Materialien? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Pia Senkel Anfragenr: 291412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291412/ Postanschrift Pia Senkel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Eingangsbestätigung: Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung: Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft [#291412]
Datum
31. Oktober 2023 18:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Senkel, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 31.10.2023 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Kosten: Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft [#291412] Seh…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Kosten: Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft [#291412]
Datum
9. November 2023 15:25
Status
Sehr geehrte Frau Senkel, mit E-Mail vom 31.10.2023 beantragen Sie auf Grundlage des IFG verschiedene Auskünfte zur Nutzung von Büromaterialien im BMEL. Hinsichtlich drei der Fragen (Papierverbrauch, Ausgaben für Papier, Arbeit mit elektronischen Unterschriften) können wir Ihnen im Rahmen einer einfachen Auskunft die gewünschten Informationen gebührenfrei zukommen lassen und werden Ihnen demnächst gesondert einen entsprechenden Bescheid zukommen lassen. Hinsichtlich des Teilantrags zu den Ausgaben für Büromaterialien möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Zur Beantwortung dieser Frage müssten Aufträge und Rechnungen der genannten Jahre recherchiert und ausgewertet werden. Dies übersteigt den Rahmen einer einfachen Auskunft. Nach § 10 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung-IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft ist bei Herausgabe von Abschriften bei einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand / Herausgabe von Abschriften ist bei einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand gemäß Teil A Nr. 1.3 der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV ein Gebührenrahmen von 60 bis 500 Euro vorgesehen. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. In welcher Höhe Gebühren im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags feststellen kann. Derzeit wird mit Gebühren von ca. 500 Euro gerechnet. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung im Sinne des § 2 Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) geprüft werden kann. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie bis zum 23.11.2023 um Mitteilung, ob Sie diesen Teil des Informationsersuchen trotz der zu erwartenden Gebühren aufrechterhalten möchten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich bis zu Ihrer Rückmeldung die Bearbeitung dieses Teils Ihres Antrages aussetzen werde. Mit freundlichen Grüßen
Pia Senkel
AW: Kosten: Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft [#291412]…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Pia Senkel
Betreff
AW: Kosten: Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft [#291412]
Datum
9. November 2023 15:57
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Von dem kostenpflichtigen Teil der Fragen würden wir lieber absehen. Wir freuen uns aber auf Ihre Antworten zu den anderen drei Fragen. Mit freundlichen Grüßen Pia Senkel Anfragenr: 291412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291412/
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
IFG-Bescheid: Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft [#29141…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
IFG-Bescheid: Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft [#291412]
Datum
13. November 2023 15:03
Status
Sehr geehrte Frau Senkel, in der Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 31.10.2023. Mit freundlichen Grüßen

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Pia Senkel
AW: IFG-Bescheid: Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft [#2…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Pia Senkel
Betreff
AW: IFG-Bescheid: Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft [#291412]
Datum
13. November 2023 16:26
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> super, vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Pia Senkel Anfragenr: 291412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291412/