Nutzungspflicht linker Radweg L 183 Bonnstraße in Hürth-Fischenich

Begründung der Nutzungspflicht des linken Radweges entlang der L 183 Bonnstraße in Hürth-Fischenich, insbesondere zwischen Kreisverkehr ALDI und Gennerstraße.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Juni 2022
  • Frist
    29. Juli 2022
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Martin Ueding
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
Martin Ueding
Betreff
Nutzungspflicht linker Radweg L 183 Bonnstraße in Hürth-Fischenich [#252169]
Datum
26. Juni 2022 20:32
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Begründung der Nutzungspflicht des linken Radweges entlang der L 183 Bonnstraße in Hürth-Fischenich, insbesondere zwischen Kreisverkehr ALDI und Gennerstraße.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martin Ueding Anfragenr: 252169 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252169/ Postanschrift Martin Ueding << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Ueding

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Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr geehrter Herr Dr. Ueding, vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider muß ich Ihnen mitteilen, dass Ihr Anliegen ni…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: Nutzungspflicht linker Radweg L 183 Bonnstraße in Hürth-Fischenich [#252169]
Datum
28. Juni 2022 17:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dr. Ueding, vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider muß ich Ihnen mitteilen, dass Ihr Anliegen nicht in den Aufgabenbereich des Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen als Straßenbaulastträger für Bundes- und Landesstraßen in NRW fällt. Fragen zur Anordnung von Verkehrszeichen oder wie hier zur Benutzungspflicht eines Radweges fallen in den Aufgabenbereich der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Stadt Hürth). Ich darf Sie daher bitten, Ihr Anliegen dort vorzubringen und verbleibe Mit freundlichem Gruß