Nutzungsänderungsgenehmigung Flughafen Düsseldorf

Die Nutzungsänderungsgenehmigung des Flughafen Düsseldorf.

Hintergrund zum besseren Verständnis:
Der Flughafen Düsseldorf wurde für eine spezifische Personenzahl genehmigt und ist dafür inklusive aller Vorgaben genehmigt. Wenn diese Personenzahl überschritten wird, ist folglich eine Nutzungsänderungsgenehmigung erforderlich. Da der Flughafen jährlich Passagierzuwächse vermeldet muss entsprechend auch eine Nutzungsänderungsgenehmigung durchgeführt worden sein.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Februar 2018
  • Frist
    9. März 2018
  • Ein:e Follower:in
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Nutzungsänderungsgenehmigung Flughafen Düsseldorf [#26429]
Datum
3. Februar 2018 10:02
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Nutzungsänderungsgenehmigung des Flughafen Düsseldorf. Hintergrund zum besseren Verständnis: Der Flughafen Düsseldorf wurde für eine spezifische Personenzahl genehmigt und ist dafür inklusive aller Vorgaben genehmigt. Wenn diese Personenzahl überschritten wird, ist folglich eine Nutzungsänderungsgenehmigung erforderlich. Da der Flughafen jährlich Passagierzuwächse vermeldet muss entsprechend auch eine Nutzungsänderungsgenehmigung durchgeführt worden sein.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzungsänderungsgenehmigung Flughafen Düsseld…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Nutzungsänderungsgenehmigung Flughafen Düsseldorf [#26429]
Datum
11. März 2018 13:26
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzungsänderungsgenehmigung Flughafen Düsseldorf“ vom 03.02.2018 (#26429) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 26429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzungsänderungsgenehmigung Flughafen Düsseld…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: AW: Nutzungsänderungsgenehmigung Flughafen Düsseldorf [#26429]
Datum
24. März 2018 06:22
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzungsänderungsgenehmigung Flughafen Düsseldorf“ vom 03.02.2018 (#26429) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 26429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Nutzungsänderungsgenehmigung Flughafen Düsseldorf“ [#26429]
Datum
29. April 2018 07:13
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/26429 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Verwaltung nicht reagiert hat bzw. auf mein konkretes Auskunftsbegehren mit einer seltsamen Rückfrage nach Konkretisierung reagiert hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 26429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 29.04.2018 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Nutzungsänderungsgenehmigung Flughafen Düsseldorf“ [#26429]
Datum
30. April 2018 13:39
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 29.04.2018 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-2381/18 Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-2381/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfal…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-2381/18
Datum
8. Mai 2018 08:33
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-2381/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 03.02.2018 auf Informationszugang bei der Stadt Düsseldorf zur Nutzungsänderungsgenehmigung des Flughafen Düsseldorf Ihre E-Mail vom 29.04.2018 Sehr geehrter Herr Scharfenort, mit E-Mail vom 29.04.2018 wenden Sie sich gem. 13 IFG NRW an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW), da Ihnen die Stadt Düsseldorf zu ihrem Antrag auf Zugang zur "Nutzungsänderungsgenehmigung Flughafen Düsseldorf" bislang keine Antwort erteilt haben soll. Ihr Vorgang wird hier unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Bevor ich den Vorgang gegenüber der Stadt Düsseldorf aufgreife, bitte ich Sie, mir die/den Ansprechpartner/in zum Vorgang "Brandschutzgutachten Düsseldorf" (mein Aktenzeichen 209.2.3.2.-4223/17) zu benennen, da Sie zum Themenkreis Flughafen Düsseldorf weitere Anfragen bei der Stadt Düsseldorf gestellt haben und in dem vorgennannten Fall hier ggf. die selbe Stelle zuständig ist. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
AW: Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-2381/18 [#26429] Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte bei dem anderen Vorgang K…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-2381/18 [#26429]
Datum
8. Mai 2018 12:00
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte bei dem anderen Vorgang Kontakt mit: <<E-Mail-Adresse>> Die Anfragen sind allerdings von Seiten der Stadt Düsseldorf vermischt worden, obwohl jeweils unabhängig nach Dokumenten gefragt wurde. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 26429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-2381/18 [#26429] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 08.05.2018 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-2381/18 [#26429]
Datum
8. Mai 2018 15:27
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 08.05.2018 wird hiermit bestätigt.