Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium der Justiz im Jahr 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie, mir folgende Informationen zum Büromaterial in Ihrem Ministerium zukommen zu lassen:

-Wie hoch waren die Ausgaben für Büromaterialien im Jahr 2023?
-Wie viel Papier (in kg/t) wurden im Jahr 2023 verbraucht?
-Wie hoch waren die Ausgaben für Papier im Jahr 2023?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, hierm…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium der Justiz im Jahr 2023 [#296897]
Datum
11. Januar 2024 15:37
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich Sie, mir folgende Informationen zum Büromaterial in Ihrem Ministerium zukommen zu lassen: -Wie hoch waren die Ausgaben für Büromaterialien im Jahr 2023? -Wie viel Papier (in kg/t) wurden im Jahr 2023 verbraucht? -Wie hoch waren die Ausgaben für Papier im Jahr 2023?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296897 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296897/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0419 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Ant…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 11. Januar 2024 - Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium der Justiz im Jahr 2023 [#296897]
Datum
25. Januar 2024 16:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0419 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 11. Januar 2024 teile ich Ihnen auf Ihre Fragen folgendes mit: Frage 1: "Wie hoch waren die Ausgaben für Büromaterialien im Jahr 2023?" Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat im Jahr 2023 27.076,52 EUR für Büromaterialien ausgegeben. Frage 2: "Wie viel Papier (in kg/t) wurden im Jahr 2023 verbraucht?" Es wurden im Jahr 2023 etwa 7,8 Tonnen Papier verbraucht. Frage 3: "Wie hoch waren die Ausgaben für Papier im Jahr 2023?" Die Ausgaben für Papier beliefen sich im Jahr 2023 auf 16.042,61 EUR. Der Informationszugang erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen