Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Jahr 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie, mir folgende Informationen zum Büromaterial in Ihrem Ministerium zukommen zu lassen:

-Wie hoch waren die Ausgaben für Büromaterialien im Jahr 2023?

-Wie viel Papier (in kg/t) wurden im Jahr 2023 verbraucht?

-Wie hoch waren die Ausgaben für Papier im Jahr 2023?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, hierm…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Jahr 2023 [#296873]
Datum
11. Januar 2024 14:01
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich Sie, mir folgende Informationen zum Büromaterial in Ihrem Ministerium zukommen zu lassen: -Wie hoch waren die Ausgaben für Büromaterialien im Jahr 2023? -Wie viel Papier (in kg/t) wurden im Jahr 2023 verbraucht? -Wie hoch waren die Ausgaben für Papier im Jahr 2023?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296873/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
005 Anfrage nach dem IFG: Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Jahr 2023 [#296873]
Datum
12. Januar 2024 13:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 11. Januar 2024. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. Im Einzelfall kann die Bearbeitung sich verzögern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, über den personenbezogene Daten oder sonstige Informationen vorliegen). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 11.01.2024 nach dem IFG. Ergänzend…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
005 Anfrage nach dem IFG: Nutzung von Büromaterialien und Papier im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Jahr 2023 [#296873]
Datum
1. Februar 2024 15:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 11.01.2024 nach dem IFG. Ergänzend zu den Bescheid vom 28.11.2023 teile ich Ihnen die begehrten Informationen für die Monate November und Dezember 2023 mit: * Ausgaben für Büromaterialien: 4.719,22 € (inkl. Papier 3.351,04 €, s.u.) * Verbrauch Papier (in kg/t): 337,5 kg * Ausgaben für Papier: 3.351,04 € Mit freundlichen Grüßen