Nutzung von Whatsapp im Rettungsdienst

Sehr geehrte Damen und Herren,

bedingt durch einen Unfall musste ich vor einiger Zeit den Rettungsdienst anrufen.
Der Mitarbeiter hat von dem Unfall Fotos angefertigt. Auf Nachfrage sagte er mir, das die Bilder per Whatsapp zur weiteren Beurteilung zum Krankenhaus und/oder anderen Mitarbeitern gesendet werden.

Ist das vereinbar mit der DSGVO? Ist gewährleistet das alle persönlichen Daten nach der Nutzung von den Endgeräten dauerhaft gelöscht werden?

Sind Maßnahmen nach Art. 24 und Art 30 der DSGVO umgesetzt und die Mitarbeiter entsprechend geschult?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Februar 2022
  • Frist
    29. März 2022
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Kamen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung von Whatsapp im Rettungsdienst [#241907]
Datum
25. Februar 2022 14:26
An
Kommunalverwaltung Kamen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, bedingt durch einen Unfall musste ich vor einiger Zeit den Rettungsdienst anrufen. Der Mitarbeiter hat von dem Unfall Fotos angefertigt. Auf Nachfrage sagte er mir, das die Bilder per Whatsapp zur weiteren Beurteilung zum Krankenhaus und/oder anderen Mitarbeitern gesendet werden. Ist das vereinbar mit der DSGVO? Ist gewährleistet das alle persönlichen Daten nach der Nutzung von den Endgeräten dauerhaft gelöscht werden? Sind Maßnahmen nach Art. 24 und Art 30 der DSGVO umgesetzt und die Mitarbeiter entsprechend geschult?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241907/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Kamen
Sehr Antragsteller/in im nachfolgenden möchte ich Ihre Frage und Anmerkungen, welche Sie über die Internetseite &…
Von
Kommunalverwaltung Kamen
Betreff
Nutzung von Whatsapp im Rettungsdienst [#241907]
Datum
18. März 2022 11:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in im nachfolgenden möchte ich Ihre Frage und Anmerkungen, welche Sie über die Internetseite "fragdenstaat.de" gestellt haben, gerne für Sie beantworten. Grundsätzlich möchte ich allgemein darauf hinweisen, dass im Rettungsdienst keine Nutzung von Nachrichtendiensten wie bspw. WhatsApp erfolgt. Dieses würde den Grundsätzen, wie von Ihnen richtig beschrieben, gemäß DSGVO widersprechen. Richtig ist jedoch, dass bspw. bei Verkehrsunfällen teilweise Fotos vom deformierten Fahrzeug des Patienten angerfertigt werden und diese später im Krankenhaus den behandelten Ärzten gezeigt werden. Die Ärzte können aus den Bildern Erkenntnisse zum Unfallmechanismus schließen und hierdurch eine schnellere und gezieltere Behandlung einleiten ("Bilder sagen mehr als Worte"). Die Fotos werden im Anschluss der Übergabe im Krankenhaus gelöscht. Allgemein werden beim Anfertigen der Fotos keine persönliche Daten und/oder Personen aufgezeichnet. Ich hoffe Ihre Frage zur Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und möchte mich recht herzlich für die Fragestellung bei Ihnen bedanken. Mit freundlichen Grüßen