Nutzung von Videoüberwachung zum angegebenen Zweck

Anzahl der Ereignisse 2023 an denen Daten aus Videoüberwachung an der Station Amrumerstrasss zum Zweck:

1) Erfüllung Ihrer Aufgaben
2) Wahrung und Durchsetzung Ihres Hausrechts

genutzt wurden.

Da Sie grundsätzlich zur Datenminimierung verpflichtet sind, muss ich davon ausgehen dass Sie diese Informationen statistisch erfassen um die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitung dieser Daten belegen zu können.

Stehen mildern Mittel zur Verfügung Ihre Aufgaben, insbesondere die Durchsetzung des Hausrechts, zu erfüllen?

Wenn nein: bitte übersenden Sie mir Unterlagen die dies begründen und nachvollziehbar machen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2024
  • Frist
    7. März 2024
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung von Videoüberwachung zum angegebenen Zweck [#299186]
Datum
4. Februar 2024 11:39
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der Ereignisse 2023 an denen Daten aus Videoüberwachung an der Station Amrumerstrasss zum Zweck: 1) Erfüllung Ihrer Aufgaben 2) Wahrung und Durchsetzung Ihres Hausrechts genutzt wurden. Da Sie grundsätzlich zur Datenminimierung verpflichtet sind, muss ich davon ausgehen dass Sie diese Informationen statistisch erfassen um die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitung dieser Daten belegen zu können. Stehen mildern Mittel zur Verfügung Ihre Aufgaben, insbesondere die Durchsetzung des Hausrechts, zu erfüllen? Wenn nein: bitte übersenden Sie mir Unterlagen die dies begründen und nachvollziehbar machen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299186/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihr o.g. Antrag nach dem BlnIFG ist bei uns eingegangen und wird unt…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
AW: 24/00090 - Nutzung von Videoüberwachung zum angegebenen Zweck [#299186]
Datum
6. Februar 2024 14:29
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihr o.g. Antrag nach dem BlnIFG ist bei uns eingegangen und wird unter dem aus dem Betreff ersichtlichen Aktenzeichen geführt. Bitte beachten Sie, dass nach § 16 BlnIFG Gebühren zu erheben sind. Ein Grund für eine Gebührenbefreiung ist nicht ersichtlich, daher weisen wir vorsorglich darauf hin, dass sich die Höhe der Gebühren nach dem tatsächlich entstehenden Aufwand richtet. Der gesetzliche Rahmen ist gem. dem Berliner Gesetz über Gebühren und Beiträge in Verbindung mit der Verwaltungsgebührenordnung ist in Tarifstelle 1004 festgelegt (https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VwGebOBE2009V12P2/part/X). Anspruch auf eine vorab zu ermittelnde Kostenschätzung besteht nicht. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung von Videoüberwachung zum angegebenen Zweck“ vom 04.02.2024…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 24/00090 - Nutzung von Videoüberwachung zum angegebenen Zweck [#299186]
Datum
8. März 2024 14:36
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung von Videoüberwachung zum angegebenen Zweck“ vom 04.02.2024 (#299186) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Es kommt mir unanständig vor, dass Sie, wenn es um Tatschen geht welche die vermeidliche Verhältnismäßigkeit Ihres Handelns transparent machen könnten, Sie sich immer wieder hinter dem IFG verstecken. Kein Betroffener - lassen Sie es mich deutlicher sagen: Opfer Ihres Handelns - kann auf Basis von Fakten Ihr Handeln und seine tatsächliche Rechtmäßigkeit, weil Verhältnismäßig, nachvollziehen. Es ist nur immer wieder zu beobachten, dass schon einfachstes Hausrecht, trotz massivster Überwachung aller, regelmäßig unbescholtenen Fahrgäste, von Ihnen nicht durchzusetzen ist / nicht durchgesetzt wird. Sowohl Sicherheit als auch die Erfüllung Ihrer Aufgaben (den Transport von Menschen von A-B) wären sicher auch durch mildere Mittel, nämlich Menschen wirkungsgleich oder -voller zu bewerkstelligen. Die Verhältnismäßigkeit des Umfangs von Überwachung (Anzahl Kameras) auch zwischen einzelnen U-Bahn-Stationen ist vollkommen unerklärlich. (z.B. U-Amrumerstrasse vs. U-Spichernstrasse) Auch wenn Sie die Tatschen über die Anzahl der jeweils verbauten Kameras mittlerweile auch noch unterdrücken (unter Angabe wiederum unbelegter Behauptungen) ist dies doch für alle offensichtlich. (https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-17661.pdf Antwort 8) Hier https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-26007.pdf waren Sie unter Antwort 4 noch etwas transparenter. Man könnte auch zu der Ansicht gelangen, dass Sie auch mit der Erfüllung der Aufgabe betraut wurden wieder mehr Menschen mit autoritärem Charakter unter Ihren Fahrgästen zu bilden. Insbesondere weil auch betroffene Kinder aus meiner Sicht in unzureichender Weise durch Sie über die Abnormalität (weil freiheitsbeschränkend) Ihrer Überwachungmaßnahmen aufgeklärt werden. Ich hoffe Sie werden von Ihrem Vorgehen, welches immer mehr autokratische Züge aufweist und weniger unsere freiheitliche, soziale Grundordnung achtet, die davon lebt, dass sich zu aller erst Menschen (und nicht (Überwachungs)Technik) untereinander Sicherheit geben, abkehren und nicht länger gegenteilige Tendenzen durch Ihr Handeln fördern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Bescheid über die Gewähung der Akteneinsicht 13 Ereignisse pro Jahr für deren primären Zweck mehr als 40 Kameras i…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid über die Gewähung der Akteneinsicht
Datum
11. März 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
341,9 KB
geschwärzt
1,6 MB
geschwärzt
867,2 KB
geschwärzt
766,8 KB
13 Ereignisse pro Jahr für deren primären Zweck mehr als 40 Kameras in der U-Bahn Station Amrumer Strasse installiert sind. Erstellungsdatum 4.3.2024 sowie Frankierungsdatum 6.3.2024 passt nicht zur Sendungsverfolgung (Einlieferung erst am 11.3.2024)