Nutzungsstatistik DE-Mail

Antrag nach dem NUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

sie werden auf de-mail.info gelistet, dass sie Anfragen via DE-Mail akzeptieren.

Ich würde Sie bitten, mir folgende Informationen bereitzustellen:
- Wie viele Anfragen gehen bei Ihnen via DE-Mail ein? Gerne aufgeschlüsselt nach Quartalen

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. August 2020
  • Frist
    26. September 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in sie werden auf de-mail.info gelistet, dass sie Anfragen vi…
An Verwaltungsgericht Hannover Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzungsstatistik DE-Mail [#196079]
Datum
27. August 2020 09:37
An
Verwaltungsgericht Hannover
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in sie werden auf de-mail.info gelistet, dass sie Anfragen via DE-Mail akzeptieren. Ich würde Sie bitten, mir folgende Informationen bereitzustellen: - Wie viele Anfragen gehen bei Ihnen via DE-Mail ein? Gerne aufgeschlüsselt nach Quartalen Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196079/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzungsstatistik DE-Mail“ vom 27.08.2020 (#1960…
An Verwaltungsgericht Hannover Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzungsstatistik DE-Mail [#196079]
Datum
2. Oktober 2020 11:42
An
Verwaltungsgericht Hannover
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzungsstatistik DE-Mail“ vom 27.08.2020 (#196079) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196079/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Verwaltungsgericht Hannover
Sehr xx, in Bezug auf Ihre Anfrage vom 27. August 2020 und Ihr Schreiben vom 2. Oktober 2020 bitte ich zunächst d…
Von
Verwaltungsgericht Hannover
Via
Briefpost
Betreff
Datum
6. Oktober 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,1 MB
Sehr xx, in Bezug auf Ihre Anfrage vom 27. August 2020 und Ihr Schreiben vom 2. Oktober 2020 bitte ich zunächst die verzögerte Bearbeitung zu entschuldigen und kann Ihnen folgendes mitteilen: Das Verwaltungsgericht führt keine Statistiken über den Anteil oder die absolute Zahl von Eingängen über das DE-Mail-Postfach. Eine Auswertungsmöglichkeit ist auch nicht in den hier zur Anwendung kommenden Fachverfahrensanwendungen vorgesehen. Eine Erhebung könnte gerichtsweit daher nur manuell für künftige Eingänge oder durch händisches Nachsehen in den Verfahren im Bestand erfolgen. Beide Wege sind mit ganz erheblichem Aufwand verbunden und würde von hier aus nicht weiterverfolgt, ohne Gebühren für die Auskunft zu erheben. Davon unabhängig kann ich Ihnen einige grundsätzliche Überlegungen und die Ergebnisse meiner Recherche im eigenen Spruc hkörper und Dezernat mitteilen, die Ihnen vielleicht schon ermöglichen, die Größenordnung der DE-Mail-Eingänge einzuschätzen: DE-Mail spielt weder auf Seiten von Behörden noch bei anwaltlich vertretenen Beteiligten eine erkennbare Rolle, weil Behörden gesetzlich zur Nutzung des besonderen elektronischen Behördenpostfachs verpflichtet sind und Rechtsanwälte zumindest verpflichtet sind, ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach empfangsbereit vorzuhalten. Eingänge via DE-Mail sind daher realistischerweise vor allem in Verfahren zu erwarten, in denen Prozessbeteiligte nicht anwaltlich vertreten sind (sogen. ,,Naturalparteien"). Demgegenüber ist derAnteil anwaltlich vertretener Beteiligter insbesondere 1n fachrechtlich geprägten Sachgebieten regelmäßig hoch. Die Justiz hat ein besonderes eigenes Interesse an der Verwendung des elektronischen Rechtsverkehrs, wenn sich daraus Erleichterungen im Geschäftsgang ergeben. Das ist insbesondere der Fall, wenn im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs Entscheidungen zugestellt werden können und ein elektronisch abgegebenes Empfangsbekenntnis automatisiert zugeordnet und weiterbearbeitet werden kann. Diese Möglichkeiten bietet der Versand an ein DE- Mail-Postfach nicht, weil die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis gern. § 56 Abs. 2 VwGO i. V. m. 17 4 Abs. 1 ZPO nur gegenüber Berufsträgern und Behörden zulässig ist. Selbst wenn eine Naturalpartei mit dem Gericht per DE-Mail kommuniziert, wären Zustellungen an sie nur im Postwege möglich. Aus eigener Perspektive der Justiz wird das DE-Mail-Postfach daher vor allem aus Dienstleistungsgesichtspunkten bereitgehalten. Diese Dienstleistung wird nur sehr zögerlich in Anspruch genommen. In meinem eigenen Dezernat sind ca. 220 Verfahren anhängig, davon sind die Beteiligten nur in 26 Verfahren nicht anwaltlich vertreten und kommen als Nutzer von DE-Mail in Betracht. Keiner dieser Beteiligten hat gegenüber dem Gericht bisher per DE-Mail kommuniziert. Auch in der Kammer ist mir lediglich ein Klageeingang per DE-Mail in den letzten vier Jahren in Erinnerung. Diese Zahlen sind auf das Gericht einigermaßen plausibel interpolierbar. Nach meiner - statistisch nicht belastbaren - Stichprobe sind DE-Mail-Eingänge entweder gar nicht oder nur in Einzelfällen bekannt und erinnerlich. Gerade wegen der Seltenheit gehe ich dabei davon aus, dass das Dunkelfeld in dieser Betrachtung eher gering ist, weil jedenfalls unterschriftsbedürftige Eingänge auffallen, wenn anstelle der Unterschrift ein Signaturprotokoll beiliegt. Über die Ursachen dieser geringen Nutzungszahlen lässt sich von hier aus nur spekulieren. Nicht anwaltlich vertretene Beteiligte, insbesondere in Asylverfahren, haben möglicherweise schon nicht die technische Ausstattung, ein DE-Mail-Postfach einzurichten. Sie kommunizieren häufig per Fax, werfen Postsendungen eigenhändig ein oder suchen die Rechtsantragstelle auf. Auch die Kosten der einzelnen Sendungen oder der Aufwand, ein Postfach ggf. erstmals für ein Verfahren einzurichten, mögen ein Grund sein, immer noch auf das Fax und Papier zurückzugreifen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.