Nutzungsstatistiken "Smart Shopping Aachen"

Anonyme, statistische Nutzungsdaten im Zeitraum 1.1.-31.12.2022 von smart.aachen-shopping.de, jeweils:
- Anzahl Online Käufe gesamt (abgeschlossene Checkouts)
davon (1):
-- Anzahl Abholung vor Ort
-- Anzahl Lieferung durch CLAC
-- Anzahl Lieferung durch DHL
-- Anzahl Lieferung durch DPD
-- Anzahl Lieferung durch Hermes
davon (2):
-- Anzahl Zahlung bei Abholung
-- Anzahl Zahlung per Rechnung
-- Anzahl Zahlung per PayPal
-- Anzahl Zahlung per Vorkasse
-- Anzahl Zahlung per Lastschrift
- Durchschnittliche Anzahl an Produkten je Checkout
- Durchschnittlicher Brutto-Warenkorbwert je Checkout
- Anzahl der Online Terminvereinbarungen
- Anzahl der Reservierungsanfragen
- Anzahl der Online Tischreservierungen
- Anzahl der Veranstaltungen
- Anzahl aller Anbietenden
- Anzahl der Anbietenden mit angebundenen Social Shopping Kanälen
- Anzahl der Anbietenden mit angebundener Produkt-Schnittstelle (Produkt-XML)
- Anzahl der Anbietenden mit mindestens einer digitalen Endkundeninteraktion (Kauf, Reservierung oder Terminvereinbarung)

Ergebnis der Anfrage

Es liegen nach Auskunft der Stadt Aachen fast keine Daten vor.
Durchgeführte Bestellungen (09.11.2021; Start der Plattform) bis zum 29.06.2023: 74
Dies entspricht 0,12 Bestellungen pro Tag.
Bezogen auf die Projektkosten in Höhe von 1,46 Mio. Euro entspricht dies Kosten in Höhe von ca. 19.700 € pro Bestellvorgang. Diese Kosten sinken künftig kalkulatorisch mit weiteren Bestellungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Januar 2023
  • Frist
    15. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzungsstatistiken "Smart Shopping Aachen" [#267639]
Datum
12. Januar 2023 23:15
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anonyme, statistische Nutzungsdaten im Zeitraum 1.1.-31.12.2022 von smart.aachen-shopping.de, jeweils: - Anzahl Online Käufe gesamt (abgeschlossene Checkouts) davon (1): -- Anzahl Abholung vor Ort -- Anzahl Lieferung durch CLAC -- Anzahl Lieferung durch DHL -- Anzahl Lieferung durch DPD -- Anzahl Lieferung durch Hermes davon (2): -- Anzahl Zahlung bei Abholung -- Anzahl Zahlung per Rechnung -- Anzahl Zahlung per PayPal -- Anzahl Zahlung per Vorkasse -- Anzahl Zahlung per Lastschrift - Durchschnittliche Anzahl an Produkten je Checkout - Durchschnittlicher Brutto-Warenkorbwert je Checkout - Anzahl der Online Terminvereinbarungen - Anzahl der Reservierungsanfragen - Anzahl der Online Tischreservierungen - Anzahl der Veranstaltungen - Anzahl aller Anbietenden - Anzahl der Anbietenden mit angebundenen Social Shopping Kanälen - Anzahl der Anbietenden mit angebundener Produkt-Schnittstelle (Produkt-XML) - Anzahl der Anbietenden mit mindestens einer digitalen Endkundeninteraktion (Kauf, Reservierung oder Terminvereinbarung)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267639 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267639/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang hiermit bestätigt wird. Aufgrund des …
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
Antw: Nutzungsstatistiken "Smart Shopping Aachen" [#267639] (Ihre Mail an die Stadt Aachen)
Datum
12. Januar 2023 23:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang hiermit bestätigt wird. Aufgrund des hohen Kundenaufkommens kann es zu Verzögerungen in der Beantwortung Ihrer Anfrage kommen. Selbstverständlich sind wir bemüht Ihre Anfrage schnellstmöglich zu bearbeiten. Wir bitten von Erinnerungen und erneuten Anfragen abzusehen, damit Überschneidungen vermieden werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzungsstatistiken "Smart Shopping Aachen"“ vom 12.01.2…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Nutzungsstatistiken "Smart Shopping Aachen" [#267639] (Ihre Mail an die Stadt Aachen) [#267639]
Datum
15. Februar 2023 08:47
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzungsstatistiken "Smart Shopping Aachen"“ vom 12.01.2023 (#267639) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzungsstatistiken "Smart Shopping Aachen"“ vom 12.01.2…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Nutzungsstatistiken "Smart Shopping Aachen" [#267639] (Ihre Mail an die Stadt Aachen) [#267639]
