Nutzungs-Betriebs- und Wartungsvertrag zur Straßenbeleuchtung der Ortsgemeinde 54585 Esch

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Den Nutzungs-Betriebs- und Wartungsvertrag zur Straßenbeleuchtung der Ortsgemeinde 54585 Esch

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Dezember 2023
  • Frist
    30. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
Karl Hüppeler
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Nutzungs-Betriebs- und Wartung…
An Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein Details
Von
Karl Hüppeler
Betreff
Nutzungs-Betriebs- und Wartungsvertrag zur Straßenbeleuchtung der Ortsgemeinde 54585 Esch [#295697]
Datum
28. Dezember 2023 11:07
An
Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Nutzungs-Betriebs- und Wartungsvertrag zur Straßenbeleuchtung der Ortsgemeinde 54585 Esch Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Karl Hüppeler Anfragenr: 295697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295697/ Postanschrift Karl Hüppeler << Adresse entfernt >>
Karl Hüppeler
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzungs-Betriebs- und Wartungsvertrag zur Straßenbeleuchtung der …
An Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein Details
Von
Karl Hüppeler
Betreff
AW: Nutzungs-Betriebs- und Wartungsvertrag zur Straßenbeleuchtung der Ortsgemeinde 54585 Esch [#295697]
Datum
30. Januar 2024 09:38
An
Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzungs-Betriebs- und Wartungsvertrag zur Straßenbeleuchtung der Ortsgemeinde 54585 Esch“ vom 28.12.2023 (#295697) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Karl Hüppeler
Karl Hüppeler
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG,…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Karl Hüppeler
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Nutzungs-Betriebs- und Wartungsvertrag zur Straßenbeleuchtung der Ortsgemeinde 54585 Esch“ [#295697]
Datum
13. März 2024 12:48
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/295697/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht nicht bearbeitet. Bitte klären Sie mit der Behörde ab, warum die Anfrage nach nunmehr 10 Wochen immer noch nicht beantwortet worden ist Mit freundlichen Grüßen Karl Hüppeler Anhänge: - 295697.pdf Anfragenr: 295697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295697/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
GZ 900-0005#2024/0073-0104 LfDI.0002 Vermittlung Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie den beigefügte…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
GZ 900-0005#2024/0073-0104 LfDI.0002 Vermittlung
Datum
20. März 2024 10:07
Status
Warte auf Antwort
62,2 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. Diese E-Mail ist maschinell erstellt und wird nicht namentlich unterzeichnet. Mit freundlichen Grüßen
Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
Guten Tag Herr Hüppeler, beigefügtes Schreiben zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
Betreff
WG: Nutzungs-Betriebs- und Wartungsvertrag zur Straßenbeleuchtung der Ortsgemeinde 54585 Esch [#295697]
Datum
8. April 2024 13:40
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Hüppeler, beigefügtes Schreiben zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Nicht-öffentliche Anhänge:
beendigung-verfahren.pdf
55,9 KB
informationsfreiheitsrechtliche-beschwerde-des-herrn-karl-hppeler-ihr-zeichen-900-0005-2024-0073-0104-lfdi.pdf
295,0 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Karl Hüppeler
AW: GZ 900-0005#2024/0073-0104 LfDI.0004 Beendigung Verfahren [#295697] Sehr << Anrede >> ich bin wa…
An Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein Details
Von
Karl Hüppeler
Betreff
AW: GZ 900-0005#2024/0073-0104 LfDI.0004 Beendigung Verfahren [#295697]
Datum
25. April 2024 17:32
An
Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bin wahrscheinlich mehr erstaunt als Sie. 4 Monate werden mir die angefragten Verträge nach dem Landestransparenzgesetz vorenthalten und jetzt behaupten Sie, ich hätte sie schon. Warum schreiben Sie das denn nicht gleich? Warum diese monatelange Geheimniskrämerei? Bedarf es da erst einer Aufforderung aus Mainz. Aber ich darf Sie beruhigen, die von Ihnen angesprochenen Vertragsunterlagen liegen mir tatsächlich nicht vor. Daher greife ich auf Ihr Angebot zurück, mir die Verträge aus Ihrer Sicht dann nochmals zuzustellen. Dann bitte auch gleich mit einer Aufstellung/Rechnung, beispielsweise aus dem Jahre 2023 voraus hervorgeht, wozu die 5.000 € für Betrieb und Wartung im Einzelnen verwendet wurden. Insbesondere würde mich der Punkt einer Abschreibung und des Restwerts für die Straßenlaternen interessieren, da es sich nach Aussage des VG-Bürgermeisters um eine "Art Leasing" handelt und die Straßenlaternen in Esch nunmehr bereits 50 Jahre auf dem Buckel haben. "Darüber hinaus bestehen keine Verträge bzgl. der Straßenbeleuchtung, zu denen wir Ihnen Zugang gewähren können". Ferner sei die Frage erlaubt, da die Straßenbeleuchtung öffentlich ist, warum es doch noch Verträge gibt, zu denen mir der Zugang verwehrt wird. Aufgrund welches Rechts werden diese Verträge zurückgehalten? Gibt es da eine staatlich zulässige Geheimhaltungsverpflichtung? Mit freundlichen Grüßen Karl Hüppeler Anfragenr: 295697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295697/

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Karl Hüppeler
AW: GZ 900-0005#2024/0073-0104 LfDI.0004 Beendigung Verfahren [#295697]
Sehr << Anrede >> in der Stel…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Karl Hüppeler
Betreff
AW: GZ 900-0005#2024/0073-0104 LfDI.0004 Beendigung Verfahren [#295697]
Datum
26. April 2024 09:37
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in der Stellungnahme der Verbandsgemeinde Gerolstein wird u.a. richtigerweise behauptet, ich überziehe die Verwaltung seit rd. 2 Jahren mit Anfragen, Beschwerden, Dienstaufsichtsbeschwerden und Eingaben. Bedauerlicherweise bleibt die Verwaltung Ihnen das Warum schuldig. Die Verwaltung stellt einen Bürger, der berechtigte, jedoch unbequeme Fragen stellt, einfach als Querulanten hin. Das weise ich mit aller Entschiedenheit zurück. Inhaltlich geht es immer um diese besagte Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik. Unzählige Schreiben mit der Bitte um Beantwortung von Fragen, nachfolgenden Sachstandanfragen wurden weder vom Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Esch noch von der Verbandsgemeinde gar nicht oder nur unvollständig beantwortet. Das ganze Prozedere zieht sich nun schon über 2 Jahre hin, die meisten der elementaren Fragen sind, immer noch nicht beantwortet, obwohl das Gegenteil behauptet wird. Darf eine Verwaltung nur, weil sie die Meinung vertritt, der Sachverhalt besitzt keine Priorität, einfach ein Landesgesetz, das der Informationsfreiheit ignorieren?  Gleichfalls wurde die Dienstaufsichtsbeschwerde nach nunmehr 8 Monaten immer noch nicht behandelt. Das alleine sagt schon vieles aus. Der Kreis, die Verbandsgemeinde, die Ortsgemeinde, sie alle tun sich schwer und drücken sich vor einer Beantwortung von entscheidenden Fragen. Warum beispielsweise für bereits rabattierte und geförderte LED-Lampen in der Ortsgemeinde Esch insgesamt für 139 Straßenlaternen 80.000 € ausgegeben werden müssen. 