Nutzung von DE-Mail

Anfrage an: Landgericht Hannover

Antrag nach dem NUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

sie werden auf de-mail.info gelistet, dass sie Anfragen via DE-Mail akzeptieren.

Ich würde Sie bitten, mir folgende Informationen bereitzustellen:
- Wie viele Anfragen gehen bei Ihnen via DE-Mail ein? Gerne aufgeschlüsselt nach Quartalen

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. August 2020
  • Frist
    26. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in sie werden auf de-mail.info gelistet, dass sie Anfragen vi…
An Landgericht Hannover Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung von DE-Mail [#196077]
Datum
27. August 2020 09:34
An
Landgericht Hannover
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in sie werden auf de-mail.info gelistet, dass sie Anfragen via DE-Mail akzeptieren. Ich würde Sie bitten, mir folgende Informationen bereitzustellen: - Wie viele Anfragen gehen bei Ihnen via DE-Mail ein? Gerne aufgeschlüsselt nach Quartalen Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196077/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung von DE-Mail“ vom 27.08.2020 (#196077) wu…
An Landgericht Hannover Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung von DE-Mail [#196077]
Datum
1. Oktober 2020 12:47
An
Landgericht Hannover
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung von DE-Mail“ vom 27.08.2020 (#196077) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196077/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landgericht Hannover
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider kann ich Ihnen die gewünschten Inform…
Von
Landgericht Hannover
Betreff
Ihre Anfrage zur Nutzung von DE-Mail
Datum
2. Oktober 2020 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider kann ich Ihnen die gewünschten Informationen nicht übermitteln, da hier insoweit keine durchgängige EDV-Erfassung erfolgt bzw. mir entsprechende Daten zur Nutzung nicht zur Verfügung stehen. Mit freundlichen Grüßen,