Datum
15. Februar 2023 08:47
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzungsstatistiken "Smart Shopping Aachen"“ vom 12.01.2023 (#267639) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Aachen
#a212-23 Ihre Anfrage gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 12.01.2023 - Nutzungsstatistiken von "Smart Shopping …
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a212-23 Ihre Anfrage gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 12.01.2023 - Nutzungsstatistiken von "Smart Shopping Aachen"; Sachstandsanfrage vom 15.02.2023
Datum
22. Februar 2023 14:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Auskunftsbegehren ist hier erst aufgrund Ihrer Sachstandsanfrage bekannt geworden. Ihre Mail vom 12.01.2023 wurde versehentlich nicht weitergeleitet. Die dadurch eingetretene Verzögerung in der Bearbeitung bitte ich zu entschuldigen. Ich bin bemüht, Ihre Anfrage nunmehr zeitnah zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Aachen
#a212-23 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 12.01.2023 - Nutzungsdaten zu smart.aachen- shopp…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a212-23 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 12.01.2023 - Nutzungsdaten zu smart.aachen- shopping.de
Datum
7. März 2023 17:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit o.g. Mail haben Sie um Mitteilung folgender Nutzungsdaten gebeten: Anonyme, statistische Nutzungsdaten im Zeitraum 1.1.-31.12.2022 von smart.aachen-shopping.de, jeweils: - Anzahl Online Käufe gesamt (abgeschlossene Checkouts) davon (1): -- Anzahl Abholung vor Ort -- Anzahl Lieferung durch CLAC -- Anzahl Lieferung durch DHL -- Anzahl Lieferung durch DPD -- Anzahl Lieferung durch Hermes davon (2): -- Anzahl Zahlung bei Abholung -- Anzahl Zahlung per Rechnung -- Anzahl Zahlung per PayPal -- Anzahl Zahlung per Vorkasse -- Anzahl Zahlung per Lastschrift - Durchschnittliche Anzahl an Produkten je Checkout - Durchschnittlicher Brutto-Warenkorbwert je Checkout - Anzahl der Online Terminvereinbarungen - Anzahl der Reservierungsanfragen - Anzahl der Online Tischreservierungen - Anzahl der Veranstaltungen - Anzahl aller Anbietenden - Anzahl der Anbietenden mit angebundenen Social Shopping Kanälen - Anzahl der Anbietenden mit angebundener Produkt-Schnittstelle (Produkt-XML) - Anzahl der Anbietenden mit mindestens einer digitalen Endkundeninteraktion (Kauf, Reservierung oder Terminvereinbarung) Auf Ihren Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit: Es liegen nur zur Gesamtanzahl aller Anbietenden Informationen vor. Die Gesamtanzahl der Anbietenden auf smart.aachen-shopping.de beträgt derzeit 110. Zu den übrigen von Ihnen begehrten Nutzungsdaten liegen keine Informationen vor. Diese Daten werden von der Stadt nicht erhoben, eine entsprechende Auswertung müsste bei einem externen Dienstleister beauftragt werden. Eine solche Beschaffung von Daten ist vom Informationsanspruch nach Maßgabe von §§ 4, 5 IFG NRW jedoch nicht gedeckt. Der gesetzliche Auskunftsanspruch ist beschränkt auf die bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Daten. Eine Beschaffung von Informationen aus Anlass eines Informationsbegehrens kann deshalb nicht beansprucht werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: #a212-23 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 12.01.2023 - Nutzungsdaten zu smart.aachen- s…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #a212-23 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 12.01.2023 - Nutzungsdaten zu smart.aachen- shopping.de [#267639]
Datum
10. März 2023 15:01
