Nutzungsuntersagung/Versiegelung Demokratiebahnhof Anklam durch Bauaufsicht des Landkreises Vorpommern-Greifswald
Sämtliche Unterlagen zwischen der obersten Bauaufsichtsbehörde und der unteren Bauaufsichtsbehörde vom Landkreis Vorpommern-Greifswald zum bauordnungsrechtlichen Verfahren der Nutzungsuntersagung und amtlichen Versiegelung vom Bahnhofsgebäude Anklam (Bahnhofstraße 1, 17389 Anklam), genutzt durch den Demokratiebahnhof Anklam e.V. und den vorherigen Mieter Pfadfinderbund Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Vertreter der Kreisverwaltung vom Landkreis Vorpommern-Greifswald haben in öffentlichen Sitzungen und gegenüber der Presse mitgeteilt, dass die Oberste Bauaufsichtsbehörde bei dieser Angelegenheit einbezogen wurde, siehe: "Der Landkreis verweist auf Anfrage auf die Einhaltung der Landesbauordnung. Eine Versiegelung müsse nicht vorher angekündigt werden. Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus (sic!) sei in den Fall ebenfalls miteinbezogen worden." (Quelle: KATAPULT MV vom 12.03.2024, siehe: https://katapult-mv.de/artikel/demokratieprojekt-muss-raus-ticketschalter-mit-kiosk-bleibt)
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Datum22. April 2024
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24. Mai 2024
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