Nutzung von Universitätseinrichtungen für Parteien
Antrage
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter dem Link https://fdp-bonn.de/events/ ist zum 2. August 2023 eine Veranstaltung des Universitätsangestellten Michael To Vinh eingestellt. Als Einwahllink wird angegeben: https://uni-bonn.zoom.us/j/69207473412?pwd=aDB3NWllREhOWWdVZDBKeDU1SVpRZz09 Hier wird auf eine durch die Universität Bonn betriebene Zoom-Plattform verwiesen.
Herr To Vinh ist auch Kandidat für das Europaparlament der FDP Bonn.
Mich würde daher interessieren:
1. Ist es zulässig, dass Einrichtungen der Universität Bonn für die Wahlwerbezwecke einzelner Mitarbeitender genutzt werden?
2. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt diese Nutzung von Universitätseinrichtungen? Bitte senden Sie mir hierzu auch alle universitären Regularien zu.
3. Welche Parteien haben in diesem Jahr Einrichtungen der Universität genutzt?
4. Welche Einnahmen erzielt die Universität durch die Nutzung ihrer Einrichtungen durch Parteien?
Sollte die Nutzung nicht zulässig sein: Welche Maßnahmen werden ergriffen, dass der Mißbrauch von Universitätseinrichtungen zukünftig unterbleibt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum13. August 2023
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16. September 2023
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