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Die Stadt Aachen ist für betreffendes System sowohl Betreiberin als auch inhaltlich verantwortlich. Die Gesamtzahl aller Anbietenden (110) stammt aus der identischen Datenquelle, die auch zur Beantwortung aller anderen Fragen erforderlich ist. Insofern ist es unrichtig, dass diese Daten nicht von der Stadt erhoben werden. Der Wert "Anzahl Online Käufe gesamt" ist aus dem Backend des System direkt ablesbar (Übersicht -> Bestellungen). Alle anderen gewünschten Informationen sind ganzzahlige Summen. Insofern es Ihnen zuviel Mühe bereitet, aus den Rohdaten die entsprechenden Summen zu bilden, biete ich Ihnen an, mir die anonymen Rohdaten zur eigenen Auswertung zur Verfügung zu stellen. Es erscheint unglaubwürdig, dass einzig die Gesamtzahl aller Anbietenden (110) vorliegt. Bitte teilen Sie mit, welche sonstigen, einfach abzurufenden Werte vorliegen. Insofern sich die Stadt dazu entschlossen hat, den Betrieb und die Datenhaltung dieses Systems an einen externen Dienstleister zu vergeben, so entbindet dies nicht vom Informationsanspruch nach Maßgabe von §§ 4, 5 IFG NRW. Wäre dies so wie von Ihnen dargestellt, würde dies das Informationsfreiheitsgesetz radikal aushebeln, da ein großer Teil der städtischen IT an externe Unternehmen ausgelagert ist, nicht zuletzt die regio IT gesellschaft für informationstechnologie mbh. Mithin liegen die Daten der öffentlichen Stelle vor, weswegen der gesetzliche Auskunftsanspruch hier nicht beschränkt ist. Ich bitte Sie nochmals, die Daten aus meiner Anfrage vom 12.01.2023 mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267639 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267639/
Kommunalverwaltung Aachen
#a212-23 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Ihre Rückmeldung mit Mail vom 10.03.2023 Sehr << Antra…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a212-23 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Ihre Rückmeldung mit Mail vom 10.03.2023
Datum
28. März 2023 12:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit o.g. Mail haben Sie nochmals um Übermittlung der von Ihnen gewünschten Daten gebeten. Weiter haben Sie der Rückmeldung widersprochen, dass die Daten der Stadt Aachen nicht zur Verfügung stehen, sondern aus Anlass Ihres Antrags beschafft werden müssten. Die Stadt Aachen sei Betreiberin des Systems und könne sich durch Auslagerung des Betriebs auf einen Dienstleister dem Informationszugangsanspruch nicht entziehen. Nach der Rechtsprechung sind Informationen "vorhanden" im Sinne von § 4 IFG NRW, wenn sie tatsächlich Bestandteil der Verwaltungsunterlagen der informationspflichtigen Stelle sind. Eine öffentliche Stelle ist nicht gehalten, begehrte Informationen durch Untersuchungen, inhaltliche bzw. statistische Aufbereitung erst zu generieren. Die Übermittlung der von Ihnen gewünschten Daten setzt aber gerade eine solche Aufbereitung voraus, für die zusätzlich der Dienstleister beauftragt werden müsste, den die Stadt Aachen zur Betreuung der Plattform eingeschaltet hat. Ein "Aushebeln" des gesetzlichen Informationsanspruchs liegt hierin nicht. Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen erfragte Kennzahl Anzahl der Anbietenden mit mindestens einer digitalen Endkundenaktion= Reservierung oder Terminvereinbarung technisch nicht erfasst wird. Nach Auskunft des Fachbereichs Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa wird voraussichtlich in einigen Monaten zu Evaluierungszwecken eine Auswertung der Plattformaktivitäten erfolgen, so dass dann die von Ihnen gewünschten Daten mit der oben gemachten Ausnahme voraussichtlich vorliegen. Ich stelle deshalb anheim, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut einen Informationszugangsantrag stellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: #a212-23 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Ihre Rückmeldung mit Mail vom 10.03.2023 [#267639] Guten…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #a212-23 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Ihre Rückmeldung mit Mail vom 10.03.2023 [#267639]
Datum
28. März 2023 13:20
