Nutzung von Office365 an der kaholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin

laut Ihrer Website nutzen Sie für Studenten Office365

- auf Grund der Verarbeitung von sensiblen personenbezogenen Daten über O365: Wurde eine Datenschutzfolgeabschätzung / Risikoanalyse vor Einsatz dieses Tools gemacht?

- Warum wurde sich trotz der Umstrittenheit für O365 dafür entschieden und nicht auf ein Tool gesetzt, welches die Daten Ihrer Studierenden schützt?

- Was rechtfertigt es, dass auf Grund des Cloud Acts die USA auf die Daten Ihrer Studierenden zugreifen darf (auch wenn die Server in Europa stehen) und somit die Daten auch in Ländern ohne adäquates Datenschutz Niveau verarbeitet werden?

Ergebnis der Anfrage

Hochschule verweigert die Auskunft.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Februar 2022
  • Frist
    15. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung von Office365 an der kaholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin [#240555]
Datum
11. Februar 2022 10:35
An
Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut Ihrer Website nutzen Sie für Studenten Office365 - auf Grund der Verarbeitung von sensiblen personenbezogenen Daten über O365: Wurde eine Datenschutzfolgeabschätzung / Risikoanalyse vor Einsatz dieses Tools gemacht? - Warum wurde sich trotz der Umstrittenheit für O365 dafür entschieden und nicht auf ein Tool gesetzt, welches die Daten Ihrer Studierenden schützt? - Was rechtfertigt es, dass auf Grund des Cloud Acts die USA auf die Daten Ihrer Studierenden zugreifen darf (auch wenn die Server in Europa stehen) und somit die Daten auch in Ländern ohne adäquates Datenschutz Niveau verarbeitet werden?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240555 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240555/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung von Office365 an der kaholischen Hochs…
An Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung von Office365 an der kaholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin [#240555]
Datum
15. März 2022 01:08
An
Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung von Office365 an der kaholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin“ vom 11.02.2022 (#240555) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung von Office365 an der kaholischen Hochs…
An Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung von Office365 an der kaholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin [#240555]
Datum
12. August 2022 14:27
An
Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung von Office365 an der kaholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin“ vom 11.02.2022 (#240555) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 151 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Da die Katholische Hochschule für Sozialwes…
Von
Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin
Betreff
AW: Nutzung von Office365 an der kaholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin [#240555]
Datum
13. September 2022 08:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Da die Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin eine nichtrechtsfähige Organisation des Erzbistums Berlin ist, ist der Anwendungsbereich des § 2 Abs. 1 IFG nicht eröffnet. Es handelt sich bei unserer Hochschule nicht um eine öffentliche Stelle iSd Gesetzes. Ihr Auskunftsersuchen (#240555) nach § 3 Abs. 1 IFG geht damit ins Leere. Das Verbraucherinformationsgesetz ist ebenfalls nicht anwendbar, der sachliche Anwendungsbereich des § 2 Abs. 1 VIG greift nicht. Überdies ist die KHSB keine "Stelle" iSd § 2 Abs. 2 VIG. Da Ihre Anfrage auf Akteneinsicht damit gegenstandslos ist, sind Ihre weiteren Anfragen nach den Kosten hinfällig. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, die Katholische Hochschule für Sozialwesen ist in der Datenbank von Frag den Staat…
An Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung von Office365 an der kaholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin [#240555]
Datum
13. September 2022 19:07
An
Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Katholische Hochschule für Sozialwesen ist in der Datenbank von Frag den Staat vorhanden. Als Pressestelle wäre das eigentlich die Möglichkeit für Sie gewesen, die Hochschule in einem positiven Licht darzustellen, wenn schon öffentlich darauf hingewiesen wird, dass Sie obwohl es datenschutzrechtlich nicht zulässig ist und in einigen Bundesländern untersagt wurde (darunter u. a. auch Berlin) O365 einzusetzen. Bei einer Rühmung damit fragwürdige Dienste einzusetzen und bei einer Informationsanfrage dann darauf zu reagieren, dass diese nun ins Leere läuft spricht leider nicht für Ihre Hochschule. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 240555 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240555/