Nutzungsrechte des Logos zur Kampagne #immerda

Die Kampagne "#immerda" war ein großer Erfolg. Bis heute sind auf vielen Einsatzfahrzeugen aller BOS die Aufkleber passend zur Kampagne zu sehen. Zu welchen Nutzungsbedingungen ist das Logo (der Hashtag mit Unterstrich) für BOS und Privatpersonen nutzbar und wo kann auf die Dateien des Logos zugegriffen werden?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Mai 2023
  • Frist
    20. Juni 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzungsrechte des Logos zur Kampagne #immerda [#279131]
Datum
17. Mai 2023 14:04
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kampagne "#immerda" war ein großer Erfolg. Bis heute sind auf vielen Einsatzfahrzeugen aller BOS die Aufkleber passend zur Kampagne zu sehen. Zu welchen Nutzungsbedingungen ist das Logo (der Hashtag mit Unterstrich) für BOS und Privatpersonen nutzbar und wo kann auf die Dateien des Logos zugegriffen werden?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279131 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279131/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Kampagne #immerda.…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Nutzungsrechte des Logos zur Kampagne #immerda [#279131]
Datum
1. Juni 2023 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Kampagne #immerda. Gerne können Sie den Hashtag verwenden. Im Hinblick auf die Bereitstellung entsprechender Dateien zum Logo bitte ich Sie um eine persönliche Kontaktaufnahme oder per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen