Nutzung von Palantir-Software

Laut einer Anfragebeantwortung des Ministeriums des Inneren vom 16. November 2020 (Vorlage 17/4200) testet das Landeskriminalamt seit 5.10.2020 eine Datenanalysesoftware der Firma Palantir. Der Wirkbetrieb der Software sollte demnach "frühestmöglich im Jahr 2021" beginnen. Ich bitte um den Kaufvertrag für den Einsatz der Software, den Bericht über den Testeinsatz und alle weiteren vorliegenden Dokumente zum Einsatz der Software beim LKA.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
Alexander Fanta
Alexander Fanta (Follow the Money)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Alexander Fanta (Follow the Money)
Betreff
Nutzung von Palantir-Software [#217765]
Datum
8. April 2021 12:46
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut einer Anfragebeantwortung des Ministeriums des Inneren vom 16. November 2020 (Vorlage 17/4200) testet das Landeskriminalamt seit 5.10.2020 eine Datenanalysesoftware der Firma Palantir. Der Wirkbetrieb der Software sollte demnach "frühestmöglich im Jahr 2021" beginnen. Ich bitte um den Kaufvertrag für den Einsatz der Software, den Bericht über den Testeinsatz und alle weiteren vorliegenden Dokumente zum Einsatz der Software beim LKA.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta Anfragenr: 217765 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217765/ Postanschrift Alexander Fanta << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta (Follow the Money)
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 08. April 2021 - Az. 432-30.01 Fanta Sehr geehrter Herr Fa…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 08. April 2021 - Az. 432-30.01 Fanta
Datum
11. Mai 2021 13:40
Status
Warte auf Antwort
image001.png
9,7 KB


Sehr geehrter Herr Fanta, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 08. April 2021 ist bei uns eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen 432-30.01 Fanta geführt. Die Bearbeitung Ihres Antrages wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte diesbezüglich um Verständnis. Sie erhalten baldmöglichst eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Alexander Fanta
Alexander Fanta (Follow the Money)
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 08. April 2021 - Az. 432-30.01 Fanta [#217765] Sehr &l…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Alexander Fanta (Follow the Money)
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 08. April 2021 - Az. 432-30.01 Fanta [#217765]
Datum
3. Juni 2021 14:42
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung von Palantir-Software“ vom 08.04.2021 (#217765) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta Anfragenr: 217765 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217765/ Postanschrift Alexander Fanta << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 08. April 2021 - Az. 432-30.01 Sehr geehrter Herr Fanta, …
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 08. April 2021 - Az. 432-30.01
Datum
23. Juni 2021 13:20
Status
Warte auf Antwort
image001.png
9,7 KB


Sehr geehrter Herr Fanta, die Recherche nach den von Ihrem Antrag vom 08. April 2021 umfassten Informationen und die Bewertung nach eventuell vorliegenden Ausschlussgründen ist weitgehend abgeschlossen. Die abschließende Bearbeitung Ihres Antrages wird allerdings noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Dafür bitte ich um Verständnis. Sie erhalten so bald wie möglich eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Alexander Fanta
Alexander Fanta (Follow the Money)
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 08. April 2021 - Az. 432-30.01 [#217765] Sehr geehrte …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Alexander Fanta (Follow the Money)
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 08. April 2021 - Az. 432-30.01 [#217765]
Datum
15. Januar 2022 09:46
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung von Palantir-Software“ vom 08.04.2021 (#217765) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 250 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta Anfragenr: 217765 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217765/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Kein Nachrichtentext
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
9. Februar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen