Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung

Eine Auflistung ob und wenn ja welche Cloud-Dienste zu welchen Zwecken von der Landesverwaltung genutzt werden, von welchen Unternehmen diese Dienste jeweils betrieben werden und wo die Datenhaltung erfolgt.

Etwaige sich auf diese Cloud-Dienste beziehenden Dienstanweisungen.

Etwaige sich auf diese Cloud-Dienste beziehende Anleitungen, Wiki-Artikel o.Ä. die von der Behörde selbst oder von einem Dritten im Auftrag für die Behörde erstellt wurden.

Etwaige Unterlagen in denen sich die Landesverwaltung, insbesondere CISO und CIO, mit der Zulässigkeit der Nutzung durch die Behörde oder sonstigen Fragen in Bezug auf die Sicherheit auseinandersetzt.

Über etwaige anfallende Kosten bitte ich mich vor Auskunftserteilung zu unterrichten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. April 2019
  • Frist
    16. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
Fabian Müller
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufli…
An Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein Details
Von
Fabian Müller
Betreff
Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung [#131640]
Datum
16. April 2019 23:27
An
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung ob und wenn ja welche Cloud-Dienste zu welchen Zwecken von der Landesverwaltung genutzt werden, von welchen Unternehmen diese Dienste jeweils betrieben werden und wo die Datenhaltung erfolgt. Etwaige sich auf diese Cloud-Dienste beziehenden Dienstanweisungen. Etwaige sich auf diese Cloud-Dienste beziehende Anleitungen, Wiki-Artikel o.Ä. die von der Behörde selbst oder von einem Dritten im Auftrag für die Behörde erstellt wurden. Etwaige Unterlagen in denen sich die Landesverwaltung, insbesondere CISO und CIO, mit der Zulässigkeit der Nutzung durch die Behörde oder sonstigen Fragen in Bezug auf die Sicherheit auseinandersetzt. Über etwaige anfallende Kosten bitte ich mich vor Auskunftserteilung zu unterrichten.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fabian Müller <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Fabian Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fabian Müller
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Müller, wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Betreff
AW: 20190416 Fabian Müller - Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung [#131640]
Datum
18. April 2019 10:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
IZG-Antrag Sehr geehrter Herr Müller, Das Land Schleswig-Holstein nutzt für die Kerntätigkeiten der Verwaltung n…
Von
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Betreff
AW: 20190416 Fabian Müller - Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung [#131640]
Datum
20. Mai 2019 10:34
Status
Anfrage abgeschlossen
IZG-Antrag Sehr geehrter Herr Müller, Das Land Schleswig-Holstein nutzt für die Kerntätigkeiten der Verwaltung nur selbst oder beim landeseigenen Dienstleister Dataport betriebene Dienste. Einzelne dieser Dienste werden in Form eines Cloud-Angebots durch Dataport bereitgestellt. Grundsätzlich erfolgt das Betreiben dieser Dienste in den Rechenzentren Dataports. Für das Bereitstellen aktueller ultramobiler Geräte wie Telefone und Tablets greift das Land auf vom Anbieter des Betriebssystems betriebene Infrastrukturen zurück. Dienstanleitungen, Anleitungen oder sonstige Unterlagen zur Nutzung dieser Cloud-Dienste bestehen nicht. Mit freundlichen Grüßen