Nutzungsbedingungen mit CycloMedia (Panorama-Aufnahmen)

- Die Nutzungsbedingungen, die CycloMedia mit der Stadt Paderborn getroffen hat
- in elektronischer Form

Quelle:
https://www.paderborn.de/guiapplications/newsdesk/publications/Stadt_Paderborn/109010100000170415.php?p=22791%2C6130%2C6257%2C%2Frathaus-service%2Fnews%2Fnewsdesk-suche.php%2C170415

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Juli 2020
  • Frist
    1. September 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzungsbedingungen mit CycloMedia (Panorama-Aufnahmen) [#193735]
Datum
29. Juli 2020 10:15
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193735/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Paderborn
Anfrage Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in mit der Mail vom 29.07.2020 beantragten Sie auf G…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Anfrage Informationsfreiheitsgesetz
Datum
25. August 2020 14:42
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in mit der Mail vom 29.07.2020 beantragten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) NRW die Vorlage der Nutzungsbedingungen, die die Fa. CycloMedia mit der Stadt Paderborn getroffen hat. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW gewährt zwar einen grundsätzlich umfassenden Zugang zu den bei der Stadt Paderborn vorliegenden amtlichen Informationen, dennoch sind die gesetzlichen Ausnahmetatbestände zu beachten. Der Lizenzvereinbarung sind u.a. die vertraglichen Kosten pro Befahrung zu entnehmen. Hierbei handelt es sich aus den nachfolgend dargelegten Gründen um ein Betriebs-und Geschäftsgeheimnis, welches gem. § 8 IFG NRW geschützt ist. Die Stadt Paderborn wird den Ausbau der Geodateninfrastruktur weiter vorantreiben und beabsichtigt daher, auch zukünftig regelmäßige Messbildbefahrungen des städtischen Straßennetzes durch externe Straßenpanoramadienste durchführen lassen. Mit Blick auf die daher künftig anstehenden Folgebeauftragungen könnte die Bekanntgabe der aktuell mit der Stadt Paderborn vereinbarten finanziellen Konditionen auf der Plattform "FragDenStaat" die Wettbewerbsfähigkeit der Fa. Cyclomedia schwächen. Andere Mitbewerber bzw. Dienstleister könnten diese Informationen bei zukünftigen Vergabeverfahren zu ihrem Vorteil nutzen und damit der Fa. Cyclomedia einen wirtschaftlichen Schaden zufügen. Ein überwiegendes Interesse der Allgemeinheit an der Kenntnis der Lizenzkosten ist weder geltend gemacht worden noch erkennbar, so dass der Ausnahmetatbestand von § 8 Abs. 3 IFG NRW nicht erfüllt ist. Ich stelle Ihnen daher als Anlage die gewünschten Dokumente zur Verfügung, wobei die in der Lizenzvereinbarung enthaltenen Lizenzkosten, wie zuvor begründet, geschwärzt wurden. Nach § 11 IFG NRW in Verbindung mit der hierzu erlassenen Verwaltungsgebührenordnung (VerwGebO IFG NRW) werden für die Erteilung der o.g. Auskunft Gebühren nicht erhoben. Abschließend weise ich darauf hin, dass Sie das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW anzurufen (§ 13 IFG NRW). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Minden (Königswall 8, 32423 Minden oder Postfach 3240, 32389 Minden) erhoben werden. Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803). Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Abschrift beigefügt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage Informationsfreiheitsgesetz [#193735] Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für die Dokumente. Die S…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage Informationsfreiheitsgesetz [#193735]
Datum
25. August 2020 14:55
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für die Dokumente. Die Schwärzungen sind für mich in Ordnung. Können Sie jedoch noch die Lizenzbedingungen nachsenden? Diese scheinen zu fehlen und sind für mich hauptsächlich interessant. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193735/

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Kommunalverwaltung Paderborn
AW: Anfrage Informationsfreiheitsgesetz [#193735] Sehr geehrteAntragsteller/in in der ersten Mail vom 25.08.2020 m…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: Anfrage Informationsfreiheitsgesetz [#193735]
Datum
25. August 2020 15:55
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in in der ersten Mail vom 25.08.2020 müssen sich zwei PDF Dokumente im Anhang befunden haben. Aus dem Dokument "17072019_Lizenzvertrag_140833_Paderborn_i.pdf" gehen die Lizenzbedingungen (Absatz 4 - Art/Umfang der Lizenz) hervor. Ergänzend findet sich in dem Dokument " Anhang - Schutz Personenbezogener Daten.pdf" unter Punkt 2.2.1 entsprechende Festlegungen für die Nutzung und den Zugriff auf die Daten. Über diese beiden Dokumente sind die Lizenzbedingungen, - das Recht der Nutzung der Cycloramas gegen Zahlung einer Gebühr im Verhältnis des Datenempfängers (Stadt Paderborn) zum Datenlieferanten (Cyclomedia), geregelt. Falls diese Dokumente nicht vollständig übermittelt worden sind, können diese gerne noch einmal angefordert werden. Mit freundlichen Grüßen