577 € pro LED-Leuchtmittel inklusiver einer 10-jährigen Finanzierung. Die Kosten beziehen sich rein nur auf das Leuchtmittel, alle weiteren Kosten übernimmt ein jährlich mit 5.000 € veranschlagter Wartungsvertrag, der mir weiter vorenthalten wird bzw. nicht existiert, aber in der mir zur Verfügung gestellten Umrüstungsvereinbarung explizit erwähnt wird. In der VG Gerolstein betragen die Kosten für die Leuchtmittel dementsprechend an die 5 Millionen für 9000 Stück. Ich hatte ein Angebot für die Ortsgemeinde Esch von weit unter 5.000 € eingeholt, um zu dokumentieren, wie unachtsam mit den Steuergeldern der Bürger umgegangen wird. Eine klare Stellungnahme dazu fehlt immer noch. Nur Ausreden, es sei eine Art Leasing, helfen da nicht weiter, es verändert nichts am weit überzogenen Preis der Leuchtmittel. Man scheut sich ganz einfach, den Tatsachen ins Auge zu schauen. Der ganze Sachverhalt, Kosten und Verhaltensweise der VG sind so nicht nachvollziehbar. Der Öffentlichkeit sollte schon nachvollziehbar erklärt werden, warum ein einfaches, in der Massenproduktion hergestelltes, bereits rabattiertes und gefördertes LED-Leuchtmittel inklusiver ebenfalls zu kritisierenden Finanzierungskosten anstatt nur 30 € letztendlich 577 € kostet. Eine weitere zentrale Frage im Zusammenhang dieser Umrüstung, warum keine günstigen Kommunalkredite (Verbot durch die Kommunalaufsicht) aufgenommen werden durften, wurde nicht beantwortet. Die Ortsgemeinde Esch zahlt 3,6 % Zinsen an die Westenergie AG. Bei Vertragsabschluss im November 2021 lag der Bundesdurchschnittszinssatz allerdings bei nur 0,9 %. Zu der Frage, warum es für die Jahre 2023 und 2024 einen Unterschied bei den Strompreisen von über 400 % (40 Cent zu 10 Cent) gibt, wurde nur ausweichend und nicht nachvollziehbar geantwortet. Sogar die Bundesnetzagentur spricht von weiter steigenden Stromkosten im Jahr 2024. In der VG Gerolstein dagegen sinken diese Kosten dann von 40 Cent im Vorjahr auf nun nur noch 10 Cent. Da darf doch wohl die Frage nach dem Warum erlaubt sein. Die Antwort, man hätte halt ein günstiges Angebot bekommen, ist da nicht zielführend, verschleiert scheinbar nur eine nicht erklärbare, auch auf Bundessicht einmalige Vergünstigung.  Warum also diese Vergünstigung? Mit einer weiteren Anfrage über das Informationsfreiheitsgesetz vom 17.04.2024 sollten die Fragen zu den Kosten der LED-Leuchtmittel dann hoffentlich endgültig beantwortet werden, anstatt mit Verweis auf fehlende Priorität eine Beantwortung nebst Zurverfügungstellung entsprechender Unterlagen zu verweigern. Mein Ihnen bekanntes Schreiben an Herrn Fasen vom 09.04.2024 blieb bisher unbeantwortet. Es wurden mir weder die angekündigten Vertragsunterlagen "nochmals" zur Verfügung gestellt noch die Frage beantwortet, warum mir nicht in alle Unterlagen Einsicht gewährt werden kann. Hätte man mir vor 2 Jahren alle meine Fragen mit Fakten unterlegt, transparent und nachvollziehbar beantwortet, hätte ich mir den ganzen Aufwand ersparen können. Die Öffentlichkeit sollte zum Abschluss letztendlich erfahren dürfen, ob diese von mir kritisierten Kosten nun zu Recht oder zu Unrecht bestehen. Danach werde ich dann auch die Verwaltung nicht mehr behelligen müssen. Ich sehe daher dieses Verfahren als noch nicht beendet an. Mit freundlichen Grüßen Karl Hüppeler Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzungs-Betriebs- und Wartungsvertrag zur Straßenbeleuchtung der Ortsgemeinde 54585 Esch“ vom 28.12.2023 (#295697) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 88 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Karl Hüppeler