Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Jahr 2023

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Wie hoch waren die Ausgaben für Büromaterialien im Jahr 2023?
- Wie viel Papier (in kg/t) wurden im Jahr 2023 verbraucht?
- Wie hoch waren die Ausgaben für Papier im Jahr 2023?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    11. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
Pia Senkel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wie hoch waren die Ausgaben für Bür…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Pia Senkel
Betreff
Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Jahr 2023 [#296899]
Datum
11. Januar 2024 15:44
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wie hoch waren die Ausgaben für Büromaterialien im Jahr 2023? - Wie viel Papier (in kg/t) wurden im Jahr 2023 verbraucht? - Wie hoch waren die Ausgaben für Papier im Jahr 2023? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Pia Senkel Anfragenr: 296899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296899/ Postanschrift Pia Senkel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Frau Senkel, ich bestätigte Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 11.01.2024 beim Bundesministerium f…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
WG: Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Jahr 2023 [#296899]
Datum
14. Februar 2024 14:54
Status
Sehr geehrte Frau Senkel, ich bestätigte Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 11.01.2024 beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Bei Ihren Fragen zum Papier gehe ich davon aus, dass es sich um den Papierverbrauch für Druckerei- und Kopierpapier handelt, den ich Ihnen im Rahmen einer einfachen Auskunft gebührenfrei zukommen lassen kann. Mit vorgenannter Mail beantragen Sie jedoch zudem auf Grundlage des IFG u. a. Auskünfte zur Ausgabenhöhe für Büromaterialien. Dies wäre nur möglich, wenn wir alle Aufträge und Rechnungen seit 2019 manuell auswerten. Diese Auskunft würde aufgrund des Aufwandes eine einfache Auskunft übersteigen und es wären Gebühren fällig (vgl. § 10 IFG i. v. m. der Informationsgebührenordnung-IFGGeV). Entsprechend dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis zu § 1 Absatz 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) betragen die Gebühren höchstens 500 Euro. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. Jährlich vergeben wir ca. 250 Aufträge, die einzeln ausgewertet werden müssten, so dass ich davon ausgehe, dass Gebühren von ca. 250 € anfallen würden. Um die Gebühren ggf. zu reduzieren, stelle ich Ihnen anheim, Ihren Antrag auf bestimmte Dokumente oder Zeitabschnitte zu beschränken. Gerne können Sie mir auch Gründe darlegen, die zu einer Ermäßigung der Gebühren führen können. Ich bitte Sie, mir bis zum 28.02.2024 mitzuteilen, ob Sie die anfallenden Gebühren übernehmen und Ihr Antrag weiterbearbeitet werden soll. Sofern ich keine Rückmeldung erhalte, gehe ich davon aus, dass sich die Anfrage erledigt hat. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Pia Senkel
Guten Tag, bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Bitte teilen Sie uns nur die Auskunft zum Papierverbrau…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Pia Senkel
Betreff
AW: WG: Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Jahr 2023 [#296899]
Datum
12. März 2024 12:12
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Bitte teilen Sie uns nur die Auskunft zum Papierverbrauch für Druckerei- und Kopierpapier mit. Mit freundlichen Grüßen Pia Senkel Anfragenr: 296899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296899/

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Frau Senkel, im Jahr 2023 hat das BMAS 11038,85 kg Papier verbraucht. Die Ausgaben lagen bei 267.88…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
WG: WG: Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Jahr 2023 [#296899]
Datum
15. April 2024 11:17
Status
Sehr geehrte Frau Senkel, im Jahr 2023 hat das BMAS 11038,85 kg Papier verbraucht. Die Ausgaben lagen bei 267.883,26 €. Viele Grüße