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihren Hinweis. Mir leuchtet es ein, dass es vielleicht möglich ist, dass nicht alle gewünschten Werte unmittelbar abrufbar vorliegen. Nach Ihrer Auskunft stellt es sich jedoch so dar, dass lediglich - Anzahl aller Anbietenden als Kennzahl vorliegt. Dieser Wert wäre sogar für Außenstehende durch einfaches Abzählen zu ermitteln. Es erscheint unglaubwürdig, dass kein anderer Wert einfach und ohne zusätzlichen externen Programmieraufwand abrufbar ist. Ebenso erscheint es unglaubwürdig, dass nicht zum Projektende bereits eine Evaluierung stattgefunden hat, aus der zumindest einige Kennzahlen vorliegen. Nur um sicher zu gehen, dass hier kein Missverständnis vorliegt, bitte ich Sie, mir schriftlich zu bestätigen, dass auch der Wert - Anzahl Online Käufe gesamt (abgeschlossene Checkouts) nicht abrufbar ist, obwohl dieser theoretisch unter der URL https://smart.aachen-shopping.de/admin#/sw/order/index einsehbar wäre. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267639 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267639/
<< Anfragesteller:in >>
AW: #a212-23 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Ihre Rückmeldung mit Mail vom 10.03.2023 [#267639] Guten…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #a212-23 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Ihre Rückmeldung mit Mail vom 10.03.2023 [#267639]
Datum
16. Mai 2023 07:38
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzungsstatistiken "Smart Shopping Aachen"“ vom 12.01.2023 (#267639) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 91 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Aachen
Antw: AW: #a212-23 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Ihre Rückmeldung mit Mail vom 10.03.2023 [#267639]…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
Antw: AW: #a212-23 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Ihre Rückmeldung mit Mail vom 10.03.2023 [#267639]
Datum
16. Mai 2023 09:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Sachstandsanfrage und die Beschwerde über die Nichtbearbeitung Ihrer Anfrage kann ich nicht nachvollziehen. Sie haben Rückmeldungen mit Mails vom 07.03.2023 sowie vom 28.03.2023 erhalten. Ich bitte deshalb um nähere Darlegung, inwieweit Sie Ihre Anfrage als nicht bearbeitet betrachten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antw: AW: #a212-23 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Ihre Rückmeldung mit Mail vom 10.03.2023 [#267…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: AW: #a212-23 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Ihre Rückmeldung mit Mail vom 10.03.2023 [#267639]
Datum
21. Juni 2023 09:16
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie haben auf die Anfrage reagiert, diese jedoch inhaltlich nicht beantwortet. Sie geben an, dass es keine der abgefragten statistischen Information gibt, außer die öffentlich einsehbare Anzahl an Händlern. Daher bitte ich Sie abweichend zu meiner ursprünglichen Anfrage um die Mitteilung von: - Anzahl Online Käufe gesamt (abgeschlossene Checkouts) zusammen mit der Information, zu welchem Datum diese Anzahl abgelesen wurde. Diese Zahl ist im Backend ablesbar und erlaubt keine Zuordnung zu Händlern oder Kunden, ist mithin ausreichend anonym. - statistisch aufbereitete Kennzahlen des Benutzerverhaltens, die gemäß Ausschreibung definiert wurden und abrufbar sein müssen (z.B. im Admin-Bereich) Bitte senden Sie mir diese Informationen bis zum 30.06.2023. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267639 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267639/

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Kommunalverwaltung Aachen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre o.g. Nachfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: 1. Anzahl Bestell…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#212-23 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Nutzungsstatistiken "Smart Shopping Aachen"; zuletzt Ihre Nachfrage mit Mail vom 21.06.2023
Datum
7. Juli 2023 12:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre o.g. Nachfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: 1. Anzahl Bestellungen gesamt (Stand: 29.06.2023): 74 2. Benutzer*innenverhalten (Hinweis: Diese Kennzahlen beinhalten nur Besucher*innen der Plattform, die die Cookies akzeptiert haben) Zeitraum November 2021 - Juni 2023 -eindeutige Besuche: 16.540 -davon ca. 79% eindeutige neue Besuche und 21% eindeutige wiederkehrende Besuche -davon ca. 78% durch direkte Zugriffe Mit freundlichen Grüßen