Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium der Verteidigung im Jahr 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie, mir folgende Informationen zum Büromaterial in Ihrem Ministerium zukommen zu lassen:

-Wie hoch waren die Ausgaben für Büromaterialien im Jahr 2023?
-Wie viel Papier (in kg/t) wurden im Jahr 2023 verbraucht?
-Wie hoch waren die Ausgaben für Papier im Jahr 2023?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, hierm…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium der Verteidigung im Jahr 2023 [#296876]
Datum
11. Januar 2024 14:05
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich Sie, mir folgende Informationen zum Büromaterial in Ihrem Ministerium zukommen zu lassen: -Wie hoch waren die Ausgaben für Büromaterialien im Jahr 2023? -Wie viel Papier (in kg/t) wurden im Jahr 2023 verbraucht? -Wie hoch waren die Ausgaben für Papier im Jahr 2023?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296876/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V671 Betreff: Informationsfreih…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium der Verteidigung im Jahr 2023 [#296876]
Datum
12. Januar 2024 13:13
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V671 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 11. Januar 2023 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 11. Januar 2023 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V671 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V671 Betreff: Informationsfreih…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium der Verteidigung im Jahr 2023 [#296876]
Datum
29. Januar 2024 14:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V671 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 11. Januar 2023 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 11. Januar 2023 (Bezug). Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Zu Frage 1) Wie hoch waren die Ausgaben für Büromaterialien im Jahr 2023? 125.918,65 Euro Zu Frage 2) Wieviel Papier (in kg/t) wurde im Jahr verbraucht? 48.814 kg Zu Frage 3) Wie hoch waren die Ausgaben für Papier im Jahr 2023? 104.611,27 Euro Mit freundlichen Grüßen