Nutzung von zulassungsfreien Fahrzeugen (LoF) bei Demonstrationen
Anfrage an:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Informationen, Einschätzungen bzw. Grundsatzentscheidungen des BMDV betreffend der Nutzung von Fahrzeugen bei Demonstrationen die von der Zulassungspflicht nach FZV befreit sind (solange diese zum Zwecke der Land- oder Forstwirtschaft genutzt werden).
Hiermit soll grundsätzlich die Frage beantwortet werden ob zulassungsfreie LoF-Fahrzeuge (z.B. Anhänger) an Demonstrationen, Corsofahrten, Protestfahrten u.ä. nach rechtlicher Ansicht des BMDV teilnehmen dürfen.
Anfrage erfolgreich
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Datum7. Januar 2024
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10. Februar 2024
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