Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Jahr 2023

- Wie hoch waren die Ausgaben für Büromaterialien im Jahr 2023?
- Wie viel Papier (in kg/t) wurden im Jahr 2023 verbraucht?
- Wie hoch waren die Ausgaben für Papier im Jahr 2023?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
Pia Senkel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wie hoch waren die Ausgaben für Bür…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Pia Senkel
Betreff
Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Jahr 2023 [#296900]
Datum
11. Januar 2024 15:45
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wie hoch waren die Ausgaben für Büromaterialien im Jahr 2023? - Wie viel Papier (in kg/t) wurden im Jahr 2023 verbraucht? - Wie hoch waren die Ausgaben für Papier im Jahr 2023?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Pia Senkel Anfragenr: 296900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296900/ Postanschrift Pia Senkel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Pia Senkel
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrte Frau Senkel, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 11.01.2024 beim Bundesministerium für Ernä…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung: Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Jahr 2023 [#296900]
Datum
12. Januar 2024 08:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Senkel, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 11.01.2024 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrte Frau Senkel, mit E-Mail vom 11.01.2024 beantragen Sie auf Grundlage des IFG Auskunft zu den Ausgabe…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Kosten: Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Jahr 2023 [#296900]
Datum
16. Januar 2024 10:43
Status
Sehr geehrte Frau Senkel, mit E-Mail vom 11.01.2024 beantragen Sie auf Grundlage des IFG Auskunft zu den Ausgaben für Büromaterialien und Papier sowie zum Papierverbrauch im BMEL im Jahr 2023. Wie schon bei Ihrem Antrag vom 31.10.2023 (114-05111/0068#231) können wir Ihnen die Auskünfte zu Papierverbrauch und -kosten im Rahmen einer einfachen Auskunft zuliefern, die Auskunft zu Büromaterialien bedarf dagegen weiterer Recherchen und überschreitet den Rahmen einer einfachen Auskunft. Denn nach § 10 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung-IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft ist gemäß Teil A Nr. 1.2 der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV ein Gebührenrahmen von 30 bis 250 Euro vorgesehen. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. In welcher Höhe Gebühren im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags feststellen kann. Derzeit wird mit Gebühren von ca. 130 Euro gerechnet. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Mitteilung, ob Sie Ihr Informationsersuchen eingrenzen möchten und falls dies nicht der Fall ist, ob Sie bereit sind ggf. anfallende Kosten zu tragen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich bis zu Ihrer Rückmeldung die Bearbeitung Ihres Antrages aussetzen werde. Mit freundlichen Grüßen
Pia Senkel
Guten Tag, uns reichen wieder die Auskünfte zu Papierverbrauch und -kosten im Rahmen einer einfachen Auskunft, vi…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Pia Senkel
Betreff
AW: Kosten: Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Jahr 2023 [#296900]
Datum
16. Januar 2024 10:47
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, uns reichen wieder die Auskünfte zu Papierverbrauch und -kosten im Rahmen einer einfachen Auskunft, vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Pia Senkel Anfragenr: 296900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296900/

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrte Frau Senkel, in der Anlage schicke ich Ihnen den Bescheid zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfrei…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
WG: Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Jahr 2023 [#296900]
Datum
19. Januar 2024 15:00
Status
Sehr geehrte Frau Senkel, in der Anlage schicke ich Ihnen den Bescheid zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11.01.2024. Mit freundlichen Grüßen